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1120) Darmstadt. Da neuerdings wieder sehr häufig Papiergeld in Briefen verschickt wird, ohne daß der Werth desselben auf der Adresse angegeben ist, so sieht man sich veranlaßt, das correspondirende Publikum darauf aufmerksam zu machen, daß für die mit der Briefvost zur Versendung kommenden undeclarirten Werthbriefe im Verlustfalle von Serien der Postver- waliung eine Ersatzleistung nicht stallfiudel.
Darmstadt den 24. Mai 1852.
Gr. Ober-Postamt Reuning.
1121) Gießen. Es ist von der höheren Behörde die Einrichtung getroffen worden, daß die Prüfung und Stempelung der Weingcistwaagen für die Folge bei dem Gr. Eichamt dahier geschehen kann, und der Mechanikus Stau ding er zu diesen, Geschäfte bestellt. — Ich bringe dieses hiermit zur Kenntniß der Betheiligten.
i Gießen den 25. Mai 1852.
Der Bürgermeister Hch. Ferber.
Edictalladungen.
1090) Trais a. d. Lda.
D e c r e t in Sachen des Meier Wetzstein zu Traiö a. d. Lda., Klägers
gegen
die Kinder und Erben der verstorbenen Wittwe des Weißbinders Johann George Lein, geborne Meier, daselbst, als :
1) Balthasar I. 1
2) Philipp f .
3) Johannes / ^e,n
4) Balthasar II. ) allda die unter 1, 2 und 3 benannten in unbekannter Ferne abwesend, Verklagte, wegen hypothekarischer Forderung.
Die Mitverklagten 1, 2 und 3 haben sich auf die Klage bis zum Termin den 11. k. M., Contumazialzeit 11 Uhr Vormittags, bei Ausschluß und Geständ- nißstrafe mit dem Aufügen zu erklären, daß spätere Verfügungen bloß durch Anschlag am schwarzen Brett werden veröffentlicht werden.
Verfügt Trais a. d. Lda. am 15. Mai 1852.
Kurfürstliches Justizamt Merk er.
In fidem Erb. Abschrift der Klage.
Kurfürstliches Justizamt!
Der Meier Wetzstein zu Trais a. d. Lda. Klägers
gegen
die Kinder und Erben der verstorbenen
Wittwe des Weißbinders Joh. George Lein, geborne Meier, daselbst, als :
1) Balthasar 1.
2) Philipp
3) Johannes
4) Balthasar II.
die unter 1, 2 und 3 Benannten in unbekannter Ferne abwesend, Verklagte
wegen hypothekarischer Forderungen, klagt :
inhaltlich,
Anlage A—E.
die Wittwe des Weißbinders Johann George Lein, Anna Maria, geborne Meier, zu Trais a. d. Lda., erhielt von mir folgende Beilage als Darlehn, als :
1) nach gerichtlicher Schuld- und Pfand- ulkunde vom 28. Oclober 1845 sub A
Lein allda
— 65 Rthlr. 8 Sgr. 4 Hlr.,
2) nach dergleichen vom 11. Februar 1846 sub 13 — 21 Rthlr. 5 Sgr. und
3) nach dergleichen vom 21. November 1846 sub C = 28 Rthlr.
Sie versprach mir diese Darlehen seit dem Tage der Ausstellung der betreffenden Schuld- und Pfandurkunden mit 5 pCr. zu verzinsen und nach vorausgegangener vierteljähriger Aufkündigung wieder zurück- zuzahlen und har nur zur Sicherheit folgende, in der Gemarkung von Traiö a. d. Lda. gelegene, ihr gehörige Immobilien, als:
1) Eit. B. No. 570 Haus und Hofraithe,
5711
2) „ „ n d7d I Garten dabei und 3) den Gemeindenutzen
zur ideellen Hälfte gerichtlich zur Special- Hypothek eingesetzt.
Meine genannte Schuldnerin ist inmit- telst und nachdem ich ihr vorher vor länger als einem Vierteljahre meine gedachten Forderungen, worauf ich nur 4 Rthlr. 22 Sgr. bezahlt erhalten, aufgekündtgt, verstorben und nach dem Gesetze von den Verklagten, ihren Kindern, beerbt worden. Diese haben auch die angefallene Erbschaft sowohl durch ausdrücklich deßfallö abgegebene Erklärung, als auch dadurch, daß sie den gesammlen Nachlaß, namentlich die oben bezeichneten Pfandstücke, in Besitz genommen, angelreten.
Da in Güte keine Zahlung erfolgt, so will ich klagen und bitten:
Die Verklagten ref. exp. für schuldig zu erkennen, mir die libellirlen Beträge, als :
1) 65 Rthlr. 8 Sgr. 4 Hlr. mit Zinsen zu 5 pCt. seit 28. October 1845,
2) 21 Rthlr. 5 Sgr. mit Zinsen zu 5 pEt. seit 11. Februar 1846 und
3) 28 Rthlr. mit Zinsen zu 5 pCt. seit 21. November 1846
abzüglich auf die Zinsen gezahlten 4 Rthlr. 22 Sgr. binnen kurzer Frist zu bezahlen. Die Klagbehauptungen will ich beweisen :
1) durch die producirten Urkunden und 2) durch eventuelle Eidesdelation.
Nach Bescheinigung sub D sind die Mitverklagten 1, 2 und 3 seit längerer Zeit von Haus abwesend, und es ist ihr der- malger AufenthaliSort unbekannt.
Ich bitte deßhalb :
diesen die Klage, jedoch ohne deren Anlagen, sowie die zu erlassende Verfügung auf die vorgeschriebene Weise mit dem Anfügen mitzutheilen, daß alle weiter ergehenden Verfügungen nur im Gilterschranke deS Gerichts angeschla- gen würden.
Meinen Anwalt legitimire ich durch Vollmacht sub E.
Worüber rc.
Kurfürstlichen Justizamts Dinge l gehorsamer
h- 1. Kläger.
Für die Treue der Abschrift ; der Actuar
I Erb.
8SZI) Gießen. Nachdem Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen gegen den Johannes Weber von Fellingshausen den förmlichen Concursprozeß erkannt hat, wird Liquidationstermin auf
Montag den 7. Juni, Vormittags 9 Uhr, bestimmt, in welchem Rechtsansprüche jeder Art an den Cridar bei Meldung deS stillschweigend eintretenden Ausschlusses anzuzeigen und zu begründen sind. Von den persönlich nicht erscheinenden Gläubigern wird unterstellt, daß sie allen Beschlüssen der Mehrzahl der erscheinenden bezüglich der in demselben Termin zu versuchenden Güte, Wahl eines Massepflegers und Gläubigerausschusses zustimmen.
Gießen den 20. April 1852.
Gr. Hess. Stadtgericht Muhl. Bott.
Versteigerungen.
1069) Gießen.
Brenn Holzlieferung.
Samstag den 12. Juni, des Vormittags um 10 Uhr, soll auf der Universitäts-Kanzlei die Lieferung von 350 bis 400 Stecken Buchen- Scheidholz in die hiesigen Universitäts- Anstalten an den Wenigstnehmenden versteigert werden.
Gießen am 18. Mai 1852.
Gr. Hess. UniversitätS-Rcntamt Martin.


