Aozeigeblatt
der
Stadt und des Kreises Gießen.
ät2. Mittwoch den 25. Mai 1833.
Erschein- wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 kr., für Äuswürligc incL PoffauffchlagS 1 ff. zs kr _ LuSwärtS abonnirt man ffch bei allen Poffümlern. In Gießen bei der Erpedition (Eanzleiberg Lit. B. -Kr. 1.) - EinrücknugSgebühr für die gespaltene EorvuSzeile 2 h.
Anzeigen an» verschiedenen Schriften die gespaltene CorpuSzeile 3 kr.
Amtlicher T h e L l.
BekernutMLrchung,
die Brandversicherungsbeiträge für 1852 betreffend.
Das Bedürfniß der Großherzoglichen Brandversicherungskasse für das Jahr 1852 erfordert einen Ausschlag von 342,276 fl. 14V. kr., wornach von je Einhundert Gulden Brandverst'cherungscapital ein Beitrag von acht Kreuzer drei Hellern zu leisten ist, der nach Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 16. l. Mts., mit Zusatz von 1 '/4 kr. Repartitionsqebühr von jeder Hauptnummer, in einem Ziel in den ersten zehn Tagen des Monats August l. I. erhoben werden soll.
Darmstadt den 30. April 1853.
Großherzogliche Brandaffecurations- Commission.
G i l m e r. Backe.
Gerichtliche und »privat - Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachung.
1069) Gießen.
Gießener Märkte betreffend.
und Mittwoch den 7. und 8. Juni wird noch ein Vieh- und Krämermarkt hier aöaebalten S» ‘'n" Mai ließen werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden möglichst zu veröffentlichen.
Der Gr. Bürgermeister D. Ebel.
Edictalladungen.
1137) Gießen. Forderungen an den Nachlaß des dahier verstorbenen Schreinermeisters Balthasar Schwan, welcher nur unter der Rechiswohlthat des Inventars angetreten worden ist, sind sogewiß längstens bis zum
Dienstag den 31. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, dahier specificirt anzuzeigen, als sonst bei Abschluß des Inventars darauf keine Rücksicht genommen wird.
Gießen den 13. Mai 1853.
Großh. Stadtgericht Muhl. Dr. v. Kru g-
1123) Gießen. Forderungen an den Nachlaß der Daniel Felsings Wittwe dahier, welcher von den Erben unter der
Rechtswohlthat des Inventars angekreten worden, sind um so gewisser binnen 4 Wochen dahier anzuzeigen, als sonst bei Abschluß des Inventars aus solche keine Rücksicht genommen werden wird.
Gießen den 11. Mai 1853.
Großh. Stadtgericht das. M u h l.
1075) Gießen. Die in dem Gießener Anzeigeblatt vom 14. Mai 1853, Nr. 39 veröffentlichte Edictalladung wird hier mit dem Anfügen wiederholt, daß etwaige Ei- genthumsansprüche an die darin bezeichneten Immobilien, über welche auch ein Verzeichniß in der Registratur des unterzeichneten Gerichts zur Einsicht offen liegt, sogewiß binnen 60 Tagen dahier anzuzeigen sind, widrigenfalls diese Ansprüche keine Berücksichtigung finden und den betreffenden
Grundbesitzern die erbetenen Eigenthums- ■ bescheinigungen ausgefertigt werden.
| Gießen am 19. Mai 1853.
Gr. Landgericht Ploch.
BersLeigerungen.
1019) Gießen.
Brenvholzlieferung.
Samstag den 28. d. Mts., Morgens 10 Uhr, so" auf der hiesigen Universitäts-Kanzlei die Lieferung von 350 bis 400 Stecken Buchen-^rcheidholz an die verschiedenen Uni* versitäls-Anltalten, sodann von weiteren 50 Stecken in das hiesige Gymnastum, an den Wenigstnebmenden versteigert werben.
Gießen am 7. Mai 1853.
Gr. Universitäts-Rentamt
Martin.


