Ausgabe 
6.4.1853
 
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Art. 20. Verletzungen und Beschädigungen der an Bächen und Gräben angelegten Dämme, namentlich auch durch Einpflügen, Graben und Hacken und Wenden mit dem Pfluge an dem Dammfuße werden, insoweit nicht der Thatbestanv einer widerrechtlichen vorsätzlichen Eigcnthumsbeschädigung im Sinne des Strafgesetzbuchs vorliegt, mit einer Geldbuße von einem bis zwanzig Gulden bestraft.

Art. 21. An Orten, wo den Gerbern, Färbern, Besitzern von Bleichanstalten, Metzgern und Inhabern von ähnlichen Ge- wcrbsanlagen der Gebrauch des Wassers in Bächen zu ihrem Geschäftsbetrieb gestattet ist, oder, wo das zu solchen Gewerben be­nutzte Wasser in Bäche abgeleitet wird, können zur Verhütung einer Beeinträchtigung des Bedarfs an reinem Wasser über die Art der Benutzung des Wassers in den Bächen Localreglements erlassen werden. Zuwiderhandlungen dagegen werden mit dreißig Kreu­zern bis zehn Gulden bestraft.

Art. 22. Die in diesem Gesetze angedrohten Strafen werden in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen von den Stadt- und Landgerichten, als Polizeigerichten erster Instanz, in der Provinz Rheinhessen von den Gerichten der einfachen Polizei ausge­sprochen.

Art. 23. Die aus den Grund des gegenwärtigen Gesetzes erkannten Geldstrafen, welche sich als uneinbringlich darstellen, werden im Gcfängniß und zwar mit 24 Stunden für jeden Gulden verbüßt.

Art. 24. Das in Gemäßheit dieses Gesetzes stattfindende Administrativ-Verfahren ist stempelfrei.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.

Darmstadt, am 18. Februar 1853.

8.)_____________________ LUDWIG.____________________» catwiji.

Ernenn u n g.

Seitheriger Gemeinde-Einnehmer Wilhelm Hämmerle zum Bürgermeister für die Gemeinde Daubringen.

Gerichtliche und Mrivat - Bekanntmachungen.

Edictalladung.

651) Gießen. In Sachen den ConcurS des Kaufmanns I. E. Seipp zu Gießen betreffend werden die Gläubiger des I. C. Seipp von hier, welche im Liqui­dationstermin den 29. März 1852 Forde­rungen angemeldet haben und dafür Vor­zugsrechte ansprechen wollen, aufgefordert, solche sogewiß

Freitag den 6. Mai l. I., Vormittags 9 Uhr, unter Vorlegung der betreffenden Urkunden dahier zu begründen, als tonst angenommen wird, daß sie auf die ihnen etwa zuste­henden Vorzugsrechte und somit auf vor­zugsweise Besriediguug aus der Masse ver­zichte».

Gießen den 19. März 1853.

Gr. Hess. Stadtgericht das. Muhl. Dr. v. Krug.

Besondere Bekanntmachungen.

682) Gießen.

Das Behüten der Wiesen betr.

Auf Antrag der Schäfereien bat Großh. Kreisamt den Zeitraum, bis zu welchem die Wiese» behütet werden können, bis zum 12. April d. I. erstreckt.

Gießen bin 5. April 1853.

Der Gr. Bürgermeister D. Ebel.

602) Gießen.

Die städtische Lehmkaut betr.

Die Stadt hat von dem Gr. Poftstall- mcister Kempf einen auf de» Krofdorfer Weg und die alte Lehmkaule stoßenden Acker

erworben, auf dem nunmehr Lehm gegen Lösung von Lehmzettel» geholt werde» kann.

Gießen de» 31. März 1853.

Der Gr. Bürgermeister D. Ebel.

580) Gießen.

DaS Behüten des Triebs betr.

Nach einem durch das Großh. Kreisamt bestätigten Beschlüsse des Gemeiuderathö ist der f. g. Trieb für die Schaafheerden geschlossen. Das Befahren und Bewei­ben wird nach den Bestimmungen des Feld- strasgesetzes beurtheilt und geahndet.

Gießen den 26. März 1853.

Der Gr. Bürgermeister D. Ebel.

Versteigerungen.

681) . Gießen.

Holzversteigerung im Gießener Stadt­walde.

Montag de» 11. April l. I., von Morgens 9 Uhr an, soll in dem hiesigen Stadtwalde, Distriet Trieb, Neumark, Stelzenmorgen und Hain- gcsbodcn, nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden :

19 Stecke» Eichen-Scheidholz,

15 n Prügelholz,

46 n Stockholz,

1253 Wellen RciSholz,

10% Stecken Buchen-Stockholz,

5 Dorn-Stockholz,

452 Wellen Kiefern-Rcisholz,

2825 u Fichten-Reisholz,

975 u Ginstern-Reisholz,

106 Eichen-Stämme von 2765 Cubikf., 83 Stange» 254

11765 Fichten-Staiigen 3971

421 Stück Dorinvellen,

13 Pflugswelle».

Die Fichlen-Stangen eigne» sich zu Ho­pfenstange», Leiterbäume» re.

Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. Oetober d. I. gestattet.

Die Zusammenkunft ist an der Liebigs- höbe.

Die Herren Bürgermeister der umliegen­de» Orte werde» ersucht, dieß i» ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Gießen am 5. April 1853.

Der Gr. Bürgermeister D. Ebel.

683) Gießen.

Dienstag den 12. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, werden in der Wohnung des Herrn Schuh­macher Noll, in de» neuen Bäuen, im Wege der Hülfovollstreckung, ein Koffer und eine Parthie Bücher, theologischen In­halts, öffentlich meistbietend versteigert.

Gieße» de» 5. April 1853.

Der Vorsteher des Gr. Ortsgerichts D. E b e l.

656) Gieße». Die auf Montag de» 11. April anberaumte Gülerversteigc- rung der Andreas R onzheimer's Wittwe kann a» diesem Tage nicht abge­halten werden, sonder» soll

Donnerstag de» 7. April, Nachmittags 2 Uhr, auf dahiesigem Rathhaus vorgenommen werden. Gießen den 4. April 1853.

C. Wetdig.