Stadt und -en Kreis Gießen
Jo 21
18 r«
Mittwoch den 12. März
per Pfund
Brodtar
e.
Pfund
bestehend
bestehend
I
2- Fü
die (inbcrit
Städte und Orte des Kreises
r
dieselben Taxen, jedoch der Laib
Brod um einen Heller billiger und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Gießen den 6. März 1856.
Großhcrzogliches Universitäts - Gericht.
Haberkorn.
(500)
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen
i i
fr.
20
24
28
28
ordinäres Brod aus gemischtes Brod aus Quint.
2< 4f
3 Wasserweck . .
3 Milchbrov . .
41 Loth 4 3
Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . Kalbfleisch . . Schweinefleisch Hammelfleisch Leberwurst . . Bratwurst . . Schwartenmagen Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .
Rindsfett.....
Nierenfett.....
Schweineschmalz. . . desgleichen ausgelassenes
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags,
1 sl. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebuhr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
*/$ Gerste- und (
Korn-Mehl I Vs Waizen- und ( % Korn - Mehl s
Freitag den 14. März d. I., Vormittags 10 Uhr, dahier geltend zu machen, als sie sonst ohne weiter bekannt gemacht werdendes Präclusiv- decret von der Masse ausgeschlossen bleiben. Gießen am 24. December 1855.
Großherzogliches Landgericht Gießen. Ploch, Landrichter.
fr.
71
15s
8|
17
fr.
15
12
11
9 16| 12 18 22 24
18 32
24 22
Anmcrfu » g: itiei einer sJuanlttal gleisch von 10 Psuno Dürfen im fteigenoen uno fallenden Perhältniß nicht mehr als l* 1/, Pfund Zugabe befindlich fein.
Edictalladungen.
119) Gegen den Peter Hofmann von Steinbach ist der Concurs erkannt worden. Indem man dieses hiermit öffentlich bekannt macht, fordert man alle Diejenigen, welche ans irgend einem Grunde eine Forderung an den nunmehrigen Cridar haben, auf, dieselbe sogewiß im Termin
B e t a H ii t m <i d) 11 n g,
die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Winter-Semester 1855/56 betreffend.
Die in diesem Semester entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis den 15. v. Mts. mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und.längstens bis den 26. April d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 106 der Disciplinarstatuten zugewiesenen Vorzug verlieren.
Polizeilaren
Kreis Gießen, und zwar:
die Proviuzialhauptstadt Gießen:
für den
1. für Fleischtare.
522) Alle, welche Ansprüche an Johannes Wenzel V. zu Langgöns, über dessen Vermögen der Concursprozeß erkannt worden ist, haben, werden aufgefordert, solche' bei Vermeidung stillschweigend eintretenden Ausschlusses
Donnerstag den 22. Mai l. I., Vormittags 9 Uhr, dahier anzuzeigen und zu begründen, auch
per Pfund
u ff
für die


