Ausgabe 
12.3.1856
 
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wegen Vergleichs, Bestellung eines Cura- tors ic. sich zu erklären, indem nach den Beschlüssen der Mehrheit der erscheinenden Gläubiger verfahren werden wird.

Gießen den 3. März 1856.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, W ö r n e r, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

523) In Sachen

des Großherzoglichen Kreisarztes Dr. Möbus zu Dieburg, Kläger

gegen

die Wittwe des Hofgerichts - Seerctariats- Aecessisten Dr. jur. Möbus zu Gießen, Beklagte,

Kapital- und Zinsenforderung betreffend,

wird auf Antrag des Klägers die unbekannt wo abwesende Bcklagtin aufgcfordert, sich innerhalb einer Frist von drei Monaten auf die ihr bereits unterm 11. Januar vorigen Jahres mitgethciltr Klage bei Meldung des früher angcdrohtcn Rechtsnachtheils zu er­klären.

Weitere in dieser Sache ergehende Ver­fügungen werden nur durch Anschlag an die Gerichtsthüre bekannt gemacht.

Gießen den 4. März 1856.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Bott,

Stadtrichter. Stadtger.-Affessor.

274) In Sachen des Hermann Schwan zu Gießen, Kläger gegen Frau Lou'se Möbus, geborene Büchner von Gießen, Beklagte, Förderung betreffend, wird der unbekannt wo abwesenden Bcklagtin nachstehende, von dem Anwälte des Klägers, Großherzoglichem Hofgcrichtsadvokaten Diery, erhobene Klage:

Laut gerichtlich bestätigter Schuld - und Pfandverschreibung vom 23. Marz 1854 schuldet Bcklagtin dem Kläger ein Dar- l hcn von eilfhundert und fünf Gulden (1105 fl.) nebst 4% Zinsen von diesem Tage an. Der Kläger hatte nämlich diesen Betrag an die Beklagt u für Hausmietbe zu fordern und kam den 23. März 1854 mit dem zu diesem Zweck von der Be- klagtin speeiell bevollmächtigten F. O. Schenck überein, daß diese Schuld in eine Darlehen-schuld verwandelt und mit 4% verzinst werden sollte. Obwohl der Kläger schon vor länger als einem Viertel­jahr die Beklagtin zur Zurückzahlung des Hauptgelres nebst Zinsen aufforderte, so blieb diese Interpellation doch unbeachtet. Ich soll daher unter Bezugnahme auf die sub Ziffer 1 angebogcne Vollmacht im Auftrag des H. Schwan mit der Bitte Klage erheben :

die Beklagtin zur Zahlung des libel- lirtcn Betrags von 1105 fl. nebst 4% Zinsen vom 23. März 1854 eventuell nebst 5% Zinsen vom Klaginsinua­tionstage au und in alle Prozcßkostcn zu verurtheilen,

hierdurch unter der Auflage mitgethcilt, sich darauf selbst oder durch einen Bevollmäch­tigten im Termin

den 15. Mai d. I., Vormittags 9 Uhr, bei Meldung der Annahme des Eingeständ­nisses des thatsäeblichcn Inhalts und des Ausschlusses mit Einreden zu erklären. Die weiter ergehenden Verfügungen werden nur durch Anschlag an der Gerichtsthüre be­kannt gemacht.

Gießen den 4. Februar 1856. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Mubl, Bott,

Stadtlichter. Stadtger.-Assessor.

Herltcigcningcn.

Die Verpachtung der Kvrbweiden- Niitzung bei der Stadt Gießen.

532) Montag den 17. März 1856,

Vormittags 9 Uhr,

soll die Benutzung der Korbweidenpflanzun­gen der Stadt Gießen auf 6 bis 9 Jahre an den Meistbietenden verpachtet werden.

Gießen den 8. März 1856.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

D. Ebel.

Arbcitsversteigkrung bei der Stadt Gießen.

511) Donnerstag den 13. März 1856, Vormittags 9 Uhr,

sollen nachstehende Arbeiten :

Zimmerarbeit, vcrauschl. zu Maurerarbeit,

Weißbinderarbeit,

Schreinerarbeit,

Schlosserarbeit,

Pflasterarbeit,

Unterhaltungsarbeiten aufden

26 fl. 22 fr. 169 13

21 12

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den städtischen Wiesen, ver­anschlagt zu . . . . 82 14 auf dem Rathhause dahier an den Wenigst-

forderndcn vergeben werden.

Gießen den 7. März 1856. .

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

D. Ebel.

Holzverstkigerung im Gießener Stadtwalde.

541) Montag den 17. März l. I., von Morgens 9 Uhr an,

soll in dem hiesigen Stadtwalde, District Heegstrauch, Katharinenhütte, Sauhütten­dörner, Waldhute und Oberhaag, nachver­zeichnetes Holz öffentlich versteigert werden:

50 Wellen Eichen-Reisholz,

1 Stecken Birken-Stockholz,

3 Kiefern-Scheidholz,

70'/2 Prügelholz,

51 Stockhvlz,

,10675 Wellen Reisholz,

67 Stecken Fichten-Stockholz,

35525 Wellen Reisholz,

10 Birken-Stämme von 112 Ebsß.,

75 Kiefern- 726

172 Fichten- 2747

350 Eichen-Stangen 29

22 Birken- 45

98 Kiefern- 58

3759 Fichten- 3448

1375 Dorn-Wellen.

Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 24. Juni d. I. gestattet.

Die Zusammenkunft ist im Heegstrauch, auf der alten Steinbacher Straße.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Gießen am 11. März 1856.

Großhcrzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

Verpachtung von städtischen Tricb- viertcln."

473) Mittwoch den 12. März l. I., Machmittags 4 Uhr,

sollen mehrere, durch Ableben von Bürgern der Stadt heimgefallene Tricboiertel, öffent­lich verpachtet werden. Wer solche vorher einsehen will, kann sich an den Flurschützen Völker wenden.

Die Zusammenkunft ist bei dem Nassauer Hof. Gießen am 4. März 1856.

Großhcrzogliche Bürgermeisterei Gießen. D Ebel. ___

530) Aus Antrag der Vormünder über die minderjährigen Kinder des verstorbenen Johannes St'ngcl dahier' soll die dem Letz­teren zugestandene Besitzung:

43/126 l/166 518 □filftr. Garten am Stein­bruch , Hinterm Hain, an der Judengemeinve,

43/i26 I/i66 18 fJ.Mtr.HosraithcimBurz- 1)0?, am Kirchen aut,

Freitag den 28. März d. I., Vormittags 10 Uhr, aus hiesigem Rathhause einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden.

Die Besitzung selbst, durch die überaus reizende Lage und die schon Jahre lang mit bestem Erfolg betriebene Sommerwirthschaft rühmlichst bekannt, durch die Main-Weser­bahn den Städten Gießen, Marburg 2C. nahe gebracht, besteht in einem in gutem baulichen Zustande befindlichen Wohnhause mit 3 größeren und 3 kleineren Zimmern, einer neu erbauten Scheuer, großen Pferde- und Viehställen, Waschküche, 2 großen ge­wölbten Kellern-, mehreren Wirthschafts- hallen, einem 518 EJfilttr. großen Grab- und Grasgarten, in welchem sich eine Masse junge Obstbäume der vorzüglichsten Sorten Obstes befindet und in der früheren Burg­ruine, welche zu einem herrlichen Wohnhause hergestellt werden kann. Die ganze Besitzung ist außerdem von einer Umfangsmauer um­schlossen, durch mehrere sehr angenehme Spaziergänge mit der angrenzenden herr­schaftlichen Ruine in Verbindung gebracht