wegen Vergleichs, Bestellung eines Cura- tors ic. sich zu erklären, indem nach den Beschlüssen der Mehrheit der erscheinenden Gläubiger verfahren werden wird.
Gießen den 3. März 1856.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, W ö r n e r, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
523) In Sachen
des Großherzoglichen Kreisarztes Dr. Möbus zu Dieburg, Kläger
gegen
die Wittwe des Hofgerichts - Seerctariats- Aecessisten Dr. jur. Möbus zu Gießen, Beklagte,
Kapital- und Zinsenforderung betreffend,
wird auf Antrag des Klägers die unbekannt wo abwesende Bcklagtin aufgcfordert, sich innerhalb einer Frist von drei Monaten auf die ihr bereits unterm 11. Januar vorigen Jahres mitgethciltr Klage bei Meldung des früher angcdrohtcn Rechtsnachtheils zu erklären.
Weitere in dieser Sache ergehende Verfügungen werden nur durch Anschlag an die Gerichtsthüre bekannt gemacht.
Gießen den 4. März 1856.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Bott,
Stadtrichter. Stadtger.-Affessor.
274) In Sachen des Hermann Schwan zu Gießen, Kläger gegen Frau Lou'se Möbus, geborene Büchner von Gießen, Beklagte, Förderung betreffend, wird der unbekannt wo abwesenden Bcklagtin nachstehende, von dem Anwälte des Klägers, Großherzoglichem Hofgcrichtsadvokaten Diery, erhobene Klage:
Laut gerichtlich bestätigter Schuld - und Pfandverschreibung vom 23. Marz 1854 schuldet Bcklagtin dem Kläger ein Dar- l hcn von eilfhundert und fünf Gulden (1105 fl.) nebst 4% Zinsen von diesem Tage an. Der Kläger hatte nämlich diesen Betrag an die Beklagt u für Hausmietbe zu fordern und kam den 23. März 1854 mit dem zu diesem Zweck von der Be- klagtin speeiell bevollmächtigten F. O. Schenck überein, daß diese Schuld in eine Darlehen-schuld verwandelt und mit 4% verzinst werden sollte. Obwohl der Kläger schon vor länger als einem Vierteljahr die Beklagtin zur Zurückzahlung des Hauptgelres nebst Zinsen aufforderte, so blieb diese Interpellation doch unbeachtet. Ich soll daher unter Bezugnahme auf die sub Ziffer 1 angebogcne Vollmacht im Auftrag des H. Schwan mit der Bitte Klage erheben :
die Beklagtin zur Zahlung des libel- lirtcn Betrags von 1105 fl. nebst 4% Zinsen vom 23. März 1854 eventuell nebst 5% Zinsen vom Klaginsinuationstage au und in alle Prozcßkostcn zu verurtheilen,
hierdurch unter der Auflage mitgethcilt, sich darauf selbst oder durch einen Bevollmächtigten im Termin
den 15. Mai d. I., Vormittags 9 Uhr, bei Meldung der Annahme des Eingeständnisses des thatsäeblichcn Inhalts und des Ausschlusses mit Einreden zu erklären. Die weiter ergehenden Verfügungen werden nur durch Anschlag an der Gerichtsthüre bekannt gemacht.
Gießen den 4. Februar 1856. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Mubl, Bott,
Stadtlichter. Stadtger.-Assessor.
Herltcigcningcn.
Die Verpachtung der Kvrbweiden- Niitzung bei der Stadt Gießen.
532) Montag den 17. März 1856,
Vormittags 9 Uhr,
soll die Benutzung der Korbweidenpflanzungen der Stadt Gießen auf 6 bis 9 Jahre an den Meistbietenden verpachtet werden.
Gießen den 8. März 1856.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.
Arbcitsversteigkrung bei der Stadt Gießen.
511) Donnerstag den 13. März 1856, Vormittags 9 Uhr,
sollen nachstehende Arbeiten :
Zimmerarbeit, vcrauschl. zu Maurerarbeit, „ „
Weißbinderarbeit, „ „
Schreinerarbeit, „ „
Schlosserarbeit, „ „
Pflasterarbeit, „ „
Unterhaltungsarbeiten aufden
26 fl. 22 fr. 169„ 13 „
21 „ 12 „
19„ 56 „
8 „ 30 „
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den städtischen Wiesen, veranschlagt zu . . . . 82 „ 14 „ auf dem Rathhause dahier an den Wenigst-
forderndcn vergeben werden.
Gießen den 7. März 1856. .
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.
Holzverstkigerung im Gießener Stadtwalde.
541) Montag den 17. März l. I., von Morgens 9 Uhr an,
soll in dem hiesigen Stadtwalde, District Heegstrauch, Katharinenhütte, Sauhüttendörner, Waldhute und Oberhaag, nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden:
50 Wellen Eichen-Reisholz,
1 Stecken Birken-Stockholz,
3 „ Kiefern-Scheidholz,
70'/2 „ „ Prügelholz,
51 „ „ Stockhvlz,
,10675 Wellen „ Reisholz,
67 Stecken Fichten-Stockholz,
35525 Wellen „ Reisholz,
10 Birken-Stämme von 112 Ebsß.,
75 Kiefern- „ „ 726 „
172 Fichten- „ „ 2747 „
350 Eichen-Stangen „ 29 „
22 Birken- „ „ 45 „
98 Kiefern- „ „ 58 „
3759 Fichten- „ „ 3448 „
1375 Dorn-Wellen.
Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 24. Juni d. I. gestattet.
Die Zusammenkunft ist im Heegstrauch, auf der alten Steinbacher Straße.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen am 11. März 1856.
Großhcrzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.
Verpachtung von städtischen Tricb- viertcln."
473) Mittwoch den 12. März l. I., Machmittags 4 Uhr,
sollen mehrere, durch Ableben von Bürgern der Stadt heimgefallene Tricboiertel, öffentlich verpachtet werden. Wer solche vorher einsehen will, kann sich an den Flurschützen Völker wenden.
Die Zusammenkunft ist bei dem Nassauer Hof. Gießen am 4. März 1856.
Großhcrzogliche Bürgermeisterei Gießen. D Ebel. ___
530) Aus Antrag der Vormünder über die minderjährigen Kinder des verstorbenen Johannes St'ngcl dahier' soll die dem Letzteren zugestandene Besitzung:
43/126 l/166 518 □filftr. Garten am Steinbruch , Hinterm Hain, an der Judengemeinve,
43/i26 I/i66 18 fJ.Mtr.HosraithcimBurz- 1)0?, am Kirchen aut,
Freitag den 28. März d. I., Vormittags 10 Uhr, aus hiesigem Rathhause einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden.
Die Besitzung selbst, durch die überaus reizende Lage und die schon Jahre lang mit bestem Erfolg betriebene Sommerwirthschaft rühmlichst bekannt, durch die Main-Weserbahn den Städten Gießen, Marburg 2C. nahe gebracht, besteht in einem in gutem baulichen Zustande befindlichen Wohnhause mit 3 größeren und 3 kleineren Zimmern, einer neu erbauten Scheuer, großen Pferde- und Viehställen, Waschküche, 2 großen gewölbten Kellern-, mehreren Wirthschafts- hallen, einem 518 EJfilttr. großen Grab- und Grasgarten, in welchem sich eine Masse junge Obstbäume der vorzüglichsten Sorten Obstes befindet und in der früheren Burgruine, welche zu einem herrlichen Wohnhause hergestellt werden kann. Die ganze Besitzung ist außerdem von einer Umfangsmauer umschlossen, durch mehrere sehr angenehme Spaziergänge mit der angrenzenden herrschaftlichen Ruine in Verbindung gebracht


