Ausgabe 
11.10.1856
 
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Abschuitt SV.

Don der Wahl der Abgeordneten der Wahlbezirke.

Art. 21. Es werden in der Provinz Starkenburg dreizehn, in der Provinz Oberhessen dreizehn unc in der Provinz Rhein­hessen acht mit Berücksichtigung der geographischen Lage nach Zahl der Bevölkerung möglichst gleiche Wahlbezirke gebildet, in deren jedem ein Abgeordneter gewählt wird.

Für die auf den Grund des gegenwärtigen Gesetzes vorzunchmenden Wahlen zur nächsten Stände-Versammlung werden die Wahlbezirke von der Staatsregierung bestimmt, dieser nächsten Stände-Versammlung aber soll ein Gesetz über Bildung der Wahl­bezirke zur Verabschiedung vorgelegt werden.

Art. 22. Jede Gemeinde eines Wahlbezirks, welche 250 bis 500 Seelen zählt, hat einen Wahlmann und für jede weitere 500 Seelen einen weiteren Wahlmann zu wählen. Gemeinden unter 250 Seelen werden zu diesem Zwecke mit anderen Gemeinden desselben Wahlbezirks vereinigt.

Art. 2 3. Die Wahl der Wahlmänner erfolgt in jeder Wahlgemeinde unter der Leitung einer Wahlcommission, welche aus dem Bürgermeister und zwei weiteren von demselben znzuziehenden Ortsvorstandsmitgliedern als Urkuudspersonen besteht.

Ist eine Wahlgcmeinde aus mehreren Gemeinden zusammengesetzt, so steht die Leitung dem Bürgermeister der am meisten bevölkerten Gemeinde zu und es ist von demselben aus jeder einzelnen Gemeinde ein Ortsvorstandsmitgliev als Urkundsperson zuzuziehen.

Sollten Mitglieder des Ortsvorstands der Einladung zur Mitwirkung als Urkuudspersonen nicht entsprechen, so zieht der Bürgermeister für jedes fehlende oder seine Mitwirkung ablehnende Ortsvorstandsmitgliev einen der älteren stimmberechtigten Ein­wohner der Wahlgemeinde zu.

Bei Verhinderung des Bürgermeisters oder in dessen Auftrag tritt der Beigeordnete an seine Stelle. (Schluß folgt.)

Bekannt machun g.

Aus dem Regierungsblatt Nr. 29 ist durch die Großherzoglichen Bürgermeistereien zu publiciren:

Bekanntmachung, den Vertrag zwischen den Zollvereins-Staaten und der freien Hansestadt Bremen wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehr-Verhältnisse betreffend.

B e k a n n t m a ch u n g.

Christoph Arnold von Großenbuseck ist als Fruchtmäkler concessionirt worven.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Mit Anfang dieses Monats sind folgende Gegenstände dahier gefunden worden: Ein grauseidenes Band von einem Herren­hut, ein baumwollenes, karrirtes Taschentuch, gezeichnet M. 8., ein feines, weißes Taschentüchelchen mit Englisch. Stickerei- Einfassung und Ecken, eine Pincette, eine Drahtzange, eine Beißzange, ein Hammer zum Nägelausziehen tauglich und ein Säckchen mit Drahtstiften. Ferner sind zugelaufen ; Ein getigerter Jagdhund unv ein etwa 7 Wochen altes Ferkel. Die Eigenthümer haben sich baldigst zu melden.

Gießen, am 10. October 1856. Der Großherzogliche Polizei-Commissär für die Provinzialhauptstadt Gießen: L. Nover.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

2102) Die auf dm 1. d. Mts. fällig gewesenen Heugras- und Holz-Steiggelder können in den ersten 8 Tagen noch ohne Kosten an die hiesige Stadtkasse bezahlt werden.

Gießen, am 8. October 1856. Der Stadt-Einnehmer: Enders.

2080) Nach höherer Bestimmung beträgt der Beitrag zur Militärstellvertretungskasse fürs Jahr 1857 190 fl. und cs können Beitritts - Erklärungen schon jetzt auf Groß­herzoglicher Bürgermeisterei dahier entgegen­genommen werden.

Gießen, am 3. October 1856.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

Edictalladuug.

2091) Etwaige Ansprüche an den Nach­laß des verstorbenen Friedrich Weigel zu Kleinlinden sind sogewiß binnen 14 Tagen bei unterzeichnetem Gerichte geltend zu machen, als sie sonst bei der Vertheilung des Nachlasses und dem Abschlüsse des In­ventars unberücksichtigt bleiben.

Gießen, am 30. September 1856.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl.

Versteigerungen.

2092) Montag den 13. d. Mts., Nachmittags um 2 Uhr,

sollen im Krofdorf-Gleiberger Gemeinde- Walde :

82 Stück leichte Fichten-Nutzhölzer,

397 Fichten-Schockstangen,

15 Klftr. Stockholz,

72 Reiser und

46 Laubholz.

zur Versteigerung gebracht werden.

Atzbach, den 6. October 1856.

Der Bürgermeister: Co ln o t.

2093) Samstag den 25. d. Mts., Mittags um 1 Uhr,

sollen zu Krofdorf die in brauchbarem Zu­stande befindlichen Brauereigeräthe dieser Gemeinde zur Versteigerung gebracht wer­

den, worunter eine kupferne Braupfanne, zwei große unv zwei kleine Bütten, ein steinerner Trog unv eine Balkenwaage mit 2% Ctr. Gewichten.

Atzbach, den 7. October 1856.

Der Bürgermeister: Colnot.

2103) Donnerstag den 16. October, Nachmittags 2 Uhr,

sollen in dcm Hause des verstorbenen Kamin­fegers Seeland in der Neustatt, verschiedene Mobilien, als:

ein Sopha, Stühle, Schränke, Bett­laden, Bettwerk, Spiegel, Kleidungs­stücke, Weißzeug und sonstiges Haus- geräthe,

gegen gleichbaare Zahlung meistbietend versteigert werden.

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