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§ 10. Der Boden des unteren Raumes der Darre muß mit einem Lehmschlag und einer doppelten, zur Vermeidung durchgehender Fugen sorgfältig im Kreuzverband gelegten Backsteinplättung versehen werden.

§. 11. Wenn nickt, was am Zweckmäßigsten ist, die ganze Darre mit einer soliden über Dach gehenden Brandmauer um­geben und überwölbt wird, so ist doch jedenfalls die ganze Darre mit einer wenigstens 5 Zoll dicken Backsteinmauer zu umgeben. In dieser Mauer, sowie überhaupt in der gangen Darre, mit Ausnahme der Decke, darf kein Holz vorkommen. Unmittelbar über dem Drahtgeflechte muß ein mindestens 10 Zoll hoher Kranz von Hausteinen angebracht werden.

Die Decke der Darre wird, wenn sie nicht gewölbt werden kann, zweckmäßig durch ein Stellwerk von Eisen und daraus gelegte Backsteine gebildet. Sollte aber die Decke aus einem Gebälle bestehen, so ist dasselbe mindestens gut zu verrohren und zu tünchen.

8- 12. Die Decke soll nicht unter 8 Fuß von dem Drahtgeflechte entfernt sein, damit sie von der Flamme nicht so leicht erreicht werden kann.

8. 13 Der Schlot zum Abzug des Dunstes wird am b sten von Backsteinen gemauert; wird derselbe aber von Borden angeserligt, so dürfen diese niemals in das Innere der Darre hineinragen.

8. 14. Alle Oeffnungen in den Umfangswänden der Darre müssen mit gut schließenden eisernen Thüren versehen fein.

$. 15. Das Drahtgeflecht ist auf einen Rost von starken Eisenstäben zu legen und mit Stützen von Eisen oder Steiii zu versehen.

§. 16. Die in den vorhergehenden 88- enthaltenen Vorschriften sind bei allen neuen Anlagen von Malzdarren unbedimi zu befolgen und bei Abänderungen bestehender Anlagen soweit als thnnlich zu berücksichtigen

Von Amtswegen ist die Abänderung restehender Anlagen nach Maßgabe der vorhergehenden §§. oder der besonders jtt gebenden technischen Anleitung zu erlangen, wenn dies wegen Feuersgefährlichkeit jener Anlagen als nothweudig erscheint.

8. 17. Diejenigen Bauhandwerker, welche bei Anlage oder Abänderung von Malzdarren die in gegenwärtigem Regulativ enthaltenen oder nach tz. 16 besonders ertheilten Anordnungen der Polizeiverwaltungsbehörde nicht befolgen, werden mit einer Geldbuße von 1 bis 20 fl. bestraft.

8. 18. Die Besitzer von neu angelegten oder wesentlich veränderten Malzdarren, welche diese eher bcntttzen, als bis sMr polizeilich untersucht und für benutzbar erklärt worden sind, verfallen in eine Strafe von 1 bis 5 fl

Außerdem werden von der PolizeivetwaltungSbehörde die erforderlichen Maßregeln zur Entfernung der vorschriftswidrige« Anlagen ergriffen.

8. 19. Im Falle der Uneinbringlichkeit einer zuerkannten Geldstrafe ist dieselbe in Gefängniß und zwar mit 24 Stunde» für jeden Gulden zu verwandeln,

Darmstadt den 26. November 1853.

Aus A llerh ö ch stem Auftrage :

Großherzogliches Ministerium des Innern.

v. D a l w i g k. x v. Lehmann.

Offizielle Nachrichten.

Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht : Am 3t. October dem Calcutator Daniel Nebhukh bei der Oberbaudirection die Stelle eines Bergrentmeisters für das Dorhei- mer Braunkohlenbergwerk zu übertragen; am 38. October den Corporal in eer 2. Schützencompagnie des ersten Infanterieregiments Heinrich Schar­mann aus Kestrich zum Domänenpfandmeister für den Beitreibungsbezirk Lindenfels zu ernennen; am 10. November den Finanzaccessisten Wilhelm Bogt aus Berstadt zum vierten Registrator bei der Ober-Forst- und Do- mänendirection zu ernennen; an demselben Tage den von dem Herrn Fürsten zu Asenburg und Büdingen auf die evangelische Pfarrstelle zu Haingründ, im Kreise Büdingen, prasentirten Pfarramts-Candidaten August Römheld von Daukkhe für diese Stelle zu bestätigen; an demselben Tage den Criminal- gerichts-Actuar Carl Hermanni zu Darmstadt zum Secretär bei dem Criminalgerichte zu Darmstadt zu ernennen; am 15. November dem Ober­steuerdirector August Friedrich Wilhelm Görtz zu Darmstadt die Nebenstelle eines Directors der Münzdeputation, und an demselben Tage dem Schul­lehrer Siegmund Jacob Krauß zu Umstadt die evang. Mädchenschullehrer­stelle daselbst nebst der damit verbundenen Organistenstelle zu übetrragen; an demselben Tage den von der Gesammtfamilie der Freiherrn von Nordeck zur Rabenau auf die evang. Pfarrstelle zu Obbornhofen, im Kreise Nidda, prasentirten evang. Pfarrer Heinrich Rudolph Kolb zu Gonterskirchen für diese Stelle zu bestätigen; an demselben Tage den seither bei dem Neben- zollamte zu Darmstadt beschäftigten Balthasar Schmidt aus Frankenhausen zum zweiten Assistenten bei dem Rebenzollamte 1 zu Worms, und die seither bei dem Hauptzollamte zu Mainz beschäftigten : Eduard Bin bewald aus Freiensteinau und Friedrich Reh aus Darmstadt zu Gehülfen bei diesem Hauptzollamte zu ernennen; am 19. November dem Pfarrer Johann Daniel Spengel zu Dreieichenyain die evang. Pfarrstelle zu Dauernheim, im Kreise Ridda, zu übertragen; am 22. November den bisherigen Secretär der Staatsschulden-Tilgungskaffe-Direktion Ludwig Balser zum Secretär bei der Oberrechnungskammer und den Oberrechnungskammer-Secretär Peter

Backe zum Secretär bei dec Staatsschulden - Tilqungskaffe - Direction jl ernennen.

Charakterertheilung. Seine Königliche Hoheit der Großhccz»; haben allergnädigst geruht ; Am 20. October dem Candwaren der eoange-- lischcn Tdeologic Hermann Dingeldey zu Darmstadt den Charakter all ,,gi-eiprebigec" zu erlye.len

Dienstentlassung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog heben 1 allergnädigst geruht : Am 2. November den Schullehrer Stellwegen I zu Leisel.,eim, im Kreise Worms, auf Nachsuchen von seinem @d;uiamte \ zu entlassen.

Concurrenzeröffnung. Erledigt ist : Die evangelishe Wii?«- diger- und Conrectoratsstelle zu Erbach, mit einem jährlichen Gehalte v« 46'2 fl, zu welcher dem Herrn Grafen zu Erbach-Erbach das Präsentation!- recht zusteht.

Sterbfälle. Gestorben sind : Am 10. Juli der pensionirte katho­lische Schullehrer Mathias Seubert zu Blödesheim; am 20. September der pensionirte Chauffeegelderheber und Ortseinnehmer Christoph Heun i" Melbach; am 7. Octobec der pensionirte Kanzleidiener bei der vormaligen Oberforstdirection Johann Conrad Pfannmüller zu Darmstadt; am 10. Octobec der evangelische Pfarrer Friedrich Wilhelm Müller zu Bruchen­brücken; am 15. October der Hofgerichts-Canzlist, Canzlei-Jnspector Earl Georg Friedrich Wilselm Müller zu Darmstadt; am 18. October der pensionirte Revierförster Bierau zu Niederweidbach; am 21. Oktober der Gymnasiallehrer und Freiprediger Dr. August Ludwig Theodor Koch z« Gießen; am 21. October der evangelische Pfarrer Georg Philipp Christaph Am end zu Darmstadt; am 2g. October der pensionirte Staatsschuldentu- gungskasse-Diener G. Christoph Keill zu Wingershausen; am 28. Octobtt der pensionirte Landgerichts-Actuar Scharfenberg zu Beerfelden; am - November der Steuer-Commiffär Johann Ludwig Groß zu Mainz.

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