291) Hersfeld. Nachdem von den Erben deS Eckhard Schade jun. zu Meckbach, als:
4) Johann Heinrich Gvßmann II.,
2) Johann George Goßmann II.,
3) Anna Katharina, Ehefrau des George Ritter, geb. Schade,
4) Johann George Schade,
5) Anna Martha Schade, minderjährig und unter Vormundschaft des Mitklägers 1,
6) Katharina Elisabeth Hübener, minderjährig und vertreten durch ihren väterlichen Gewalthaber George Hübener II., sämmtlich zu Meckbach, gegen
den George Wilhelm Rudlof zu Bebra folgende Klage:
»Der Eckhard Schade jun. zu Meckbach, der Großvater der Kläger wie der Verklagten ist verstorben und wie der Stammbaum Anlage B. zeigt, von denselben, alö dessen Enkeln, indem diese die Erbschaft angetreten haben und zwar von den Klägern zu % und dem Verklagten zu 7. gesetzlich beerbt worden.
Zum Nachlasse des Erblassers gehören die in den unter C. und D. überreichten Steuerbuchs-Extrakten näher beschriebenen unter dem Namen des Erblassers katastrir- ten, Grundstücke Meckbacher Gemarkung, tarirt zu 252 Thalern, ausweislich der Sieuerbuchs-Ertrakte.
Diese Grundstücke sind noch ungetheilt und deshalb nicht zur Theilung gekommen, weil der Verklagte der gütlichen klägerischen Aufforderung ungeachtet, die Theilung verweigert, derselben sich auch dadurch entzogen hat, daß er, ausweislich der Bescheinigung Anlage E. sich in unbekannter Fremde entfernt, und ohne daß sein Aufent- haltsort bekannt geworden, noch nicht zurückbegeben hat.
Die Kläger, zur fraglichen Theilung berechtigt, klagen deshalb durch mich hierdurch mit der Bitte:
1) den Verklagten zur Theilung der in Anlage C. u. D. katastrirten, fraglichen Grundstücke nach Maßgabe der angeführten Erbschaftsantheile wie zur Erstattung der Proeeßkosten zu ver- unheilen, und zu dem Ende
2) diese Klage dem, bescheinigtermaßen in unbekannter Fremde abwesenden Verklagten im Wege der öffentlichen Provoeation behändigen zu lassen.
Beweis der Klagthatsachen wird, für den Leugnungsfall angetreten
l hinsichtlich der angeführten Erbschafts- Verhältnisse, wie der Ungetheillheit der fraglichen, zum Nachlasse des erwähnten Erblassers gehörigen Grundstücke,
a. durch die Urkunden Anlagen B. C. und D.,
b. eventuell durch Eidesdelation, II. im Uebrigeti durch Eidesdelation.
Hinsichtlich des Gerichtsstandes führe ich an , daß derselbe bei hiesigem Kurf. Justtz- amle II.
1) als dem Gericht der belegcnen Sache, dessen Zuständigkeit bekanntlich durch den Aufenthalt des Verklagten in dem Bezirke des Ersteren, gerichtsgebräuchlich nicht bedingt ist, eventuell
2) aber auch als dem Gericht der Erbschaft, indem der Nachlaß des Erblassers Eckhard Schade jun., welcher hauptsächlich aus den in Rede stehenden Grundstücken bestehet, angeführter bezüglich die Anlagen C. u. D. bescheinigtermaßen zwischen den Erben noch ungetheilt ist, begründet erscheint, daher weiter gebeten wird, hiernach die Zuständigkeit des an- gerufenen Gerichts anzuerkennen," erhoben worden ist, so wird dem beschei- nigtermaßen in unbekannter Fremde abwesenden Verklagten die Klage mit dem auf den 8. April d. I.
in das Local des unterzeichneten Gerichts bestimmten Termine, worin sich derselbe bei
Meidling des Eingeständnisses und der Ausschließung auf die Klage zu erklären hat, hierdurch unter dem Anfügen miigetbeiU, daß ihm Einsicht der mit der Klage überreichten Urkunden im Gerichtslokale gestattet ist, alle weiteren Verfügungen aber nur mittelst Anschlags am Gerichtsbrette werden zugcsertigt werden.
HerSfeld am 2. Februar 1853. Kurfürst!. Hess. Justizamt II.
Bode.
292) Wetzlar. Philipp Mülich, Wittwer, von Wißmar, beabsichtigt nach Amerika auszuwandern und hat zu dem Ende sein Vermögen gegen Zahlung einer bestimmten Summe eigenthümlich abgetreten. Vor der Bestätigung des Vertrages werden alle, welche Ansprüche an den genannten Philipp Mülich zu machen haben, hierdurch aufgefordert, solche in dem Termin
Freitag den 4 März d. I., Vormittags 9 Uhr, dahier anzumelden und zu liquibiren, indem nach Ablauf dieses Termins der bezeichnete Vertrag bestätigt und das Vermögen den Uebernehmern überwiesen werden wird.
Wetzlar den 17. Februar 1853.
Königliches Kreisgericht II. Abth. Springmühl.
290)
der Kurfürstlichen Direction der Landes-Credit-Kasse zu Cassel, Klägerin,
Hersfeld.
Bescheid in Sachen
gegen
den Georg Apel und Heinrich Wenig zu Untergeis, Verklagte,
Werden Verklagte in
wegen Hypothek.
Folge ihres Zurückbleibens der Klage geständig erklärt, mit
etwaigen Einreden ausgeschlossen und sonach schuldig erkannt, der Klägerin die in
den Anlagen B. und C.
der Klage genannten Grundstücke, an denen der Kläaerin
ein Pfandrecht zugesprochen wird, als:
Ell.Rr. 64 — Acker
11 Ruthen, ein Haus, Scheuer, Stallung unter einem
Dache, nebst Hofraum,
" 2052 % „
3 „ Erbtand, am Apelsberge am Weg,
// 2053 % „
15 „ Wüstes daran,
„ 2174 ys „
7 n hinterm Gersberge,
i/ — — „
10 „ Rain daran,
» 2309 — „
9% » im Grund, Erbwiese,
u 179 % „
5 „ auf dem Rasen,
r, 2126 X „
9 „ im Galgengrund,
„ 2132a V16 „
4 „ Wüstes daran, Eibgarien,
„ 2368 — „
7 ,, in der Geröwiese, Erbland,
" 784 '/4 „
5 7i ii an der Trift,
" ii
12 ii Rain daran gelegen,
n 1932 ’/8 „
10 „ im obersten Höllersbach,
ii 1931 y „
13 „ Wüstes daran gelegen,
u 514 l/8 „
3 „ am rothen Wege,
„ 2085 % „
12 ii im Grundloch, Erbwiese,
n 171 */2 „
6 „ in der Erlen am Wehr, Erbland,
>' 852 % „
9 ii an der Lingelskoppen,
n 653 Va „
12 n an der SchwaSbachsseite,


