Ausgabe 
7.12.1853
 
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626

Gerichtliche rnrd Privat Bekanntmachungen

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Gießen

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Curatoren beigegeben worden. Es wird

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Schirmer, Grabgarten Grabgarten Gradgarten

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Hofraithe vor dem Wall- tl)or, links, an Gg. ff

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7. December,

den 19. November 1853.

Gr. Ortsgericyl: D. Ebel.

Gießen.

dieses unter dem Anfügcn zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß alle von Ernst Wolfgang Glöckner ohne Mitwirkung der genannten Curatoren eingegangen werdende Geschäfte vom ersten Erscheinen dieser Be- \

Besondere Bekanntmachungen.

2502) Gießen. Die Schulgelder aus den Mdtischen Schulen für das 3. Quartal, sind innerhalb 8 Tagen an die hiesige Stadikaffe zu bezablen.

Gießen am 5. December 1853.

Der Stadl-Einnehmer Enders.

Dienstag den 20. d. Mls. Nachmittags 2 Uhr, sollen auf hiesigen Rathhause nachfolgend verzeichnete Mobilien, auf dem Zwangsweg, unter den alsdann bekannt gemacht werden­den Bedingungen öffentlich meistbietend vcr- steigert werden, als:

1 Canapee, 2 Kleiderschränke, 6 Stuhle, 1 Küchen schrank, 1 Tisch und 1 Spiegel.

Gießen den 6. December. 1853. Gr. OrlSgericht D. Ebel.

kanntmachung an für rechtsgültig bei Ge­richt nicht angesehen werden.

Lich den 24. November 1853.

Gr. Landgericht Sartorius. L i m p e r t.

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Gießen. Bei Ablauf des zweiten Semesters a. c. werden die Abonnenten ersucht, die Bestellungen auf Zeitungen und periodische Schriften für das mit dem 1. Ja­nuar 1854 beginnende Semester so zeitig zu erneuern, daß in dem Bezug der Blät> ter feint Störung erfolgt. Gleichzeitig wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß, sofern die Ablieferung der Zeitschriften in die Woh­nung der Abonnenten auf Verlangen der­selben durch Postbedienstete erfolgt, an Be­stellgebühr erhoben wird, wenn die Zeitungen wöchentlich erscheinen :

6 bis 7 mal 24 fr. halbjährlich,

Publicandum.

Der Heilgehülfe und Barbier, Ernst Wolfgang Glöckner von hier ist wegen ungeregelter Lebensweise, insbesondere öfte­ren Anfällen von Säufer-Wahnsinn unter

Grabgarten

Acker am grünen Weg, au Melch. Deibel, 4. Kl.,

anberaumt, worin alle Ansprüche gegrn die Masse bei Meldung des stillschweigend

das., 1. Kl., das., 1 Kl.,

Cdictalladungen.

2096) L i ch. Nachdem Großh. Hofgerichi der Provinz Oberhessen über das Vermögen des gewesenen Großh. Bürger­meisters Dieterich zu Lick, dessen Vermögen um 9633 fl. 8 fr. und dessen Ehefrau Sophie geborne Kersting, deren Vermögen um 11320 fl. 43 fr. überschuldet ist, den Concursprozeß erkannt hat, wird Liquida- lionstermin auf den

12. December 1853,

9 Uhr Morgens,

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und seltener 9 fr. halb-

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Versteigerungen.

2220) Gießen.

Dienstag den 27. December, Nachmittags 2 Uhr, sollen nachverzeichnete Immobilien des Emil Becker aus dabiesigem Rathhaus, unter den alsdann bekannt gemacht- werdenden Be­dingungen , öffentlich meistbietend versteigeti werden, als :

Terminen von dem darin sich anhäufenden flockigen Ruße mit einer Bürste und Kugel zu reinigen Der i^ 4t Glan zrutz dagegen muß jährlich wenigstens einmal durch Au Oren ne n wegg schafft werden '

4) An Fegerlohn darf der Kaminfeger verlangen: a! ' ' "

a) für die Fcgung eines einstöckigen Schornsteins 4 fr. und für jedes Stockwerk, durch welches der Schorn­stein weiter lauft 1 fr.

NB. Bei Küchcnschornstcinen wird das Stockwerk, in welchem die Küche befindlich ist, als besonderer Stock gerechnet, so wie W gebrochenen Dächern der bewohnte Theil derselben. u ? mietti

h) ®!ir RUnigung der russischen Schornsteine mittelst Bürste und Kugel die oben bemerkten Gebühren,« für das Ausbrennen dieser Kamme das Doppelte.

Die zur Schornsteinfegung nöthigen Besen 2C. haben die Kaminfeger selbst anzuschaffen.

Gießen den 3. December 1853. _____________ ' Der Gr. Hess. Polizei-Commissär: L. Nove r.

jährlich.

Für Bestellung der Darmstädter Zeitung wird dagegen pro Semester 15 fr. und für das Gr. Hess. Regierungsblatt 6 fr. halb­jährlich entrichtet.

Gießen den 5. December 1853.

Großh. Postamt Schön.

Mittwoch den 28. December und

Samstag 31. »

bezahlt werden, welches mit dem Anfügm bekannt gemacht wird, daß die auf dm Mittwoch fallenden Z a h l t a g e für d i e Landgemeinden und die auf dm Samstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stadt Gil- ßen bestiiumt sind.

Gießen den 30. November 1853.

Der Rechner

folgenden Ausschlusses zu begründen sind.

Der Ausbleibende wird in Bezug auf die Wahl eines Curators und Gläubiger- ausschusses der Mehrbeit der Erschienenen beistimmend angenommen.

Lich den 7. October 1853.

Großherzogliches Landgericht Sartorius.

2279) Darmstadt. Erbansprücke und sonstige Forderungen an den unbedeu­tenden Nachlaß des zu Gießen am 3. l. M. verstorbenen sind. phil. Carl Aloys Kra­mer von Darmstadt sind linnen 4 Wochen bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung dahier anzuzeigen.

Darmstadt den 25. November 1853.

Großh. Stadtgericht.

I. V. d. D.:

Zink. Dr. Müller.

2250) L i ch'.

2286) Gießen. Die Zinsen von

Cutalel geliebt und für ihn Johannes- den bei der hiesigen Spar- und Leihkasse wald und Heinrich Glöckner zu Lich als angelegten Kapitalien ' "

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