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Soweit eine zufolge dieser Verordnung ausgesprochene Geldstrafe von dem Verurcheilten wegen Zahlungsunfähigkeit nicht bei- zutreiben ist, muß dieselbe mit 24 Stunden für je einen Gulden in Gefängniß verbüßt werden.
§. 6. Die Beamten, welche mit Prüfung und Visirung der abgeschlossen werdenden Ueberfahrts-Verträge betraut sind, werden darüber wachen, daß den hier ertheilten Vorschriften pünktlichst nachgekommen wird, und die Einleitung deö Strafverfahrens veranlassen, wenn sie Uebertretungen wahrnehmen. Die Agenten haben ihnen daher alle erforderlichen Belege gleichzeitig mit den Ueber- fahrtsverträgen und bevor dieselben visirt werden dürfen, zur Einsicht vorzulegen.
§. 7. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens im Regierungsblatt^' in Kraft.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.
Darmstadt, am 23. Mai 1853.
(L. S.)---------------LUDWIG. ------^r-D-alwiat.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Brodpreise für Gießen vom 29. Juni 1853.
4 Pfund Roggenbrod kosten . . . . . . . 13 kr. 3 pf.
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4 „ gemischtes Roggenbrod kosten . . . . . 15 „ — „
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L. Rover, Gr. Polizei-Eommissär.
Gericktliche und privat - Bekanntmachungen.
Edictalladung.
1363) Gießen. Forderungen und sonstige Ansprüche an den heimlich sich entfernt stabenden Friedrich Kohlhepp von Großenlinden, über dessen Vermögen Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen den förmlichen Concurs erkannt hat, sind im Termin
Donnerstag den 11. August d. I., Vormittags 9 Uhr, bei Meldung des stillschweigend eintrcten- den Ausschlusses von der Masse, bei unterzeichneter Gerichtsbehörde anzumelden und zu begründen.
Im Falle des Zustandekommens eines Arrangements werden die nicht persönlich erscheinenden Gläubiger, deren Mandatare nicht mit genügender Vollmacht versehen sind, auch bezüglich der sonst etwa gefaßt werdenden Beschlüsse als der Mehrheit der Erschienenen beitretcnd angesehen.
Zugleich wird Friedrich Kohlhepp von Großenlinden aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das aufgenommene Inventar und ergangene Concurserkenntniß in dem anberaumten Termine so gewiß vorzubringen, als er sonst deren verlustig erachtet werden wird.
Gießen am 20. Juni 1853.
Gr. Stadtgericht Muhl.
Besondere Bekanntmachungen.
13/10) Gießen. Die auf heute sälli- qen Holzsteiggelder sind innerhalb 8 Tagen — Montags, Dienstags, Donnerstags und Samstags des Vormittags — an die hie
sige Stadtkasse um so gewisser zu bezahlen, als sonst gegen die Säumigen das gesetzliche Zwangsverfahren eintreten muß.
Die Gr. Bürgermeister zu Albach, Allen- dorf a. d. Lahn, Annerod, Großenlinden, Grüningen, Hausen, Heuchelheim, Kleinlinden, Lich, Oppenrod, Rödgen, Steinbach , Watzenborn und Wieseck werden hierdurch ersucht, vorstehende Aufforderung in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kennt- niß bringen zu lassen.
Gießen am 24. Juni 1853.
Der Stadt-Einnehmer Emders.
1339) Gießen. Ansprüche an den Pfandschein Nr. 923 sind innerhalb 14 Tagen dahier anzuzeigen, gegenfalls das Pfand ohne Weiteres verabfolgt wird.
Gießen den 27. Juni 1853.
Die Pfandhausvermaltung das.
Bieler. Pfeil.
1361) Heuchelheim.
Jur Nachricht.
Es diene hiermit allen Denjenigen, welche Lehm aus der hiesigen Lehmgrube zu beziehen wünschen, zur Nachricht, daß die Abgabe von solchem, vom Erscheinen dieser Annonce im Anzeigeblatt, nur zu nachstehenden Preisen erfolgen kann:
eine zweispännige Pferdewagen-Ladung zu 36 kr.,
eine einspännige Pferdewagen-Ladung zu 24 kr.,
eine zweispännige Rindviehwagen-Ladung zu 30 kr.
Heuchelheim den 27. Juni 1853.
Der Gr. Bürgermeister Römer.
13/11) Gießen. Nach einer mir zugekommenen Weisung sollen die Realschulgelder von nun an vierteljährig voraus bezahlt werden. .
In Folge dessen sind die fraglichen Gelder vom 2. Quartal d. I. innerhalb 8 Tagen an die hiesige Stadtkaffe um so gewisser zu bezahlen, als sonst gegen die Säumigen das gesetzliche Zwangsverfahren eintreten muß. Gießen den 23. Juni 1853.
Der Stadt-Einnehmer Enders.
Versteigerungen.
1360) Atzback. Das Pfortcnhaus der Gemeinde Atzbach, 25 Fuß lang, 19 Fuß breit, zweistöckig, von Eichenholz erbaut und mit Schiefer gedeckt, sowie ein dabei befindlicher Stall soll
Mittwoch den 13. Juli d. I., Morgens um 9 Uhr, auf den Abbruch dahier verlauft werden.
Atzbach den 24. Juni 1853.
Der Bürgermeister C o l n o t.
1351) Wieseck.
Heugras - Versteigerung.
Wegen der ungünstigen Witterung konnte die auf heute bestimmte Heugras-Versteigerung von den hiesigen Gemeindewiesen nicht abgehaltcn werden, soll deshalb
Freitag den 1. Juli auf Ort und Stelle öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. Der Anfang ist Morgens um 8 Uhr auf der Oberlach,


