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daß sie zudringlichen Bettlern die Privatunterstützung versagen; denn cs ist klar, daß durch eine ungeeignete Mildthätigkeit in dieser Beziehung der Anreiz zum Betteln nur gesteigert und die Wirksamkeit des Vereins zu Abstellung des Bettelns beeinträchtigt werden würde. Der Vereins-Vorstand
Gießen den 8. März 1853. K ü ch l e r.
Bekanntm erchung.
Betreffend den Gebrauch von Streichseuerzeugen.
Die allerhöchste Verordnung vom 14. März 1843 hat bezüglich des vorsichtigen Gebrauchs von Streichfeuerzeugen bereits gemessene Vorlchriften erthcilt und deren Uebertretung mit 1—5 fl. Strafe bedroht. ES scheinen dieselben indessen bisher nicht so genau beobachtet worden zu sein, als eö die Vermeidung von Feuersgefahr erfordert. Namentlich liegt die Vermuihung nabe, daß die in letzter Zeit häufig vorgekommene» Waldbrände vielfach durch unvorsichtigen Gebrauch von Sireichfeuerzcugen verursacht worden seien. Ich nehme daher Veranlassung unter Hinweisung auf jene Verordnung zur größten Vorsicht bei dem Gebrauche von Streichfeuerzeugen, namentlich auch in Waldungen, aufzufordern. Ten Großh. Localpolizcibchöidcn wird eine strenge Uebcr- wachung in dieser Hinsicht zur Pflicht gemacht.
Gießen am 8. März 1853.
Das Großh. Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r, Regierungs-Rath.
SSefaitutma d> nut),
die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Wintersemester 1852/53 betreffend.
Die in diesem Semester entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis zum 19. d. M. mittelst in jeder Beziehung genau specifieirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 30. April d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der DiSciplinarstatuten zugewiesenen Vorzug verlieren.
Gießen am 8. März 1853. Großh. Hess. UniversitülSgencht.
H a b e r k o r n.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
38L) Gießen.
Die Geschäftsführung bei dem Ortsgerichte zu Gießen.
Mit dem 1. l. Mts. ist das hiesige Ortsgericht verpflichtet und cingewicsen worden.
WaS die Erledigung der, nach dem Allerhöchsten Edicte vom 16. Octoder 1852 demselben überwiesenen Geschäfte betrifft, so werden die dem Unterzeichneten als Vorsteher des Ortsgcrichis obliegenden auf dem Bürgermeistereibnreau täglich in den bereits feststehenden Stunden besorgt, die vom Ortsgericht zu erledigenden aber jeden Dienstag Nachmittag von 2—5 Uhr in dem von dem Feldgerichte seither schon benutzten Locale vorgenommcn.
Gießen den 2. März 1853. Der Vorsteher des Großh. Ortsgerichtö:
D. E b e l.
383) Gießen.
Die Abschätzung neuer oder durch Bau- Veränderungen in ihrem mittleren Kausch erth veränderter Gebäude.
Ein Verzeichniß von vorbemerkien Gebäuden ist 4 Wochen lang, zu d e m Zwecke auf hiesigem Rachhause offengelegt, damit die Betheiligtcn davon Einsicht nehmen und sich von der richtigen Abschätzung ihrer Häuser überzeugen können.
Gießen den 2. März 1853.
Der Gr. Bürgermeister D. Ebel.
Edictalladung.
SzlZl) Gießen.
OeffentIiche Ladung.
Forderungen an den Nachlaß des stü- heren Stadtgerichtsdieners Peter Schneider von hier, sind
Donnerstag den 17. März d. I, Vormittags 9 Uhr, dahier anzumelden, indem sonst darauf bei Regulirung jenes Nachlasses keine Rücksicht genommen werden kann.
Gießen den 28. Februar 1853.
Großh. Stadtgericht Muhl. Dr. v. Krug.
Versteigerungen.
02) Gießen
Tricbviertcl-Verpachtung.
Mittwoch den 16. März l. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen mehrere städtische Triebviertel auf 6 Jahre verpachtet werden. Diejenigen Pachtliebhaber, welche die Triebviertel schon vorher einsehen wollen, können sich an den Flurschützen Noll wenden, welcher äuge-,
wiesen ist, dieselben auf Verlangen an Ort und Stelle zu zeigen. Die Zusammenkunft ist bei dem Nassauer Hof.
Gießen am 9. März 1853.
Der Gr. Bürgermeister D. Ebel.
Ml) Gießen.
Versteigerung von Arbeiten bei der Stadt Gießen.
Montag den 14. März l. I., Vormittags 10 Uhr, sollen folgende Arbeiten:
1) Zimmerarbeit, veran
schlagt zu ... . 1 fl. 48 fr.
2) Schreinerarbeit, veranschlagt zu . . . — „ 54 „
3) Lakirarbeir, veranschl.
zu......10 » — ii
4) Schlofferarbeit, veran
schlagt zu ... . 1 „ 36 ii


