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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 fl. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
X. 29.
Mittwoch den 9. April
ISeJÖ.
per Pfund
per Pfunv
B r v d t a r e.
Pfund
fr.
8
i Vs Waizen- und / , r.( .
i % Korn -Mehl | bestehend
ff
die «ludern
Städte und Orte des Kreises
Brod um einen Heller billiger und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
1
1
ordinäres Brod aus gemischtes Brod aus Quint.
41
2/
8.1-
17"
Loth 4 3
3 Wasserweck
3 Milchbrod
Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . Kalbfleisch . . Schweinefleisch . Hammelfleisch Leberwurst . . Bratwurst . . Schwartenmagen Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .
Rindsfett.......
Nierenfett.......
Schweineschmalz.- . . . ,. desgleichen ausgelassenes . .
fr.
20
24
28
28
Anmerkung: Bei einer Qnaiililät Zleisty von 10 Pfund dürfen im steigenden und faltenden Berhaltmß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein.
fr. 15 12 11
9 161 12" 18 22 24 18 32 24 22
Polizeitaren
Kreis Gießen, und zwar: die Prvvnrzialhauptftadt Gießen:
für den
1. für
F l e i s ch t a r e.
2. Für dieselben Taxen, jedoch der Laib
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Edictalladungen.
494) Die nachstehende, bei der Königl. Regierung dahier als Auseinandersetzungs- Behörde anhängige Gemeinhcits-Theilungs- und Ablösungs-Sache :
die Ablösung der von der Gemeinde Wismar und der s. g. Badenburger Mühle des E. Sundheim im Großher- zogthum Hessen schuldigen Werkholzlie- serungen,
wird hiermit zur Feststellung der Legitimation der aufgetretenen Interessenten, der Besitzer sowohl der berechtigten als verpflichteten Güter und Grundstücke, so wie zum Zweck cer Ausmittelung unbekannter Theil- nehmer und Realprätendenten nach Vorschrift folgender Gesetze :
der §§. 11—15 der Gem.-Theil.-Ord- nung vom 7. Juni 1821,
der §§. 25—27 der Verordnung vom 30. Juni 1834,
der §§. 109—111 des Ablösegesetzes vom 2. März 1850,
der §§• 20 und 21 des Theilungsgesetzes vom 19. Mai 1851, öffentlich bekannt gemacht.
Alle diejenigen, welche bei dieser Sache als Grundbesitzer, Lehns- oder Fideicommiß- Anwärter als Realgläubiger oder aus irgend einem andern Rechtsgrunde ein noch nicht zur Verhanvlung gezogenes Interesse haben, werden aufgefordert, sieh damit spätestens in dem auf
Mittwoch den 30. April 1856, Vormittags 10 Uhr, in dem Geschäfts - Büreau des unterzeichneten Special - Commissarius für den Regierungsbezirk Koblenz — Frievrichsstrasze Nr. 40 — anberaumten Termine zu melden,
widrigenfalls diese Auseinandersetzung gegen sie, — selb st im Falle der Verletzung — rechtsverbindlich wird und ihre Einwendungen gegen das Verfahren, insbesondere gegen den inzwischen vorgelegten Ansein- andersetzungs-Plan und vollzogenen Rezeß, so wie gegen die Ausantwortung der Ablöse-Capitalien zur freien Verfügung an die bis dahin legitimirten Berechtigten nicht weiter berücksichtigt werden kann.
Koblenz den 23. Februar 1856.
Der Regierungs-Assessor : Wichmann.
Oeffcntliche Aufforderung.
797) Georg, Schlag von Großen- linden, welcher vor mehreren Jahren mit dem Entschlüsse, sich nach Amerika zu begeben, die Heimath verlassen hat, ist mit Andern zur Erbschaft der am 15. August


