Ausgabe 
10.12.1853
 
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kill- und s: Bur- Westen, empfehle

5 red).

Auzeigeistatt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

M 99.

Sonnabend den 10. December

1833.

Meint wöch-n-lich >w-i Mal: Mittwoch und Somtaben». - -ßret« °-- & Mntz-i«isch° i st. $0 fr., für äuSnjärtige M. Poftaufschlag- 1 fl. 3» tr. -

WKW abonnirt man sich bei allen Postämtern. 3n Gießen bei der (irptbition ((äanjteiberg Lit B. Nr. 1.) -- ÄmruckungSgebuhr für bie gefpattene (SorpuSjeile tr.

Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gefpattene CorpuSzetle 3 tr.

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Rechner, tobücher, npagner-

Warnung und Nachricht.

Es ist zu unserer Keuiltuist gekommen, daß sich unzuverlässige Personen erdreistet haben, Pränumerationen auf das hiesige Anzeigeblatt für 1854 bei hiesigen Einwohnern schon jetzt zu erheben. Indem wir diese Unbesngniß zur Warnung zu Jedermanns Kenntniß bringen, fügen wir bei dieser Gelegenheit zur Nachricht die Bemerkung bei, duß von jetzt ab, wegen der durch einige Hermniräger verursachte Irregularitäten re. in Bezug von Prännmerations- jahlungen und des damit zusammenhängenden Hernmtragens der Anzeigeblätter, inskünstige Pränumerationen nur gegen von uns ausgefertigten, luiterschriebenen und gestempelten Quittungen zu zahlen sind und als nur allein gültig von ilus betrachtet werden und man daraufhin auf sicheren Empfang der Anzeigeblätter rechnen könne.

Diejenigen aber, welche bereits an solche Personen ohne Quittnngen Abonnemeutsgelder entrichtet haben, wollen sich, wegen Zurückerstattung derselben, lediglich an diese halten.

Gießen, den 2. December 1853.

Die Expedition des Angeigeblatts für die Stadt und den Kreis Gießen,

Amtlicher Theil.

Inhalt des Gr. Hess. Regierungsblatts vom 25. November 1853, Nr. 50.

1) Edict, die Fortsetzung des außerordentlichen Landtags bett.; 2) Verordnung, den Ankauf von Kartoffeln zum Branntweinbrcnnen und zur Stärkemehl-Fabrikation bete.; 3) Bekanntmachung, die Organisation der Obereinnehmer und der Districtseinnehmer bctr.; 4) Bekanntmachung, tie Organisation der Localbehorden der Finanzverwaltung , insbesondere der Steuercommissare betr.; 5) Bekanntmachung, den Holzpreistarif für die Troßherzoglichen Domanialwaldungen bett*. > 6) Promotionen an der Großherzoglichen ^andesuniversltät Gießen; 7) DienstNachrichtz 8) Äterertheilung; 9) Dienstentlassung; 10) Concurrenzerdffnung; II) Sterbfalle.'-

G d L e t,

die Fortsetzung des außerordelltlichen Landtags betreffend.

8 U D W I G III. von Gottes Gnaden G roßherz o g von Hessen und bei Nh ein ic. 2C.

Nachdem Wir beschlossen haben, daß die durch Unsere Verfügung vom 21. December vorigen Jahres vertagten Verhandlungen dcs außerordentlichen Landtags mit dem fünfzehnten December dieses Jahres wieder beginnen sollen, so verkünden Wir solches hindurch öffentlich, und geßnnen an Unsere getreuen Stände, daß sie sich an dem festgesetzten Tage zur Ausübung ihrer verfassungs- Eßigen Rechte wieder in Unserer Residenz vereinigen mögen.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Großherzoglichen Siegels.

Darmstadt, am 19. November 1853.

(L. 8.) LUDWIG. v. Dalwigk.

c r u t 5 n ii öi

den Ankauf von Kartoffeln zum Bram'^binbrennen und zur Starkemehl-Fabrikation betreffend.

Allerhöchster Entschließung zusol-" wird hiermit in Bezug aus das bereits bestehende Verbot des Ankaufs von Kartoffeln zum ^ranntwen,brennen und Stärkemehl-Fabrikation bis auf Weiteres verordnet, wie folgt :

, . §* L '^cr Ankauf von Kartoffeln zum Branntweinbrcnnen und zur Starkemehl-Fabrikatlon, sowie h p ) wembrenner und Stärkemehl-Fabrikanten ist in dem ganzen Umfange des Großherzogthums verboten.