Zu Nr. K. G. 7798. Gießen, am 1. Dekoder 1856.
Betreffend: Die Stellvertretungs-Assecuranz- Anstalt für das Musterungs- und
Ziehungsjahr 1857.
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an
die Großherzsglichrn Bürgermeistereien des Kreises.
Eine Anzahl Abdrücke einer Belehrung für Diejenigen, welche der Stellvertretungs - Assecuranz-Anstalt für die Loospflichtigen des Jahrs 1857 beitreten wollen, nebst einer gleich großen Anzahl von „Beitrittserklärungen" werken Ihnen zum vorgeschriebenen Gebrauche, unter Hinweisung auf
die Statuten der Staats-Assecuranz-Anstalt für die Stellvertretung im Militärdienst (Regierungsblatt von 1851, Seite 315),
die einen Nachtrag zu diesen Statuten enthaltende Bekanntmachung vom 16. September 1853 (Regierungsblatt von 1853, Seite 599), und
die Bekanntmachung vom 16. September 1856 (Regierungsblatt von 1856, Seite 274), wonach die von den Theilnehmern an der Stellvertretungs-Assecuranz-Anstalt für das Musterungs- und Ziehungsjahr 1857 zu zahlende Einlage auf 190 fl. festgesetzt ist und die Einlagen vom 1. October l. I. an zur Assecuranzkasse bezahlt werden können, — gleichzeitig, unter einer besonderen Couverte, miigetheilt werden. Wir bemerken dazu Folgendes:
Einem Jeden, der bei Ihnen erklärt, daß er der Stellvertretungs - Assecuranz - Anstalt für die Militärpflichtigen des Jahrs 1857 beitreten wolle, ist ein Exemplar der fraglichen Belehrung zur Kenntnißnahme auszuhändigen.
s Die Beitrittserklärung ist von Ihnen in Bezug auf das Jahr, die Person des Versicherten und das Datum gehörig auszu- füllensund von dem Beitretenden zu unterschreiben.
Die Unterschrift des Beitretenden wird von Ihnen beglaubigt und die Beglaubigung mit Datum versehen von Ihnen unterzeichnet, auch das Bürgermeistereisiegel beigedrückt.
Diesem vorgängig ist die Beitrittserklärung dem Beitretenden zu übergeben, damit dieser solche und den baaren Betrag der Einlage — 190 fl. — an den Vorsteher und Kassier der Stellvertretungs-Assecuranz-Anstalt, Großherzoglichen Oberst Fresenius zu Darmstadt, Rheinstraße, Lit. F. Nr. 96, überbringe oder portofrei übersende.
Schließlich verweise ich Sie noch im klebrigen auf die betreffende Belehrung und erwarte, daß von Ihnen in der Stellvertretungssache mit aller Pünktlichkeit und Genauigkeit verfahren werde.
In Verhinderung des Kreisraths:
Pietsch,
_______________________Negierungs - Assessor._________________________________________________________
Zu Nr. K. G. 7759. Gießen, am 29. September 1856.
Betreffend: Remontirung; insbesondere die Anlage eines Fohlenhofs.
Das
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an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach ver in der Darmstädter Zeitung erschienenen Bekanntmachung vom 20. d. Mts. soll ein Theil der in diesem Jahr für das Großherzogliche Militär anzuschaffenden 51 Stück 3 ^jährigen Remontepserde in der Provinz Oberhessen und zwar am 15. October b. I. in der Station Butzbach angekauft werden und es wirk das Geschäft daselbst um 10 Uhr Vormittags seinen Anfang nehmen.
Wir beauftragen Sie, dies in Ihren Gemeinden zu veröffentlichen und von Ihrer Seite, soweit möglich, zur Beförderung des Geschäfts mitzuwirken. In Verhinderung des Kreisraths:
1 Wolf, Kreis-Assessor.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Die Beschädigungen der öffentlichen Beleuchtungs-Anstalten betreffend.
Seit Kurzem sind in verschiedenen Straßen mehrere Laternen der Gasbeleuchtung durch Fuhrwerke beschädigt worden, wodurch den Unternehmern ein namhafter Schaden erwachsen ist.
Indem ich den Leitern der Fuhrwerke größere Vorsicht anempfehle, mache ich darauf aufmerksam, daß man künftige fahrlässige Beschädigungen öffentlicher Beleuchtungs-Anstalten auf Grund der Artikel 22 und 378 des Polizeistrafgesetzes zur Bestrafung an- zeigen wird, und daß außerdem die Unternehmer der Gasbeleuchtung eine Klage auf Schadenersatz erheben werden.
Gießen, am 30. September 1856. Der Großherzogliche Polizei-Commiffär für die Provinzialhauptstadt Gießen:
L. Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Mai »-Weser-Bahn.
2016) Mit dem 15. October l. I. übernimmt die Bahnverwaltung die Verbringung der mit der Bahn auf hiesiger Station ankommenden Güter nach der Stadt und der zur Bahn aufzugebenden Güter aus der Stadt auf den Bahnhof, und zwar i« folgenden, zugleich mit der Fracht erhoben werdenden Taxen:
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