Ausgabe 
7.12.1853
 
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Auzeigebtatt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

1853

Mittwoch den 7- December

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Warnung und Nachricht.

Es ist ui unserer Kenntnis gekommen, daß sich unzuverlässige Personen erdreistet haben, Pränumerationen aus b(lS hiesiae An-eiaeblatt für 1854 bei hiesigen Einwohnern schon sehr zu erheben. Indem wir die,e Unbesugmß r Wmmung u^Jedermanns Kenntniß bringen, fügen wir bei dieser Gelegenheit zur Nachricht die Bemerkung bei, L ymt jc J ab wegen der durch einige Herumträger verursachte Irregularitäten :c. m Bezug von Pranumeratlons- chlunaen und des damit zusammenhängenden Hern.»tragens der Anzeigeblätter inskünstige Pränumeration ui gegen von uns ausgefertigten, untersthriebenen und gestempelten Quittungen zu zahlen sind m.d als nur allem ü!tig von uns betrachtet werden und man daraufhin auf sicheren Empfang der Anze.geblatter rechnen könne.

9 Diejenigen aber, welche bereits an solche Personen ohne Quittungen Abonnementsgelder entrichtet haben, wollen sich, wegen Zurückerstattung derselben, lediglich an diese halten.

Giesien, den 2. December 1853. . c

JJic Expedition des Anzeigeblatts für die Stadt und den Arns Hießen.

21 rrr t ! L cb e r T h e i l.

Zu Nr. K. A. G. 6877.

Betr.ffend: Die Aufräumung und

K r c

die Gr. Bürgermeister der

Unterhaltung der Bäche. ,

DaS Grrßherzogllch Heftyche

i s - A m t G i an

Gemeillden der Landgerichtsbezirke Hungen

Kreise Gießen angehören.

Gießen am 28. November 1853.

eßen

und Lich, soweit dieselben dem

setze Sie davon in Kenntniß, daß

der Gr. Bürgermeister und Geometer Schwarz zu Garbenteich und

der Geometer II. Klasse Winkler dahier . . - .

mit der technischen Besichtigung der Bäche in den Gemarkungen Ihrer resp. Gemeinden beauftragt worden sind.

Sie haben dieselben bei Vornahme dieses Geschasis zu unterstützen.

' K u ch l e r.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Die Reinigung der Schornsteine betreffend.

Um künftigen Anfragen zu begegnen, wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, wie ost die Schornsteine in ddr Stadt Gießen gereinigt werden müssen und welche Gebühren der Kannnfeger m Anspruch zu nehmen habe .

1 x ? ... ßpftrtnbta aefeuert wird, müssen alle Vierteljahre wenigstens einmal, dlelenigen aber,

w o nur im Winter F e u e r e i »gemacht wird, jährlich zweimal (im November und Februar) gefegt werden.

2) ®rtiebee Bäcker ^BürVrauer' "Brandwc-inb.eE, SesieBeder,' Häfners Schlosser, Schmiedes Gastwitthe9und" Gar-

?»tVl3 °ft Auch «7-Kamin- d-r Schninm, «Ich- in ihn» O-M »id H°d-I,pS»n- »dtrcnntn, Mm un W-i-r -bm

3) M,°-.^'"»"Russische», runt g-b-nttn Kami»- sind in dm, für di- g-w-hnlichm Kamine »°rg,sch,i-b,n°n