für die
Stadt und -en Kreis Gießen.
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31 28. Samstag den 3. April 1856.
Amtlicher T h e i l.
B ekanntmackung.
Betreffend: Verwendung arsenikhaltiger Farben zu Anstrich und Tapeten für Zimmer.
Der nachfolgend abgedruckte Aufsatz wird wiederholt zur Belehrung und Warnung zur allgemeinen Kenntnis gebracht, und den Großherzoglichen Bürgermeistern noch besonders aufgetragen, die Gcmeindcangehörigen in geeigneter Weise hierauf aufmerksam zu machen.
Gießen den 2. April 1856. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r.
Zur Belehrung und Warnung über die der Gesundheit schädliche Verwendung grüner und gelber arsenikhaltiger Farben auf groben (nicht satinirten) Tapeten und zu Zimmcran strich en. — Ungeachtet schon früher wiederholt in der Großherzoglich Hessischen Zeitung Nr. 177 vom 28. Juni 1845 re., der Darmstädter Zeitung Nr. 331 vom 29. November 1853, wie in anderen öffentlichen Blättern vor dem Gebrauche gifthaltiger Farben zur Auskleidung der Zimmer- Wände namentlich mit Schweinfurter Grün gewarnt worden ist, so sind doch diese Mahnungen seither nicht selten aus Unkennrniß übersehen worden. Nach dem Gutachten der Medicinalbehörde ist insbesondere den mit lebhaft grüner Farbe, als: Schweinfurter Grün, Mitisgrün, oder Wiener Grün bedeckten ordinären wohlfeilen Tapeten zu mißtrauen, welche sogar schon beim Aufkleben neuer oder beim Abnchmen alter Tapeten den Arbeitern Entzündung und Geschwulst der unbekleideten Körpertheile (Gesicht, Arme, Hände) erzeugten und namentlich bei Verwendung in Schlafzimmern für die Bewohner schon in manchen Fällen bedeutend innere Krankhe-tSzuslänve zur Folge hatten, gleichwie dies auch bei bloßem Anstrich von dumpfen Schlaf- und Wohnzimmern der Fall sein kann, wenn solche feucht und nicht täglich vollständig gelüftet werden können. Wenn auch bei gut geleimten feinen (satinirten) Tapeten, auf welchen die Farben ungleich fester gebunden sind, ein solcher Nachtheil weit weniger zu befürchten steht, so ist bei ihrer Verwendung doch immer Vorsicht zu empfehlen. — Ein leichtes Vorprüfungsmittel in der Hand eines Jeden ist übrigens das Verbrennen eines Stückchens solcher Tapeten oder einer Messerspitze voll von der angestrichenen Wand abgeschabter Farbe über der Flamme eines Lichtes. Entwickelt sich dabei ein weißlicher nach Knoblauch riechender Rauch, so ist starker Verdacht auf arsenikhaltige Farbe vorhanden. Am sichersten wird man indessen verfahren, wenn man eine solche Tapete seinem Ortsapotheker zur Prüfung übergibt.
Bekanntmachung.
Betreffend: Bitte des Hüttenbesitzers Justus Kilian zu Lollar, um Concessionirung zur Anlage eines Wehres in der Lahn zum Betrieb seines Hüttenwerks bei Lollar.
Die unterzeichnete Behörde bringt in Gemäßheit des Art. 4 des Gesetzes vom 20. Februar 1853, betreffend: die Errichtung und Beaufsichtigung der Wassertriebwerke an Bächen, hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß die das obige Gesuch betreffenden Aetenstücke und dazu gehörigen Plane, sechs Wochen lang, vom 31. l. Mts. an, auf dem Bureau der Großherzoglichen Bürgermeisterei Lollar offen liegen werden.
Diejenigen, welche etwa gegen das beabsichtigte Triebwerk Einwendungen erheben zu können glauben, werden aufgefordert, solche nach Ablauf der sechs Wochen an dem zur Verhandlung festgesetzten Termin
den 17. Mai l. I., Vormittags 10 Uhr, auf dem Bürgermeisterei - Bürcau zu Lollar um so gewisser vorzubringen, als auf später vorgebracht werdende Einwendungen keine Rücksicht wird genommen werden.
Gießen den 20. März 1856. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r.


