Ausgabe 
27.7.1853
 
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an gerechnet, bei dem Administrativ-Justiz-Hof angezeigt und binnen weiterer 8 Tage gerechtfertigt werden muß, woran dieser die Acten unverzüglich zur endgültigen Entscheidung an die höhere Stelle cinzusenden hat.

Auch wird in den Entscheidungen des Administrativ-Justiz-Hoss auf diese gesetzlichen Bestimmungen jedesmal noch besonders mit dem Unfugen aufmerksam gemacht, daß sowohl Anzeige, als Rechtfertigung des Recurseö gegen diese Entscheidungen nur bei dem Adminlstrativ-^ustiz-Hofe geschehen können und daß alle bei anderen Behörden eingereicht werdenden Beschwerden unberück­sichtigt bleiben wurden. Demungeachtet kommt cS vor, daß der Recurs gegen Entscheidungen des Administrativ - Justiz - ähoss wodurch eine Gemcinderathswahl bestätigt oder verworfen wird, bei uns angezeigt, oder, wenn auch bei dem Administrativ- Justiz-Hof angezngt, bei uns gerechtfertigt wird. Wir finden uns hierdurch veranlaßt, auf die erwähnten gesetzlichen Bestimmungen nochmals aufmerksam zu machen, und für Diejenigen, welche gegen Entscheidungen des Administraliv-Justiz-Hofs über die Gül- tigkelt von Gemeiiiderathswahlen Recurs ergreifen wollen, zu bemerken, daß sie, falls sie diesen Recurs bei einer anderen Behörde als dem Avmiulstratlv-^ustiz-Hof anzeigen oder rechtfertigen, sich selbst beizumessen haben, wenn auf denselben keine Rücksicht genommen wird.

Darmstadt den 27. Juni 1853.

Großherzogliches Ministerium des Innern.

v. D a l w i g k. v. L c h m a n n.

Offizielle

Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht : Am 19. April den Kaufmann Karl Becker zu Am­sterdam zum Vice-Consul daselbst, und am 2. Juni den Bergrentmeister bei dem Braunkohlen - Bergwerke zu Dorheim Carl Friedrich Textov zu Friedberg zum Obereinnehmer der direkten Steuern und indireclen Auflagen für den Obereinnehmerei- Bezirk Umstadt zu ernennen; am 16. Juni dem Hofmusikus Christian Wiese die Stelle eines Organisten bei der Sladtkirche und Garnisonsgemeir.de zu Darmstadt, am 16. Juni dem Scbulvicar Wil­helm Pabst zu Pleitersheim, im Kreise Alzey, die evang Schullehrerstelle daselbst, am 21. Juni dem Pfarrverwalter Laurentius Eser zu Oberwöll­stadt die kath. Pfarrstelle zu Büdesh im, im Kreise Bingen, und an dem­selben Tage dem kath. Pfarrer Joseph Schneider zu Oberflörsheim die karh. Pfarrei Sl. Quintin in Mainz zu übertragen; am 23. Juni den Gerichtsdienec am Landgerichte Hirschhorn Michael Anton Boniser zum zweiten Gerichtsdiener am Landgerichte Beerfelden, sowie den zweiten Ge­richtsdiener am Landgerichte Beerfelden Adam Massot zum Gerichtsdiener am Landgerichte Hirschhorn, unb an demselben Tage den provisor. Lehrer an der Realschule zu Bingen Joseph Hillebrand definitiv zum Lehrer an der Realschule daselbst zu ernennen; am 25. Juni dem Schulvicar Nicolaus Golz an der zweiten kath. Schule zu Gaualgesheim, im Kreise Bingen, die erste kath Schullehrerstelle daselbst, dem Schullehrer Wendelin Has­semer an der dritten Schule zu Gaualgesheim die zweite kath. Schullehrer­stelle daselbst, und dem Schullehrer Carl Volp zu Altenhain die evang. Schullehrerstelle zu Lauter, im Kreise Grünberg, zu übertragen; am 1. Juli den Gerichts - Accessisten Hermann Schulz aus König, dermalen zu Darm­stadt, in die Zahl der Advocaten und Procuratoren bei dem Hofgerichte der Provinz Starkenburg auszunehmen und den Gerichts-Accessisten Anton Lud­wig Lippert aus Mainz zum Advocat-Anwalt bei den Gerichten zu Mainz zu ernennen; am 5. Juli dem Pfarrer Gustav Landmann zu Stockhausen die zweite evang. Pfarrstelle zu Gießen zu übertragen.

Charaktererthetlungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht : Am 30. Mai dem Protokollisten bei der Ober- Forst- und Domänen-Direction, Hofkammer-Secretär Wilhelm Psnor zu Darmstadt den Charakter alsCanzleirath" und, am 22. Juni dem Hof-

Nachrichten.

zahnarzt Dr. Friedrich Werner statt seines bisherigen TitelsHofrath" den Charakter alsMedicinalrath" zu verleihen; am 23. Juni dem Gymna­siallehrer Dr. Carl Wagner zu Darmstadt, bem Gymnasiallehrer Dr. Chri­stian Boßler zu Darmstabt, bem Gymnasiallehrer Dr Wilhelm Gottlieb Solban zu Gießen, und dem Lehrer bei der höheren Gewerb- und Real­schule Dr. Friedrich Moldenhaucr zu Darmstadt, den Charakter als Professor^" sowie am 28. Juni dem Kreisärzte Dr. Eduard Stammle r \ zu Gießen den Charakter alsMedicinalralh" zu ertheilen.

Dienstentlassung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben i allergnädigst geruht : Am 19. April den bisherigen Vice-Consul in Amster- i dam Julius B-rnhard Sichel auf Rachsuchen von dieser Stelle zu entlassen.

Zurücknahme eines Patents. Am i. Juli b I. wurden die t dem Geometer Conrad Querdan zu Hammelbach unterm l>. Februar 1833 für den Kreis Heppenheim und unterm 6. Juni 1836 für den Krcis Darm­stadt ertheilten Patente als Geometer I. Klasse, nachdem der Genannte ver­möge gerichtlicher Bcrurtheilung des Rechts zur ferneren Ausübung der geo­metrischen Praxis verlustig geworben ist, zurückgcnommen.

Versetzungen in den Ruhestand. Seine Königliche Hoheit ter Großherzog haben allergnädigst geruht Jün. 16. Juni den Organisten bei der Stadtkirche unb Garnisonsgemeinde Darmstabt, Hofconcertmeister Georg Thurn, unb am 18. 3uni ben Domänenpfanbmeistcr Johannes Kilian zu Lindenfels in ben Rudestanb zu versetzen.

Coneurrenzerösfnung. Die Stellen von zwei Heizern bei der Main-Neckar-Eisenbahn mit Gehalten von 300 fl., 25 fl. Monturgelb unb | den reglementmäßigen Gebühren fino erledigt; concurrenzfahige Bewerber haben sich binnen 4 Wochen bei der Dircction der Main-Neckar-Bahn «i;» zumelden.

Strrbfälle. Gestorben sind : Am 4. Mai der evang. Schullehrer Friedrich Kunkelmann zu Dalheim; am 12. Juni der pensionirte Forst- wart Johannes Spöhrer zu Meiches; am 18. Juni der pensionirte Re- qierungsrath Dr. Karl Zimmermann von Gießen; am 30. Juni der Registrator bei der Direktion der Main-Weser-Eisenbahn Karl Müller zu Gießen, unb an demselben Tage der pensionirte Provinzial-Commissar Geheimerrath Karl Christian Knorr zu Gießen.

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Die Verhütung von Unglücksfällen durch Fuhrwerke betreffend.

In der neuesten Zeit ist wahrgenommen worden, daß Personen, welche größere oder kleinere Transport-Wagen zogen, sich, wenn sie auf der Höhe deö Seltersberges ankamen, auf die Fuhrwerke setzten und diese, ohne sie in der Gewalt zu haben, den Abhang berabschießen ließen.

Da hierdurch leicht Ungkücksfälle entstehen können, wird hiermit verfügt:

1) Wer größere oder kleinere, nicht mit Zugvieh bespannte Fuhrwerke den Seltersberg herabfährt, darf nur im Schritt fahren.

2) Wer ein Fuhrwerk den Abhang herabschießen läßt, oder wer sich an jener Stelle auf daS Fuhrwerk setzt, statt solches leiten zu helfen, verfällt in eine Strafe von 1 fl. 30 fr.

Gießen den 26. Juli 1853. Der Gr. Polizei-Commissär

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