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Non allem inländischen Bier wird vor dein jedesmaligen Brauen die Tranksteuer nach dem ganzen Inhalt des BraugefäßeS entrichtet, für Einkochen und Haustrunk aber eine Vergütung von 35 Procent abgezogen.
Ein abgabefreies Brauen zur häuslichen Consumtion ist nicht mehr gestattet.
Art. 5. Von Bier, welches im Großen nach dem Ausland verkauft wird, kann, wenn die Ausfuhr gehörig nachgewiesen worden ifL eine Steuerrückvergütung von 52 Kreuzer für die Ohm geleistet werden.
Art. 6. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem 1. Januar 18-53 in Kraft und sind von da an alle Bestimmungen der Gesetze vom 12. Juni 1827 und 16. Juli 1842, welche sich nicht damit vereinigen lassen, a ifgehoben.
Art. 7. Unser Ministerium der Finanzen ist mit der Vollziehung dieses Gehtzes beauftragt.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegcls.
Darmstadt, den 24. December 1852.
(L. S.) LUDWIG. 8- »■ Sch-»-,.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Ein kleiner lederner Geldbeutel mit einigen Kreuzern und ein buntes, baumwollenes Sacktuch. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Gr. Polizeidüreau dahier in Empfang genommen werden.
Gießen am 7. Januar 1853. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär
L. Nover.
Gießen am 6. Januar 1853- Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes über die Erwerbung des Grundeigenthums.
Das Großherzoglich Hessische
Landgericht zu Gießen
an
die Großh. Bürgermeister des Bezirks.
Nach der Verordnung vom 8. December v. I. müssen künftig in die Besitzwechsel - Verzeichnisse, die bei Gericht für alle Gemarkungen, auch für diejenigen, die keine Grundbücher haben, zu führen sind, die Stummem der Sieuerzeltel der Käufer und Verkäufer, bei Theilzetteln der Erblasser und der Erben eingetragen werden. Um dieses möglich zu machen, haben Sie diese Nummern künftig stets in den Kaufnotcln, den Entwürfen zu den LooSzettcln, den VerfteigeruitgsprotocoUen und sonstigen Eigenthumsurkunden beizusetzen.
P l o ch.
Gerichtliche und privat - Bekanntmachungen.
Cdictalladung.
24640 Wetter Nach einer dabier vorgelegten Original-Schuld- und Pfandverschreibung vom 15. März 1817, haben Johann Heinrich Schott und dessen Ehefrau, Anna Katharine, gcborne Funk zu Münchhausen, von dem Stiftsvogt Güuste dabier, als Curatvr über die Elbschafls- masse des Hültenichreibers Güuste zu Fischbach, ein Darlehn von 75 fl. F. W. erborgt und dagegen folgende, in der Münch- häuser Gemarkung gelegenen Immobilien, als
E r b l a n d :
1029 = */2 Acker 5 Rth. auf der Herberge,
A. 484 J
470 = % „ 9 „ auf'm Huth, 483 s
A. 1625 = % „ 7'4 ,, auf'm Morsch- rück,
D. 76 = % n 4*4 h Erbwiese im Keffelchen,
A. 845 -- 4 Acker 4s4Rth. Erbland in Thälern,
163 =4 „ i, „ Erbland Hinterm Ziegenberg,
E. 512 — 4s " 6 i, Erbwiese in der Grauwiese zum Specialpfand eingesetzt.
Der dermalige Besitzer der verpfändeten Immobilien Hal behauptet, daß jenes Ea- pilal zurückgezahlt sei und hat die Löschung des Pfandrechts beantragt.
Es werden daher alle die, welche Ansprüche an die gedachte Schuldverschreibung zu machen vermeinen, hiermit aufgefordert, diese binnen sechs Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an, dabier geltend zu machen, indem sonst die vorerwähnte Dar- lebnsschuld als getilgt angesehen, und das deshalbige Pfandrecht gelöscht werden wird.
Wetter am 9. December 1852.
Kurfürstliches Justizamt
Wolfram.
Besondere Bekanntmachung.
410) Gießen. Zur Verbesserung der Wiesen zwischen dem s. g. Burgweg und den städtischen Wiesen vor dem Neuenweger Thor diesseits der Wiescck, soll eine Schlertße in der Gegend ter vorbinigen Brücke am großen Steinweg in diesem Fluß errichtet werden.
Der Plan, die Kvstenüberschläge, sowie die sonstigen, hierber gehörigen, und durch daS Wiesenkulturgesetz vom 7. October 1830 vorgeschriebenen Materialien, liegen von heule an 6 Wochen lang zur Einsicht der betheiligten Grundbesitzer offen. Gleichzeitig werden hierdurch diese Grundbesitzer eingeladen, in dem auf
Montag den 21. Februar l. I., von Nachmittags 2 Uhr an, bestimmten Termine auf dahiesigem Rath- Hause zu erscheinen und ihre Erklärung an den Unterzeichneten, zu diesem Geschäfte


