Hr Wille, v. Großen- Zroßenbuseck. Hin. Lehrer Rotohtim. — . Illinois in sitoensteiti. — Stoen. — Bei n. Ferdinand Santo. Heß: öpfner: Frau . Rinn: Hr. Dr. Eckhard:
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.M 8. Mittwoch den 20 Januar 18Ä3.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische t fl. 30 ft., für Änswätiige incl. Postaufschlags 1 ff. 39 ft. — tluSwättS abonnitt man stch bei allen Postämtern. Zn Äl-Sen bei der Erp-dition (Sanzleiberg Lit. B. Nr. 1.) - SinrückangSgebühr für die gespaltene EoronSzeile 1 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Eorpuszeile 3 fr.
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Inhalt des Gr. Hess. Regierungsblatts vom 12. Januar 1853, Nr. 1.
1) Edicr, die Ergänzung der Feldtruppen im Jahre 1853 bett'.; — S) Bekanntmachung, die Vertheilung des Recrutenbedarfs von 1853 auf die Provinzen Herr.; — 3) Bekanntmachung, Personenannahme nach und in den Unterwegsorten auf dem Friedberg-Lauterbacher Course beiv.; — 4) Bekanntmachung , die Niederschlagung der im Voranschlag der Gemeinde Oberweidbach für 18öS in 2. Klaffe vorgesehenen Umlage bete.; — 5) Bekanntmachung , die Erhebung einer nachträglichen Umlage 2. Klaffe der Gemeinde Holzhausen für 1852 bett.; — 6) Bekanntmachung, den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Oberrabbinen zu Offenbach für das Jahr 1852 bett.; — 7) Otdensvetleihungen; — 8) Ettheilung eines Patents; — 9) Dienstnachtichten; — 10) Charaktetettheilung; •— 11) Dienstentlassungen; — 12) Versetzung in den Ruhestand und Charakterertheilung; — 13) Versetzungen in den Ruhestand; — 14) Conturrenzeröffnungen; — 15) Sterbfälle.
Vom 17. Januar 1853, Nr. 2.
1) Gesetz, die Bestrafung des kleinen ersten ausgezeichneten Diebstahls bett.; — 2) Gesetz, die Nachbildung von Papiergeld und deren Bestrafung bett.; — 3) Verordnung, die Anstellung und Entlassung der Feldschützen bett.; — 4) Verordnung, die polizeiliche Aufsicht über die Hessische Ludwigs- Eisenbahn betr.; — 5) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen bett.; — 6) Bekanntmachung, die Ausgabe von 900,000 ft. in Grundrentenscheinen nach dem Gesetze vom 8. Decembet 1851 bett.; — 7) Bekanntmachung, die amtliche Benennung der Recepturen Vöhl, Wimpfen und Lindenfels betr.; — 8) Ordensverleihungen; — 9) Dienstnachrichten; — 10) Eoncurrenzeröffnungen; — 11) Sterbfall; — Berichtigung.
G - i e t,
die Ergänzung der Feldtruppen im Jahre 1853 betreffend.
8 UDWI G III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. rc.
In Gemäßheit der Art. 2 und 3 des Recrutirungsgesetzes vom 20. Juli 1830 verordnen Wir hierdurch wie folgt : Einziger Artikel.
Zur Ergänzung der Feldtruppen im Jahr 1853 sinv Ein Tausend Siebenhundert und Sechzig Mann erforderlich, welche aus den Aufrufsfähigen des Jahres 1852 ausgehoben werden sollen.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatsfiegels.
Darmstadt, den 15. December 1852.
(L. S.) LUDWIG.
Frhr. v. Schäffer-Bernstein.
___ Gesetz,
n^Januar. die Bestrafung des kleinen ersten ausgezeichneten Diebstahls betreffend.
^UDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei S-LÜJ2L Rhein rc. rc.
3 2ü — haben, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, verordnet und verordnen hiermit, wie folgt :
2 24 — Einziger Artikel.
i 24 — Der Art. 371 des Strafgesetzbuchs im Titel XL1I, „Vom Diebstahl", ist aufgehoben und wird durch folgenden Artikel ersetzt: - — " „Der ausgezeichnete Diebstahl wird mit Correctionshaus von ein bis drei Jahren oder Zuchthaus bis zu zehn
- ~ Jahren bestraft."
„Die Zuchthausstrafe soll höchstens bis auf fünf Jahre erkannt werden, wenn der ausgezeichnete Diebstahl ein erster Diebstahl ist und der Werth des Entwendeten'die Summe von fünfzehn Gulden nicht übersteigt; auch können die


