Ausgabe 
29.5.1852
 
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1120) Darmstadt. Da neuerdings wieder sehr häufig Papiergeld in Briefen verschickt wird, ohne daß der Werth dessel­ben auf der Adresse angegeben ist, so sieht man sich veranlaßt, das correspondirende Publikum darauf aufmerksam zu machen, daß für die mit der Briefvost zur Versen­dung kommenden undeclarirten Werthbriefe im Verlustfalle von Serien der Postver- waliung eine Ersatzleistung nicht stallfiudel.

Darmstadt den 24. Mai 1852.

Gr. Ober-Postamt Reuning.

1121) Gießen. Es ist von der höheren Behörde die Einrichtung getroffen worden, daß die Prüfung und Stempelung der Weingcistwaagen für die Folge bei dem Gr. Eichamt dahier geschehen kann, und der Mechanikus Stau ding er zu diesen, Geschäfte bestellt. Ich bringe dieses hiermit zur Kenntniß der Betheiligten.

i Gießen den 25. Mai 1852.

Der Bürgermeister Hch. Ferber.

Edictalladungen.

1090) Trais a. d. Lda.

D e c r e t in Sachen des Meier Wetzstein zu Traiö a. d. Lda., Klägers

gegen

die Kinder und Erben der verstorbenen Wittwe des Weißbinders Johann George Lein, geborne Meier, daselbst, als :

1) Balthasar I. 1

2) Philipp f .

3) Johannes / ^e,n

4) Balthasar II. ) allda die unter 1, 2 und 3 benannten in unbe­kannter Ferne abwesend, Verklagte, wegen hypothekarischer Forderung.

Die Mitverklagten 1, 2 und 3 haben sich auf die Klage bis zum Termin den 11. k. M., Contumazialzeit 11 Uhr Vormittags, bei Ausschluß und Geständ- nißstrafe mit dem Aufügen zu erklären, daß spätere Verfügungen bloß durch Anschlag am schwarzen Brett werden veröffentlicht werden.

Verfügt Trais a. d. Lda. am 15. Mai 1852.

Kurfürstliches Justizamt Merk er.

In fidem Erb. Abschrift der Klage.

Kurfürstliches Justizamt!

Der Meier Wetzstein zu Trais a. d. Lda. Klägers

gegen

die Kinder und Erben der verstorbenen

Wittwe des Weißbinders Joh. George Lein, geborne Meier, daselbst, als :

1) Balthasar 1.

2) Philipp

3) Johannes

4) Balthasar II.

die unter 1, 2 und 3 Benannten in un­bekannter Ferne abwesend, Verklagte

wegen hypothekarischer Forderungen, klagt :

inhaltlich,

Anlage AE.

die Wittwe des Weißbinders Johann George Lein, Anna Maria, geborne Meier, zu Trais a. d. Lda., erhielt von mir fol­gende Beilage als Darlehn, als :

1) nach gerichtlicher Schuld- und Pfand- ulkunde vom 28. Oclober 1845 sub A

Lein allda

65 Rthlr. 8 Sgr. 4 Hlr.,

2) nach dergleichen vom 11. Februar 1846 sub 13 21 Rthlr. 5 Sgr. und

3) nach dergleichen vom 21. November 1846 sub C = 28 Rthlr.

Sie versprach mir diese Darlehen seit dem Tage der Ausstellung der betreffenden Schuld- und Pfandurkunden mit 5 pCr. zu verzinsen und nach vorausgegangener vierteljähriger Aufkündigung wieder zurück- zuzahlen und har nur zur Sicherheit fol­gende, in der Gemarkung von Traiö a. d. Lda. gelegene, ihr gehörige Immobilien, als:

1) Eit. B. No. 570 Haus und Hofraithe,

5711

2) n d7d I Garten dabei und 3) den Gemeindenutzen

zur ideellen Hälfte gerichtlich zur Special- Hypothek eingesetzt.

Meine genannte Schuldnerin ist inmit- telst und nachdem ich ihr vorher vor länger als einem Vierteljahre meine gedachten Forderungen, worauf ich nur 4 Rthlr. 22 Sgr. bezahlt erhalten, aufgekündtgt, verstorben und nach dem Gesetze von den Verklagten, ihren Kindern, beerbt worden. Diese haben auch die angefallene Erbschaft sowohl durch ausdrücklich deßfallö abgege­bene Erklärung, als auch dadurch, daß sie den gesammlen Nachlaß, namentlich die oben bezeichneten Pfandstücke, in Besitz genommen, angelreten.

Da in Güte keine Zahlung erfolgt, so will ich klagen und bitten:

Die Verklagten ref. exp. für schuldig zu erkennen, mir die libellirlen Beträge, als :

1) 65 Rthlr. 8 Sgr. 4 Hlr. mit Zinsen zu 5 pCt. seit 28. October 1845,

2) 21 Rthlr. 5 Sgr. mit Zinsen zu 5 pEt. seit 11. Februar 1846 und

3) 28 Rthlr. mit Zinsen zu 5 pCt. seit 21. November 1846

abzüglich auf die Zinsen gezahlten 4 Rthlr. 22 Sgr. binnen kurzer Frist zu bezahlen. Die Klagbehauptungen will ich be­weisen :

1) durch die producirten Urkunden und 2) durch eventuelle Eidesdelation.

Nach Bescheinigung sub D sind die Mit­verklagten 1, 2 und 3 seit längerer Zeit von Haus abwesend, und es ist ihr der- malger AufenthaliSort unbekannt.

Ich bitte deßhalb :

diesen die Klage, jedoch ohne deren Anlagen, sowie die zu erlassende Ver­fügung auf die vorgeschriebene Weise mit dem Anfügen mitzutheilen, daß alle weiter ergehenden Verfügungen nur im Gilterschranke deS Gerichts angeschla- gen würden.

Meinen Anwalt legitimire ich durch Voll­macht sub E.

Worüber rc.

Kurfürstlichen Justizamts Dinge l gehorsamer

h- 1. Kläger.

Für die Treue der Abschrift ; der Actuar

I Erb.

8SZI) Gießen. Nachdem Gr. Hof­gericht der Provinz Oberhessen gegen den Johannes Weber von Fellingshausen den förmlichen Concursprozeß erkannt hat, wird Liquidationstermin auf

Montag den 7. Juni, Vormittags 9 Uhr, bestimmt, in welchem Rechtsansprüche jeder Art an den Cridar bei Meldung deS still­schweigend eintretenden Ausschlusses anzuzei­gen und zu begründen sind. Von den per­sönlich nicht erscheinenden Gläubigern wird unterstellt, daß sie allen Beschlüssen der Mehrzahl der erscheinenden bezüglich der in demselben Termin zu versuchenden Güte, Wahl eines Massepflegers und Gläubiger­ausschusses zustimmen.

Gießen den 20. April 1852.

Gr. Hess. Stadtgericht Muhl. Bott.

Versteigerungen.

1069) Gießen.

Brenn Holzlieferung.

Samstag den 12. Juni, des Vormittags um 10 Uhr, soll auf der Universitäts-Kanzlei die Liefe­rung von 350 bis 400 Stecken Buchen- Scheidholz in die hiesigen Universitäts- Anstalten an den Wenigstnehmenden ver­steigert werden.

Gießen am 18. Mai 1852.

Gr. Hess. UniversitätS-Rcntamt Martin.