Arycigeblatt
der
Stadt und des Kreises Gießen.
M 3.
Sonnabend den S. Januar
1833.
®rWeint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis oes Zabraaaas -nr ILinb-imiü»- > ss t. "
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» ^n^eigen aus verichcedencn Schrrfteu die gespaltene Corpuszeile 3 kr. i •
Amtlicher T h e L l.
Sn^aft des Gr. Hess. Regierungsblatts vom 21. December 1852, Nr 59
EtX ÄeSn?ÄVÄT9^T r bic «»«»«. 6re "rundst-ue-katast-r b-tr.; - 3) D-°nstnachrichr-n; - 4)
Vom 30. December 1852, Nr. 60.
R-gi-rungsV/ 3u(al^n3bevon®^cXVnßiwiUUe®etart0k? Bekanntmachung di- Vorbereitung zum Staatsdienst- im Justiz- und
r-chllicher Anzeigen in dem Bezirke Alzn wahrenddesJ^rs isvf hrfr6 ® 1% Dberconststoriums betr; — 3) Bekanntmachung, die Verkündigung gc- Mainz während des Jahrs 1843 betr. ; — 5) Dienstnachrichten.^ & Bekanntmachung, die V-rkundigung gerichtlicher Anzeigen in dem Bezirke
Vom 31. December 1852, Nr. 61.
Kosten der Staats; unb ben Ausschlag der directen Steuern und der Beiträge zu den
Arzneimitteltaxe für das Großherzogthum betr rpflegungskvsten der Reichstruppen für das ^ahr 1853 betr.; — 3) Bekanntmachung, die
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fut d,e Großhcrzoglichcn Ortsgerichte in den Provinzen Starkenburg
(Fortsetzung.)
und Oberhefsen.
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Bei »„ den .„M,„ in .SÄ' .*?,
welche bei Verpfändungen, bei Verträgen über unbewegliche äiJ Ä?“""/'11 5ur P^'cht gemachten Fragenbeantwortung, dieser Instruction besonders in's Äuge zu fassen qu der Beantwort,,? vorfommen, haben dieselben die Vorschrift im $. 2 Die Antworten müssen auf jeden einzelnen Punkt der 6eb,enen ? l-ch der vorgeschriebenen Fragebogen.
Kommt es bei den Antworten auf den Jnh.lt der Grund^nnb^fsT s”?8?-* Unt> fcabci Gütlich und erschöpfend sein.
und derartiger Documente an, so müssen die Mitalieder der Hppo'hekenbucher oder der Eigenchumsurkunden, Quittungen,
sie können sich, wenn eine unrichtige Beantwortung ertheilt 2d nick Urkunden jedesmal erst selbst einsehen, und
ihnen von den Urkunden Einsicht genommen und über deren Fnbalt wi??n bor ^ ^"'?^ Cm 2)ntter' c6cr nur Einer von Die Fragebogen werden am Schluffe von dem Vorstcbcr L'bU, mx. ^^^ntwortung angegeben, berichtet habe.
wortnng Thnl genommen haben, untirschrieb. n und nüt dem Gerichtssiegelverleb Ortsgerichtö, welche an der Beant-
3w»—Ä F2J dich- uW„ u,d w, ro„ 3cttm
§♦ 32
Das für 9^r k b) Fragebogen bei Verpfändungen.
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Es versteht sich bierb ' “rf bie Fragenbeantwortung.
Schätzungs-Urkunde von allendabe^'tbäss^.^/" d-cfis Formular aufzunehmende Schätzung, wie jede andere getrennt aufzustellende muß. Diese U'tterschristen sind auf dw ^ieß in §. 29 näher vorgeschrieben ist/unt-rz-.chntt^L
Unterpfänder nicht hin, so ist die Schätzunas - Urknnd Sf - *"* fccv auf dieser ersten Seite befindliche Raum für alle
alsdann hier am Schluffe zu unterzeichnen.^ ' auf emem anzuheftenden und anzusiegelnden weiteren Bogen fortzusetzen und


