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führung widersprechen, jede Partie zwei Sachverständige, einen Landwirch und einen Bauverständigen, zu ernennen. Die zwei wei­teren Sachverständigen werden, und zwar ein Landwirch von dem Ausschüsse des landwirchschaftlichen Vereins der Provinz, in welcher die Reguliruug stattfinden soll, und ein Bauverständiger von der Oberbaudirection als Mitglieder der Commission ernannt.

Werden die von den Partieen zu ernennenden Sachverständigen nicht binnen der vo i der Behörde, welche über den Recurs zu erkennen hat, festzusetzenden Frist bezeichnet, so erfolgt die Ernennung durch die Regierungsbehörde, und wenn mehrere Gemeinden zusammen, oder eine oder mehrere Gemeinden in Gemeinschaft mit den Regierungsbehörden ihre zwei Sachverständigen zu ernennen haben, aber über eine Wahl sich nicht vereinigen können, so entscheidet das Loos zwischen den verschiedenen als Sachverständige in Vorschlag gebrachten Personen.

Die Verpflichtung und Instruction der Sachverständigen erfolgt durch die Regierungsbehörde.

(Schluß folgt.)

Zu Nr. K. A. 2690. Gießen am 5. April 1853.

Betreffend : Die Revision der Maaße und Gewichte im Baubezirke Gießen.

Das Großherzoglich Hessische

Kreis-Amt Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Stadt- und Landgerichtsbezirks Gießen.

Nach einer Mittheilung von Seiten Gr. Ober-Bau-Direetion zu Darmstadt soll in den Gemeinden des Baubczirks Gießen eine Revision der Fruchtmaaße, Gewichte und Waagen unter der Leitung des Gr. Kreisbaumeister Holzapfel dahier durch den provisorischen Bauaufseher I. Classc Metro nach Maaßgabe der in Grimin'ö Werk über das Mgaß- und GewichtSwesen, Absch». V, §. 13, enthaltenen Bestimmungen vorgenommen werden.

Da bei diesem Geschäfte die Mitwirkung der Ortspolizei-Behörden erforderlich ist, so werden Sie beauftragt, den Requi­sitionen der gedachten Baubeamlen ungesäumt zu entsprechen und dieselben bei Ausübung ihrer Functionen in erforderlicher Weise zu unterstützen. Namentlich aber werden Sie Ihre Ortöangehörigen geeignet belehren und sie insbesondere anweiseit, den bezeich­neten Rcvisionsbeamten ihre Fruchtmaaße re. Behufs der Revision unweigerlich vorzuzeigen.

E ck st e i n.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Ein Strickzeug und ein kleiner Amboö. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden.

Gießen am 8. April 1853. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär

L. Nover.

und Privat - Bekanntmachungen.

Gerichtliche

Besondere Bekanntmachungen.

682) Gießen.

Das Behüten der Wiesen betr.

Auf Antrag der Schäfereien hat Großh. Kreisamt den Zeitraum, bis zu welchem die Wiesen behütet werden können, bis zum 12. April d. I. erstreckt.

Gießen den 5. April 1853.

Der Gr. Bürgermeister D. Ebel.

703) Gießen. Die Ende v. Mts. fällig gewesenen Holzsteiggelder sind inner­halb 8 Tagen an die hiesige Stadtkasfe zu bezahlen.

Zugleich werden die Gr. Bürgermeister zu Mendorf a. d Lahn, Annerod, Groben­linden, Hausen, Heuchelheim, Kleinlindcn, Rödgen und Wieseck ersucht, solches auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.

Gießen am 7. April 1853.

Der Stadt-Einnehmer EnderS.

380) Gießen.

Das Behüten des Triebs betr.

Nach einem durch das Grobh. Kreisamt bestätigten Beschlüsse des Gemcinderaths ist der s. g. Trieb für die Schaafbeerden geschlossen. DaS Befahren und Bewei- den wird nach den Bestimmungen des Feld- strasgesetzes beurtheilt und geahndet.

Gießen den 26. März 1853.

Der Gr. Bürgermeister D. Ebel.

602) Gießen.

Die städtische Lehmkaut betr.

Die Stadt hat von dem Gr. Poststall- melfter Kempf einen auf den Krofdorfer Weg und die alte Lehmkaute stoßenden Acker erworben, auf dem nunmehr Lehm gegen Lösung von Lehmzetteln geholt werden kann.

Gießen den 31. März 1853.

Der Gr. Bürgermeister D. Ebel.

Versteigerungen.

684) Gießen.

Die Anfuhr von Sand betreffend.

Montag den 11. April l. I', Morgens 9 Uhr, wird auf hiesigem Rathhause die Anfuhr von 2 Cub.-Klftr. Saud aus der städtischen Grube im Walde nach dem Pflanzgarten, veranschlagt zu löst., an den Wenigstneh­menden versteigert werden.

Gießen den 5. April 1853.

Der Gr. Bürgermeister D. Ebel.

689) Grün berg. Die im Doma- nialwalddistrict Judeneiche, Oberförsterei Grünberg, auf der etwa 5 Morgen halten­den, mit 20 bis 25 jährigen Kerneichen bestandenen Fläche zu erwartende Lohrinde soll Samstag den 16. April, Vormittags 10 Uhr,

>m Gasthaus des Wirths Schillinger zum