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§. 17. Bei Beendigung des halben Jahrs (Ende Januar und Ende Juli) wird unmittelbar hinter dem letzten Einträge des eigentlichen Mutations-Verzeichnisses folgende Beglaubigung gesetzt :
„Vorstehendes Mutations -Verzeichniß für die Gemarkung N. vom 1 18 . . bis 31. ..... 18 . . welches (die mit Buchstaben zu schreibende Zahl der Ordnungs-Nummern) einzelne Einträge enthält, wird hiermit beglaubigt und abgeschlossen.
N. den (Datum)", welche von dem zu dieser Zeit mit der Führung des MutationS-Verzeichnisses befaßten Richter und Actnar zu unterschreiben und mit dem Gerichlsstcgel zu versehen ist.
In ähnlicher Weise wird der Anhang abgeschlossen oder dabei bemerkt, daß während des Halbjahrs keine dahin gehörige Einträge vorgekommen sind.
Besteht das Mutalions- Verzeichniß aus mehreren Heften, so sind die srühcren Hefte sogleich bei ihrer Beendigung mit Beifügung ihrer Zahl (erstes Hefti nach obigem Formular abzuschließen; bei dem Abschlüsse des letzten ist dann noch beizufügen, ans wie viel Heften das Ganze bestehl und wie viel Einträge, mit welchen Ordnungs-Nummern, jcdeö Heft enthält.
_______________________________________________________________(Fortsetzung folgt.)__
Bekanntmachung,
die Vergütung für die in 1853 in Geld zu berichtigenden Besoldungs- und Pensions- Naturalien betreffend.
Im Jahr 1852 wurden an den betreffenden Orten :
50929-/2-Malter Waizen zu 10 fl. 46-/ fr.
23090/ „ Korn „ 8 „ 51/ „
21859 „ Gerste „ 6 „ 30/ „
13398/ „ Hafer „ 3 „ 48/ „
das Malter im Durchschnitte verkauft. Hieraus und nach der höchsten Verordnung in Nr. 4 des Regierungs-Blatts von 1827 berechnet sich
der Werth von 100 fl. Naturalien auf Einhundert Siebenzig Gulden 23/ Kreuzer, wofür in 1853 das verordnete Marimum mit 115 fl. zu vergüten ist. Der Zusatz für Holz von je 100 fl. Besoldung beträgt 19 Kreuzer, berechnet nach Maßgabe des im Regierungsblatt Nr. 53 von 1852 bekannt gemachten Tarifs.
Darmstadt, am 27. Januar 1853.
Großberzoglich Hessische Ober-Rechnungs-Kammer.
Ludwig. Backv.
Bekanntmachung.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu befehlen geruht, daß für die Stadt Gießen künftig die Benennung „Provinzial-Hauptstadt" amtlich gebraucht werden soll, so daß die Bezeichnung dieser Stadt als Kreisstadt wegfällt.
Gießen am 12. Februar 1853. Das Gr. Kreisamt
K ü ch l e r, Regierungs-Rath.
Ernennung.
Johannes Kraft zu Frankenbach, zum Bürgermeister der Gemeinde Fiankenbach.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Ein buntes Sacktuch, ein Gürtel mit einer Schnalle und ein kleiner Schlüssel an einem Band. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden.
Gießen am 15. Februar 1853. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär
L. Nover.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
283) Gießen.
Die Zerstörung von Bäumen auf der Staatsstraße von Gießen nach Gladenbach.
Auf der vorbemerktcn Straße in der Gemarkung Gießen sind abermals fünf Lindenbäumchen freventlich abgebrochen und ausgerissen worden. Der hierdurch verübte Schaden ist zu 2 fl. 30 fr. gewürdigt. Sollte nun innerhalb 3 Wochen der Thäter dieses Frevels nicht ermittelt und dem Gerichte ober dem Unterzeichneten namhaft gemacht werden; so hat die Gemeinde für diesen Schaden zu haften und solchen auf die einzelnen Bewohner der Stadt zu vertheilen. — Bei diesem Anlaß bringt man zugleich in Erinnerung, daß derjenige eine Belohnung von 10 fl. aus der Sladlfasse erhält, der die Thäter solcher Frevel der betreffenden Behörde namhaft macht.
Gießen den 14. Februar 1853. Der Gr. Bürgermeister
P D. Ebel.


