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Ausschuß-Sitzung des landwirthschastlichen Vereins für die Provinz Oberheffen.

Der auf Donnerstag den 16. Juni d. I. anberaumten Hauptversammlung des landw. Vereins von Oberheffen (s. nach« ftebcnbe Einladung) wird eine Sitzung deö Ausschusses vorausgeben. Die verehrlichen Mitglieder werden hiermit statt besonderer Schreiben, auf eine Stunde früher, also auf 9 Uhr Vormittags ergebenst eingeladen.

Laubach, den 10. Mai 1853.

Der Präsident des landwirthschastlichen Vereins von Oberhessen Otto, Graf zu Solms-Laubach.

Einladung

zur Hauptversammlung des landwirthschastlichen Vereins von Oberheffen.

Ter Unterzeichnete bringt zur KemNniß der verehrlichen Mitglieder des landw. Vereins von Oberhessen, daß die diesjäh« rige Hauptversammlung dieses Vereins

Donnerstag, den 16. Juni, Vormittags 10 Uhr, in dem Gastbanse zum Einhorn in Gießen stattfinden wird, .wozu die verehrlichen Mitglieder und Freunde der Land« wirthschaft, du die Versammlungen öffentlich sind, ergebenst eingeladen werden.

Diejenigen, welche in der Versammlung Vorschläge zu machen und mündliche Vorträge zu halten beabsichtigen, werden nach §. 33 der Statuten ersucht, vor dem Anfang der Versammlung dem Präsidenten Anzeige darüber zu machen.

Schriftliche Mülheilungen, welche ein Mitglied zur Kenntniß der Versammlung zu bringen wünscht, sind nach dem ge« dachten §. 33 der Statuten wenigstens einige Tage vorher dem Präsidenten einzusenden.

Nach Erstattung des Berichts über das Wirken des Vereins in dem letzten Jahre werden folgende Gegenstände zur Be- räthung kommen:

1) Welche Grundsätze wären für die Folge von dem oberhessischen Vereine in Bezug auf die Verbesserung der Rindviehzucht zu befolgen?

2) Welche Erfahrungen liegen über den Anbau des Tabaks in Oberhessen vor? Erscheint es zweckmäßig, diesen Anbau Seitens des Vereins, etwa durch Erlheilung von Preisen, zu unterstützen?

3) Warum wird der Gartenbau in vielen Gemeinden so sehr vernachlässigt? Wären keine Mittel zu finden, ihn daselbst zu heben ?

4) Wie wäre der verderblichen Viehverstellung am zweckmäßigsten abzuhelfen? (vid. Nr. 2 pag. 12 der landw. Zeitschrift von 1834.),

5) Welche landw. Werkzeuge haben sich außer den von jeher landesüblichen als praktisch für unseren Ackerbau bewährt, welche Erfahrungen sind namentlich über Oie verschiedenen in neuerer Zeit eingeführten Pflüge gemacht worden?

6) In wie weit ist es Bedürfniß, eine gesetzliche Währschaft der Hauptmängel beim Viehhandel überhaupt noch fortbesiehen zu lassen?

7) Ist die Gründung einer eigenen Hagelversicherungögefellschaft für das Großh. Hessen immer noch wünschenSwerth? Laubach, den 10. Mai 1853.

Der Präsident des landwinbschastlichen Vereins von Oberhessen Otto, Graf zu Solms-Laubach.

Gerichtliche und privat - Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

1ÖG9) Gießen.

Gießener Märkte betreffend.

Dienstag und Mittwoch den 7. nnd 8. Juni wird noch ein Vieh- und Krämermarkt hier abgehalten. Die Herren Bürgermeister des Kreises Gießen werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden möglichst zu veröffentlichen.

Gießen den 13. Mai 1853. Der Gr. Bürgermeister

D. Ebel.

1M$5) Gießen. Das 1. Quartal Echulgew, sowohl aas der Realschule als auch aus sämmtlichen städtischen Schulen und das 1. Ziel Eommunalsteuer sind in­nerhalb 8 Tagen und zwar: Mon­tags, Dienstags, Donnerstags und Samstags des Vormittags' an die

hiesige Stadtkasse um so gewisser zu bezah­len, als sonst gegen die Säumigen das ge­setzliche Zwangsverfahren eintritt.

Gießen am 30. Mai 1853.

Der Stadt-Einnehmer E n d e r ö.

Edictalladnngen.

1123) Gießen. Forderungen an den Nachlaß der Daniel FelsingS Wittwe dahier, welcher von den Erben unter der Rechtswohltbat des Inventars angetreten worden, sind um so gewisser binnen