ige.
jetbe ich, zum sns, im 5eib’= ngiren, wozu
meiner Woh- llr. 79% zu
Anzeigeblatt
der
Stadt und des Kreises Gießen.
it die (Sinin- Jfä 7. Sonnabend den 22 Januar 1833.
m 3. Februar . - -■ - - - -----------— . —- .
bitte Vtntneb ®cf4«int wöchcntlich zwei Mal: Mittwoch and Sonnabend. — Preis de« Jahrgang» für Tinheimische t ff. 30 kr., tür Aasnxirtigc incl. Postaufschlag» 1 ff. 39 ft. — ir abinaeben Äu*®4w* «bonnirt man sich bei allen Postämtern. Zn Gießen bei der Erpedition («anzleiberg Lit. B. Pr. 1.) — SinrückangSgebahr für die gespaltene SorvuSzeil« 3 kr. . . “ " ' Anzeigen au« verschiedenen Schriften die gespaltene LorpnSzcile 3 kr.
b f a m e n. «MMMMmnnanse-RB-En—5——s———s—s———
esiges Fabrik-
lniiie'g?suchb Amtlicher T h e i l.
tts. ___________________________
ein gefittetet zu werden, acht. Nähe-
mver Junge ei
I n ft r u e t i o n
für die Großherzoglichen Ortsgcrichte in den Provinzen Starkenburg und Oberhcffen.
(Schluß.)
Schau m.
fant v. Saar- Privatm. «.
i. v. Wiesba- v. Freiburg; nbach, Roscn- >t, Aggerl ».
>. Grüningru, >orn, Lipp v. Halle u. Loi- >rm. v. Hom- is. Frankfurt;
'. Horst, ®t> chelbach; Hr.
)örr, Unterof- nie v. Allen- Handelsm. ».
att-nhausen u. inet v. Holz-
n.
nistn. — Bei — Bei Hrn.
Frau Gertigi Fräut. Schuß llendorf a. d. arbeitet Meu- ietfer v. Mu- Frankfurt. — ßlar. — Sei lerhöchstadt
) Für ben Cmtrag einer Geflton ober sonst eined Uebergangd auf andere Gläubiger und beziehungsweise Schuldner, ft wie endlich für die Vormerkung einer Veränderung einzelner Unterpfandsstücke :
Von dem Vorsteher 6 h
Von jedem Gerichtsmann, der den Eintrag ic. mit unterschreibt 3
12) Dr das Einträgen einer Culturveränderung in das darüber vorgeschriebene Verzeichniß ($. 36) von jeder Pareeue ......
2
13) Für Ausstellung und Beantwortung von Fragebogen :
Von dem Vorsteher .12
Von jedem GerichtSmann, der den Fragebogen mit unterschreibt . q "
Setrifft der Fragebogen eine Hypothek oder einen Veräußerungs-Vertrag unbeweglicher Sachen' und "umfaßt
er mehrere Parcellen, so werden für das zweite und jedes folgende Item
an den Vorsteher ..... . .. 2
und an jeden Gerichtsmann ... ......... „
bezahlt. ' ' ' * ’ ' * ’ 4 4 1 "
14) sowohl aus einem schon legalisirten, als aus einem zur Legalisation offen
liegenden Grundbuch, von der Pareelle ..... 2
15) §*r ua tion einer Verfügung, die dem Vorsteher von' dem Stadt- ober Landgericht übertragen worden ist, von dem Ortsgenchtsdlener am Wohnort des Vorstehers ... 2
an anderen zu dem OrtSgericht gehörigen Orten ’ 4 "
b t.rL erhoben werden, als die Insinuation einzelnen Personen geschieht
dem Öttsg^/ichte^ auSgehen ^>rtd3crt^t6b*eilcr fl’r ^*e Insinuation von Verfügungen anzusprechen, welche von Stadt- oder LandgerichtSviener in Fällen, in welchen solches gestattet ist, Ladungen an den Vor-
toertfen 66 ^"SgenchtS «istnuirt ($. 13), so darf für die weitere Besorgung derselben keinerlei Gebühr angesprochen
16) Für das Protocolliren :
a) von Kauf-, Tausch-, Schenkungsverlrägen über unbewegliche Gegenstände ($. 18), UebergabS- (§. 19) und GutertheilungSverträge (8. 20), sowie Eheverträge . y . . . / 18 ’ un° ..
b) für das Protocolliren von Verträgen anderer Art (z. B. §. 23 unb 36) ‘ ‘ ' 1n "
C nachträglich abgegebenen Einwilligung in einen "Vertrag ober eines'Nachg'ebots ' 5 "
biihr bezahlt $* 10 *" b" ^gistratur bcr Ortsgerichte zurückbleibenben Verkaufsprotocolle wirb keine Ge-
17) Für Schatzungen von unbeweglichen Sachen, unb bie darüber aufzunehmenbe Urkunde :
a) für das erste Item von dem Vorsteher
.. GerichtSmann, der die SchatzungSurkunde mit unterschreibt 1 "
b) für ftdeS folgende Item von dem Vorsteher .... ' £ "
von jcbem GerichtSmann, der die Urkunde mit unterschreibt ‘ . ... ; "
* • ♦ * II


