Ausgabe 
9.1.1856
 
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Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

Die städtischen Löschgeräthe, insbesondere die Wereimer.

38) Schon öfters ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß von den, den Häuserbesitzern zur Verwahrung übergebenen städtischen Feuereimern ein unerlaubter Gebrauch gemacht und dadurch deren Beschädigung, ja theilwcise deren völlige Unbrauch­barkeit herbeigeführt wird. Ein solches Verfahren ist ganz den Anordnungen entgegen, die bezüglich ter Aufbewahrung der Feuer- eimer bestehen und die jedem Hausbesitzer seiner Zeit behändigt worden sind. Jenes ordnungswidrige Verhalten gibt mir Veran­lassung, auf die Beobachtung jener Anordnungen wiederholt aufmerksam zu machen und sie mit dem Anfügen einzuschärfen, daß wenn wieder Fälle vorkommen, wo Feuereimer zum Privatgebrauche verwendet, dadurch beschädigt oder unbrauchbar gemacht worden sind, die betreffenden Hausbesitzer zur sofortigen Reparatur oder Anschaffung neuer Feuereimcr werden angehalten werken.

Gießen den 8. Januar 1856. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen

_________________________________D. Ebe l.

Den Bezug von B i e d f a l z.

22) Hwsige Landwirthe und Viehbcsitzer, welche für das Jahr 18ob Düng- und Viehsalz beziehen wollen, haben ihren Bedarf iw Laufe des Monats^Januar bier anzugcben, damit derselbe zeitig genug disponibel gestellt werden kann.

Gießen den 3. Januar 1856. Großhcrzogliche Bürgermeisterei Gießen.

D. Ebel.

42) _ Die noch nickständigen Schulgelder vom 3. und 4. Quartal 1S55 können innerhalb 8 Tagen an die hiesige Stadckafse ohne Kosten bezahlt werden.

Gießen am 7. Januar 1856. Der Stadt-Einnehmer:

Enders.

Das AstSgeben von Leseholzkarten.

37) Die Leseholzkarten für den District Franzwalt der Oberförstcrei Schiffcnberg können täglich hier in Empfang genommen werden.

Gießen den 7. Januar 1856. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

D. Ebel.

Ediclalladung.

34) Gegen den Conrad Bellof I. in Beuern ist der förmliche Concursprozeß er­kannt worden. Man bringt dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß und fordert alle Diejenigen, welche Ansprüche an den jetzigen Cridar haben, auf, solche so gewiß in dem auf Montag den 10. März 1856, Vormittags 10 Uhr, bestimmten Liquidationstermin dahier geltend zu machen, als sie sonst ohne besonders bekannt gemacht werdendes Präclusivdecret von der Masse ausgeschlossen bleiben.

Gießen am 22. December 1855.

Großhcrzogliches Landgericht Gießen. _________________Ploch. ___________

Versteigerungen.

Holzversteigerung.

44) Künftigen Freitag, den 11. d. Mts., von Morgens 9 Uhr an,

sollen in dem hiesigen Gemeindewald, Di- 1 stritt Badenburger Wäldchen:

6 Stämme Eichen-Bau-, Werk- u. Nutz­

holz , zusammen 465 Cubikf. haltend,; meistbietend versteigert werden.

Wieseck am 7. Januar 1856.

Großherzogliche Bürgermeisterei Wieseck.

Pausch.

33) In nachzenannten Forstrevieren sollen, unter den bei Unterzeichnetem und den bctreffeudcn Revierförstern vorliegenden specicllen Bedingungen, die nachstehenden Brenn- und Kohlholzquantitätcn im Submissionswege verkauft werden, als :

Für das wirklich erfolgende Quantum wird eire bestimmte Gewähr nicht ge­leistet.

Forstrevier

Buchen

Eichen, As­pen, Birken und Nadelholz

Buchen und Hain­buchen

Anderes Laub- bolz und Buchen- zepfreis

An­deres Zopf­reis

Laub­holz

Buchen, Aspen rc.

Scheid

Stamm- Prügel

Astprügel

Scheid

Prügel

Schneidel­und Stammreis

Stamm- und Zopfreis

Zopfreis

grüne Erdstöcke

Anbruchhvlz

Görzhain Oberaula

.Klafter 420 581

Klafter 450

15

Jtlarter

Klafter 10

.Klarier

Scheck

10

Scheck 81 286

Schock 3

.«lauer 95 28

Klafter

10

Summa |

1001

465

10

-

10

367

3

123

10

Bedingte, einen höheren Kaufgeldsbetrag eventuell zusichernde, Gebote stehen nicht zu berücksichtigen.

Die höhere Entscheidung des Zuschlags wird Kurfürstlichem Finanz-Ministerium, Abthcilung für Forst- und Jagdsachen zu Cassel, Vorbehalten, welches denselben thun- lichst bald zu erthcilen in.Aussicht gestellt hat.

Das Klafterholz enthält 150 Cubikfuß Rauminhalt bei 6süßiger Scheidlänge im Kurhessischen Nvrmalmaaße, das Schock Reiferholz wird in 2 Haufen von 5 Fuß Höhe und Weite und 15 Fuß Länge gemaltcrt.

Die betreffenden Revierförster werken auf Verlangen die Schläge vorzeigen, wo das in Rede stehende Holz entweder noch geschlagen werden soll oder schon aufgemal- tert steht.

Unterzeichneter sieht der Angabe für je eine Klafter oder Schock zu offerirenden Gebote, mit Angabe der Forstreviere, bis zum 1. Februar 1856 versiegelt und ganz portofrei entgegen.

Ziegenhain, am 2. Januar 1856.

. , . Der Kurfürstlich Hessische Forstinspector :

Bandstädt.