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2. in der Provinz Oberheffen zu Gießen, Gladenbach, Vöhl, Grünberg, Alsfeld, Lauterbach, Ulrichstein, Bermuthshain, Nidda, Büdingen, Friedberg und Vilbel;
3. in der Provinz Rheinhessen zu Mainz, Bingen, Sprendlingen, Fürfeld, Alzey und Worms;
b) diejenigen weiteren Viehsalzverkaufsstellen, welche demnächst besonders öffentlich bekannt gemacht werden.
Von den ViehsalzvcrkaufSstellen kann Viehsalz nur an die Bewohner derjenigen Orte abgegeben werden, welche denselben nach der jeweilig bestehenden Eintheilung in Magazinsbezirke bezüglich des Kochsalzbezügs zugetheilt sind oder anderweit besonders zuge- theill werden.
§. 10. Es soll möglichst dafür gesorgt werden, daß bei allen Viehsalzverkaufsstellen stets die erforderlichen Quantitäten an Viehsalz bereit gehalten sind, welche dem Bedarfe entsprechen. Es ist jedoch, so lange der Bedarf an Viehsalz nicht einmal annähernd der Verwaltung bekannt ist, im Interesse der Landwirthe selbst wünschenswerth, daß dieselben ihren ganzen Jahresbevars zum Voraus und zwar im Laufe des Monats Januar eines jeden Jahres bei dem Gr. Bürgermeister ihres Wohnortes anzeigen. Die Gr. Bürgermeister sind zu diesem B Hufe angewiesen, die bei ihnen eingehenden Anzeigen dieser Art in ein Register einzutragen und nach Ablauf des Monats Januar an den Gr. Salzmazazinsverwalter des Bezirks, welchem der betreffende Ort zugetheilt ist, sofort einzusenden.
Darmstadt, den 1. April 1853.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
F. v. Schenck. Merck.
M u st er A.
Utieiitqelhlicb .AS.....
Provinz ..... Salzmagazin
Anmeldung
des Landwirths ....... zu ...... .
zum Viehsalz-Ankaufe.
Anmeldung.
Der unterzeichnete Landwirth, welcher gegenwärtig folgenden Viehstand besitzt :
1) Schafe ....... Stück ) .... Stück
2) Schweine ...... </ > Kleinvieh
3) Rindvieh unter 2 Jahren . . " }
4) Rindvieh über 2 Jahre ... n /..... Stück
5) Pferde ....... /' i Großvieh
wünscht an Viehsalz zu beziehen
. ..... Säcke zu 50 Pfund für 1 fl. 20 kr. per Sack i auf einen Transport /
i in .... . Transporten 1 ..... (Wohnort) den ten . . . . 18 . . .
(Unterschrift des Landwirths)
Besebeinignng des Ortsvorstands.
Daß der oben declarirte Viehstand richtig angegeben ist und daß der oben genannte Landwirth kein salzverbrauchendes technisches Gewerbe, als Seifensiederei, Gerberei und dergl. betreibt, wird hierdurch amtlich bescheinigt.
...... den ten ...... 18 .. .
(Unterschrift des Gr. Bürgermeisters, Beigeordneten) (Siegel.)
ZZichsalz-Vezug
Für den neben unterschriebenen Landwirth beträgt der nach §. 5 des Regulativs vom 1. April 1853 zu berechnende höchste Jahresbedarf an Viehsalz.
für . . . Stück Kleinvieh zu 10 Psd. .... Pfd.
n f> Großvieh " 25 » "
zusammen .... Psd.
Derselbe hat von der Viehsalzverkaufsstclle zu .... . an Viehsalz empfangen.
Tag Monat Jahr Pfund
zusammen :
VlJEHSAliZ-AHtMEIiDUJITtl.
Viehsalz -Trausportschein. AS . . . . .
Der Landwirth .......... zu . hat bei der Viehsalzverkaufsstelle zu ... . ...... an Viehsalz verlangt ......... Pfund
Derselbe hat
am ten
.... Gulden .... Kreuzer bezahlt Diese Quittung ist gut zum Transport
für .... . Pfund Viehsalz
Unterschrift
am ten
.... Gulden .... Kreuzer bezahlt Diese Quittung ist gut zum Transport
für .... . Pfund Viehsalz
Unterschrift
re. rc.
rc. rc.
107
Die ncn n Anspruch, uweiien im
Um die ordert, biiim sie erbetenen Gie
bag. u. Nr.
350/29 |3
114/7 450/44 544/16 549/14 634/12 692/5 902/58
1826/3 288/8 234/6 083/47 198/6 580/7 354/14a 388/5 377/9 811/1 1891/2 1727/27 728/33
1781/1 1742/10
345/6 :
345/2 :
413/27 1011/15
157/33
21/B I
! 505/2 I1O1/|5 158/36a 81/10 45/42 474/15 867/14 936/17a 279/37 448/35 325/-13 915/6 .789/12 215/12 382/123


