Ausgabe 
31.3.1852
 
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Wo die Vorlegung eines Grundbuchsauszugs erforderlich ist, muß diesem Auözuge die Bescheinigung des Stadt- oder Land- genchts beigesetzt werden, daß von der Zeit des letzten periodischen Uebertrags des Inhalts des Mutationsverzeichniffes in das Grund­buch an kein späterer Eigenthumswechsel im Mutationsvcrzeichniffe eingetragen ist.

Art. 22. In denjenigen Gemarkungen, welche kein Grundbuch haben, darf das Ab- und Zuschrcibcn in den Flurbüchern (Grundsteuerkatastern) ebenfalls nur nach Inhalt der gerichtlichen Mutationsverzeichniffe erfolgen.

Bezüglich solcher Flurbücher finden die Bestimmungen des Art. 21 analoge Anwendung.

Art. 23. Die Berichtigung eines, nach Maßgabe der Art. 4 bis 22 vollzogenen Eintrags kann nur stattfinden:

1) auf den Grund einer gerichtlichen Urkunde, in welcher alle Betheiligten ihre Einwilligung zu der fraglichen Berichtigung ertheilt haben, oder

2) in Gefolge der Vorlage der, mit der Bescheinigung der Rechtskraft versehenen amtlichen Ausfertigung eines zwischen den Betheiligten erfolgten Urtheils.

Erhält das Gericht Kenntniß von Fehlern in dem Mutationsverzeichniß oder in dem Grundbuchc, so hat es die Bcthciligten zur Berichtigung derselben zu veranlassen.

Alle Verhandlungen zum Zwecke der Berichtigung mit Ausnahme derjenigen, welche in Folge einer Klage entstehen, sind stem- pelfre. zu führen. (Fortsetzung folgt.)

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Festsetzung der Brodpreise zu Gießen an: 31. März 1852

4 Pfd. Roggcnbrvd kosten . 15 kr. 2 pf.

2 u 11 u . . . . . . 7 3

4 gemischtes Roggenbrot» kosten . . . . . . 16 2

$» " ii - - . . . . 8 1

1 Wasserweck 5 Loth 2 Q.: 1 kr. 1 Milchbrod 4 Lolh 1 Q.: 1 kr.

Diese Preise gründen sich aus die nachfolgende Berechnung:

Auf dem letzten Markt zu Friedberg kostete das Getraide .... » ii ii Grünberg .... .

Zusammen

1 Malter kostet durchschnittlich

A. Das Roggenbrot» wird auS % Korn- und */3 Gerstenmehl gebacken.

2 Malter Korn wiegen .... 380 Pfd. und kosten

ab: yi0 für Molter . . 38 Pfd.

an Kleie und Staub . . 56

Zusammen . . 94 Pfd.

bleiben . 286 Pst». Mehl

1 Malier Gerste wiegt . . 170 Pfd. . . und kostet

ab: an Molter, Kleie und Staub 40

es bleiben . 130 Pfd. Mehl

zusammen . . 416 Pfd.

(NB. Die Kleie wird als Fährlohn-Vergütung de» Bäckern überlassen.)

Für Heizung und Backlohn, 1 fl. per Malter

Für Octroi, 12 kr. per Malter

Wenn 3 Pfd. Mehl 4 Pfd. Brod geben, so werden auS 416 Pfd. Mehl 555 Pfd. Brod und wenn diese zusammen ...... kosten, so kosten 4 Pfd. 15 kr. 24oy555 pf.

B. Das gemilchte Roggenbrot» wird ans J/2 Walzen- und % Roggenmehl gebacken 200 Pfd., woran 50 Pfd. au Kleie, Molter und Staub abgehen.)

Gießen den 31. März 1852.

Waizen

Korn

Ger fl.

te kr.

fl

kr.

fl.

kr.

13

30

12

9

12

15

11

45

8

50

25

45

23

45

17

50

12

52

11

52

8

55

23

fl-

45 kr.

8 fl. 55 kr.

3 fl. kr.

4 n 36

gebacken

36 fl. 16 kr.

(das Malter Waizcn wiegt

N o v e r ,

Polizei-Commissär.

A u s g c s a n g e it c r Hund.

Eine Hündin Dächsel von schwarz und brauner Farbe. Der Aufbewahrungsort dieses HnndcS kann von dem Cigen- t hümer auf dem Gr. Poltzeibüreau dahier erfragt werden.

Gießen am 30. März 1852. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär

L. Nover.