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Gießen am 22. September 1853-
an
sümmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen.
1. November diejenigen
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endlich
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öffentlichen Kenntniß zu bringen und weiter bekannt zu machen,
in Ihren Gemeinden
alsbald
zur
Oktober t>. I. berichtlich anzuzeigen.
Eckstein.
Gerichtliche nnd Privat-Bekanntmachungen.
Gieß e n.
1789)
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Biedenkopf und Vöhl, Büdingen, Nidda und Schotten, Friedberg und Vilbel, Gießen und Grünberg,
vorbringen ober einer ärztlichen Untersuchung sich unterwerfen wollen, den 4. November I. I, Morgens halb acht Uhr, auf dem Regicrungsgebäude dahier, versehen mit einem versiegelten, von dem belr. Gr. B ärger meist er ausgestellten Signalement ihrer Person, und allen sonstigen für ihre Reklamation sprechenden Beweismitteln (Zeugnisse der Aerzte, Schullehrer, Geistlichen, Ortsvorstände, glaubhafter Privatpersonen, deren Zeugnisse jedoch gerichtlich beeidigt sein müssen) sich anzumelden haben. Ferner haben alle bei der letzten Truppenergänzung von den Regimentern und Corps als untauglich rc. zmück- gewiesenen Rekruten, welche zur definitiven Entscheidung über ihre Tauglichkeit oder Untaüglichkeit bei dem Rekrulirungsraih erscheinen müssen, ebenfalls mit einem verschlossenen, von dem beir. Bürgermeister ausgestellten Signalement ihrer Person und dem vom Militär erhaltenen vorläufigen Entlassungsschein, den 4. November l. I, Morgens halb acht Uhr, in demielben Locale sich einzufinden. > «
Diejenigen Leute, welche ohne das vorgeschriebene Signalement vor bem Rekrutirungsralh erscheinen, haben sich der Abwehung zu gewärtigen.
Den Empfang dieses AuSschreibenS und die erfolgte Bekanntmachung dessen Inhalts haben Sie längstens bis zum 15.
Gießener Jahrmarkt.
Der im Landkalender auf den 11. und 12. Oktober d. I. angezeigte Gießener Jahrmarkt hat^ wegen deS Zusammentreffens mit jüdischen Feiertagen auf den 27. und 28. September verlegt werden müssen. Zm Interesse ihrer OrtSangehörigen wollen die Gr. Bürgermeister des Kreises dieser Benachrichtigung die möglichste Berbreitung verschaffen. Gießen den 31. August 1853. Der^Gr. ^urgermcister
Zu Nr. K. A. G. 7354.
Betreffend : Den im Jahr 1853 abzuhaltenden Recrutirungsrath in der Provinz Oberheffen.
Das Großherzoglich Hessische
Die Sitzungen des dießjährigen Rekrutirungsraths für die Provinz Oberheffen werden vom 31. Oktober biS zum 4. November l. I. abgehalien, und es sollen
am 3L Octobcr die Bewohner der Kreise Alsfeld und Lauterbach,
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angenommen werden.
Vorstehendes haben daß alle zur Musterung des laufenden Jahres gehörigen Militärpflichtigen des KeeiseS Gießen, sowohl die, welche speciell geladen werden, als auch die, welche ohne Einladung aus freiem Willen vor dem RekrulirungSrath erscheinen und daselbst Reklamationen
1946) Friedberg. Es wird hier- | mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von Anfang des Monats October l. I. der seither auf Montag fallende Zahltag auf Dienstag verlegt worden ist. — Donnerstag wird nach wie vor Zahltag abgehalten.
Man ersucht die Gr.Bürgermeister, dieses in ihren resp. Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen zu lassen.
Friedberg den 19. September 1853. Großh. Rentamt.
Grünewald, Großh. Rentamts-Vicar.
Edictalladung.
1884=) Gießen. Forderungen und sonstige Ansprüche an den Anton Schaum VI. von Langgöns, über dessen Vermögen Gr. Hosgericht der Provinz Oberhessen den förmlichen Concurs erkannt hat, sind im Termin
Donnerstag den 20. October d. I., Vormittags 9 Uhr, bei Meidung dcö stillschweigend eintreten- den Ausschlusses von der Masse bei unterzeichneter Gerichtsbehörde anzumelden und zu begründen.
Im Falle des Zustandekommens eines Arrangements werden die nicht persönlich erschienenen Gläubiger, deren Mandatare nicht mit genügender Vollmacht versehen sind, hierin, sowie auch bezüglich der sonst etwa gefaßt werdenden Beschlüsse als der Mehrheit der Erschienenen beilretend, angesehen.
Gießen den 24. August 1853.
Großh. Stadtgericht bas.
Muhl.


