Ausgabe 
3.5.1856
 
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v. Dalwigk. v. Lindelos.

Art 30 Veröffentlichung von Gerichts-Acten, Gerichts-Verhandlungen und Abstimmungen, von Verhandlungen anderer Behörden oder politischen Körperschaften, dann über Truppenbewegungen und Vcrtheivigungsmittel des Landes oder des reut,chen Bundes in Zeiten von Kriegsgefahr oder inneren Unruhen können von der zuständigen Behörde aus Ruckffchtcn für den öffentlichen Dienst oder die Staatsintercssen verboten oder beschränkt werden.

Die Namen der Geschworenen dürfen in Zeitungen nur bei Mittheilung über die Bildung des Schwurgerichts genannt werden. Gbenw darf die Anklageschrift oder ein anderes Schriftstück eines Criminalprozesses nicht eher veröffentlicht werken, als bis die münd­liche VeÄndlung stattgefunden oder der Prozeß aus anderem Wege sein Ende erreicht hat. (Berg. §. 24 des Bundesbeschlusses.)

Art. 31. Wer den Bestimmungen im zweiten Abfatze des vorhergehenden Artikels zuwiderhandelt, verfallt m eine ^tra,e M ^Diettche Strafe trifft Denjenigen, welcher einer auf Grund des ersten Absatzes des vorhergehenden Artikels von dem Ministe­rium des Innern oder, in dringenden Fällen, von einem Kreisamte erlassenen Anordnung zuwivcrhandelt, vorausgesetzt dass in i.bterer die Uebertretuna nicht mit einer härteren Strafe bedroht sind. ,

$ Art 32. Die Bestimmungen der Artikel 18 bis 30 der Verordnung vom 4. j^ctober 18o0 find aufgehoben.

Art 33 Gegenwärtige Verordnung tritt vom 1. Mai dieses Jahres an in Wirksamkeit. ,

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.

Darmstadt, am 7. April 1856. ytx'xjxx

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Nach Abgang des Bezirksbauaufsehers Euler sind die Bczirksbaugeschäste in den Orten des I. Bezirks bis auf Weiteres über- ^"17 d^n7 Bezirksbauaufseher Gerhard zu Steinbach - Langgöns, Großenlinden, Kleinlinden und Mendorf a. d. Lahn;

9) kxm provisorischen Kreisbauaufschcr Wahl : Heuchelheim, Waldgirmes, Naunheim und Hermannstein,

3) dem Bezirksbauaufsehcr Hahn zu Rödgen : Rodbeim, Fellingshausen, Frankenbach, Crumbach und Königsberg.

Edictalladungen.

891) Forderungen aller Art an den Großherzvqlichen Universitäsgerichts-Actuar Jöckel dahier, über dessen Vermögen Con- curs erkannt worden ist, sind bei Vermei­dung des stillschweigend erfolgenden Aus­schlusses von der Masse, in dem auf

Donnerstag den 22. Mai l. I., Vormittags 9 Uhr, anberaumtcn Liquidationstermin anzuzeigen und zu begründen.

Gießen den 9. April 1856.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl.__________

457) Forderungen an den Wilh. Hahn II. von Beuern, über dessen Vermögen Concurs erkannt worden ist, sind in dem auf

Mittwoch den 7. Mai v. I., Vormittags 10 Uhr, anberaumten Liquivationstermm bei Vermei­dung des stillschweigend ersolgenden Aus­schlusses von der Masse bei dem unterzeich­neten Gericht anzumclden.

Gießen am 27. Februar 1856.

Großherzogliches Landgericht Gießeu. Ploch.

Oefsentliche Aufforderung.

809) Alle diejenigen, welche Ansprüche an den Nachlaß der verstorbenen Ehefrau des Johannes Ruppert in Kleinlinken, ge­borenen Spuck, oder auch an deren Ehemann aus der Zeit seiner Ehe mit der Verstorbe­nen, zu bilden haben, werden aufgefordert, dieselben sogcwiß innerhalb vier Wochen hier

anzumelden, als sie sonst bei dem Abschlüsse des Inventars unberücksichtigt bleiben.

Gießen den 13. März 1856.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. A. v. Grolman, Startrichter. Stadtger.-Assessor.

Besondere ^ckanntmadjung.

Die Anlagen im Philosopheu- Wald.

1028) Auf Veranlassung der Forstbe­hörde wird hierdurch bekannt gemacht, daß der District Philosophenwalv wegen ver­schiedener neueren Anpflanzungen in Heege gelegt worden ist, und daß daher sowohl das Sammeln von Leseholz, Tannenzapfen re., als auch Vas Betreten des Waldes außer­halb der Wege in dem genannten Districte nach den Bestimmungen des Forststrafgc- setzes geahndet werten wird. Zugleich bringen wir in Erinnerung, daß das Rei­ten daselbst nur auf den breiten geraden Schneißen, nicht aber auf den schmäleren krummen, und für Fußgänger bestimmten Wegen gestattet ist.

Gießen den 2. Mai 1856.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

Versteigerungen.

Main-Weser-Eifenbahn.

984) Die Versteigerung der diesjährigen Gras- und Klee-Erndte auf den Böschungen der Bahn findet statt:

Im Bahnmeisterbczirk Butzbach-Nauheim,

Freitag den 2. Mai, beginnt des Morgens um 7 Uhr an der Grenze bei Nauheim.

Im Bahnmeistcrbezirk Langgöns-Butzbach, denselben Tag, beginnt des Nachmittags um 2 Uhr am Bahnhofe zu Butzbach.

Im Bahnmeisterbczirk Gießen-Langgöns, Samstag den 3. Mai, beginnt des Mor­gens um 7 Uhr am Bahnhofe zu Langgöns.

Im Bahnmeisterbczirk Gießcn-Loller, den­selben Tag, beginnt des Nachmittags um 2 Uhr am Bahnhofe zu Gicßen.

Im Bahnmeisterbezirk Lollar-Fricdelhau- sen, Montag den 5. Mai, beginnt des i Morgens um 7 Uhr am Bahnhofe zu Lollar.

Gicßen am 25. April 1856.

Der Großherzogliche Bahn - Ingenieur des Bahnbezirks Gießen:

Eickemever.___________

Arbeitsversteigerung in Rodhcim. 995) Donnerstag den 8. Mai 1856,

Vormittags 9 Uhr, sollen auf der Bürgermeisterei zu Rodheim folgende an der Pfarrhofraithc dasclbst vor- kommcnden Arbeiten an den Wenigstneh­menden öffentlich vergeben werden:

Zimmerarbeit, veranschl. zu 3 fl. 30 kr.

Maurerarbeit, 84 5

Schmiedearbeit, 6 40

Schreinerarbeit, 11 1 n

Gießen den 29. April 1856.

Der Bezirksbauaufseher _______L. Euler.

1009) Donnerstag den 15. d. Mts., Mittags 12 Uhr,

sollen auf der Bürgermeisterei zu Burk­hardsfelden die zur Anfertigung eines neuen