Anzeigedlatt
für die
Stadt und -en Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich ;wei Mal: Mittwochs und SauistagS. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 st. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition sCanzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. •— Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet
7e5. Mittwoch den IO. September 1S5O.
Polizeitnren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1. für die Provi»zi«ilh»uptst»dt Gieße»:
F l e i s ch t a r e.
Ochsenfleisch
Kuhfleisch
Rindfleisch .........
.Kalbfleisch
Schweinefleisch ...
Hammelfleisch .
Leberwurst .....
Bratwurst.........
Schwartenmagen
Blutwurst
geräucherter Speck
Schinken
Dörrfleisch
per Pfund
ff ff
ff ff
ff ' ff If ff
ff ff
ff ff
ff ff
ff ff
ff ff
ff ff
ff ff
ff ff
ff ff
fr.
15 12
11
9 16.1 12 16 20 24 18 32 24 22
per Pfund
Rindsfett „
i Nicrenfett..... „
i Schweineschmalz. ........ „ „
desgleichen ausgelassenes ,,
B r v d t a r e.
Pfund
2s ordinäres | '/$
4 \ Brod aus ) ’2/s
2 ( gemischtes ( */s
! 4 l Brod aus f %
Loth Quint.
i 4 3 Wasserwcck
i 3 3 Milchbrod
Gerste- und ) . „ , . Korn-Mehl \ bestehend Waizen- und , „ f . Körn - Mehl ( bestehend
fr. 20 24 28 28
fr.
7
14
8
16
1
1
2. Für dir »»der» Städte und Orte des Kreises
ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Aumcrfung: ’-öei einer Quantität Fleisch vou 10 Pfuud dürfen im steigende» und fallenden Berhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich fein. J
Amtlicher Th e i l.
B e k a n n t m a ch u n g.
Aus dem Regierungsblatt Nr. 25 ist durch die Groszherzoglichen Bürgermeistereien zu publiciren:
1) Bekanntmachung, die Erhebung des Chaussecgeldes auf den Staats- und Provinzialstraßen betreffend.
2) Bekanntmachung, die vom Staate geleisteten Entschädigungen für aufgehobene Jagdverpachtungen betreffend.
3) Zusammenstellung der Ergebnisse der Staatsschuldentilgungskasse-Rechnung für 1853.
Die Anstellung eines Polizeidieuers in der Stadt Gießen betreffend.
In der Stadt Gießen ist die Stelle eines Polizeidieners erledigt.
Wer sich um dieselbe bewerben will, hat sich binnen 14 Tagen schriftlich'oder mündlich, unter Ueberreichunq seiner Zeugnisse bei mir anzumelden. 0 "
Ich bemerke hierbei, daß nur Anmeldungen qualificirter, in gutem Rufe stehender Männer berücksichtigt werden können.
Gießen, am 9. '-September 1856. Der Großherzogliche Pvlizei-Commissär für die Provinzialhauptstadt Gießen: ________Nover.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene G egen stände.
Im Laufe der letzten 14 Tage sind folgende Gegenstände abgegeben worden: Mehrere Schlüssel, worunter zwei große zusammengebundene, ein weißes Kindertaschentuch, ein scheerchen, ein grauwollener Strumpf mit 5 Nadeln, ein Cigarrenhalter, eine


