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Anzeigeblatt

der

Stadt und des Kreises Gießen.

it die (Sinin- Jfä 7. Sonnabend den 22 Januar 1833.

m 3. Februar . - - - - - ----------- .- .

bitte Vtntneb ®cf4«int wöchcntlich zwei Mal: Mittwoch and Sonnabend. Preis de« Jahrgang» für Tinheimische t ff. 30 kr., tür Aasnxirtigc incl. Postaufschlag» 1 ff. 39 ft. ir abinaeben Äu*®4w* «bonnirt man sich bei allen Postämtern. Zn Gießen bei der Erpedition («anzleiberg Lit. B. Pr. 1.) SinrückangSgebahr für die gespaltene SorvuSzeil« 3 kr. . . " ' Anzeigen au« verschiedenen Schriften die gespaltene LorpnSzcile 3 kr.

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ein gefittetet zu werden, acht. Nähe-

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für die Großherzoglichen Ortsgcrichte in den Provinzen Starkenburg und Oberhcffen.

(Schluß.)

Schau m.

fant v. Saar- Privatm. «.

i. v. Wiesba- v. Freiburg; nbach, Roscn- >t, Aggerl ».

>. Grüningru, >orn, Lipp v. Halle u. Loi- >rm. v. Hom- is. Frankfurt;

'. Horst, ®t> chelbach; Hr.

)örr, Unterof- nie v. Allen- Handelsm. ».

att-nhausen u. inet v. Holz-

n.

nistn. Bei Bei Hrn.

Frau Gertigi Fräut. Schuß llendorf a. d. arbeitet Meu- ietfer v. Mu- Frankfurt. ßlar. Sei lerhöchstadt

) Für ben Cmtrag einer Geflton ober sonst eined Uebergangd auf andere Gläubiger und beziehungsweise Schuldner, ft wie endlich für die Vormerkung einer Veränderung einzelner Unterpfandsstücke :

Von dem Vorsteher 6 h

Von jedem Gerichtsmann, der den Eintrag ic. mit unterschreibt 3

12) Dr das Einträgen einer Culturveränderung in das darüber vorgeschriebene Verzeichniß ($. 36) von jeder Pareeue ......

2

13) Für Ausstellung und Beantwortung von Fragebogen :

Von dem Vorsteher .12

Von jedem GerichtSmann, der den Fragebogen mit unterschreibt . q "

Setrifft der Fragebogen eine Hypothek oder einen Veräußerungs-Vertrag unbeweglicher Sachen' und "umfaßt

er mehrere Parcellen, so werden für das zweite und jedes folgende Item

an den Vorsteher ..... . .. 2

und an jeden Gerichtsmann ... .........

bezahlt. ' ' ' * ' * 4 4 1 "

14) sowohl aus einem schon legalisirten, als aus einem zur Legalisation offen

liegenden Grundbuch, von der Pareelle ..... 2

15) §*r ua tion einer Verfügung, die dem Vorsteher von' dem Stadt- ober Landgericht übertragen worden ist, von dem Ortsgenchtsdlener am Wohnort des Vorstehers ... 2

an anderen zu dem OrtSgericht gehörigen Orten 4 "

b t.rL erhoben werden, als die Insinuation einzelnen Personen geschieht

dem Öttsg^/ichte^ auSgehen ^>rtd3crt^t6b*eilcr flr ^*e Insinuation von Verfügungen anzusprechen, welche von Stadt- oder LandgerichtSviener in Fällen, in welchen solches gestattet ist, Ladungen an den Vor-

toertfen 66 ^"SgenchtS «istnuirt ($. 13), so darf für die weitere Besorgung derselben keinerlei Gebühr angesprochen

16) Für das Protocolliren :

a) von Kauf-, Tausch-, Schenkungsverlrägen über unbewegliche Gegenstände ($. 18), UebergabS- (§. 19) und GutertheilungSverträge (8. 20), sowie Eheverträge . y . . . / 18 un° ..

b) für das Protocolliren von Verträgen anderer Art (z. B. §. 23 unb 36) ' 1n "

C nachträglich abgegebenen Einwilligung in einen "Vertrag ober eines'Nachg'ebots ' 5 "

biihr bezahlt $* 10 *" b" ^gistratur bcr Ortsgerichte zurückbleibenben Verkaufsprotocolle wirb keine Ge-

17) Für Schatzungen von unbeweglichen Sachen, unb bie darüber aufzunehmenbe Urkunde :

a) für das erste Item von dem Vorsteher

.. GerichtSmann, der die SchatzungSurkunde mit unterschreibt 1 "

b) für ftdeS folgende Item von dem Vorsteher .... ' £ "

von jcbem GerichtSmann, der die Urkunde mit unterschreibt . ... ; "

* * II