Ausgabe 
22.12.1852
 
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Art. S. Die Bestimmung des Art. 9 des G-Worbstouergesotzes, wonach bei denjenigen Fabriken, welche in dem Gewcrbs- locale selbst über fünfzig Arbeiter beschäftigen, nur die Hälfte des Miethwerthö als verhältnismäßiger Zusatz in Ansatz kommen soll, ist aufgehoben.

Art. 3. Das in Nr. 58 des Reg.-Blatls enthaltene Verzeichniß derjenigen Gewerbe, welche entweder in den früheren Klassi- ' ficationsveizeichnissen der Gewerbe im Grvßherzogthum fehlten, oder bei welchen eine Abändciung in der Klasscneinrcihung erfor- verlich war, soll als integrirender Bestandtheil des Gewerbsteuergesetzes angesehen und statt der früheren einschlägigen Bestimmungen in Anwendung gebracht werd<n.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des bci'gedrückten Staatssi'egels.

Darnfftadt, den 22. November 1852.

(L. S. ) LUDWIG. F. von Schenck.

E r n e n n u n g e n.

Seitheriger Bürgermeister Johs. Wagenbach III. zum Bürgermeister der Gemeinde Altenbuseck. n h Heinrich Sehrt V. zum Bürgermeister für die Gemeinde Oberbessingen.

Johannes Hammel III. zum Bürgermeister für die Gemeinde Trohe.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Ein Federmesser, ein blauer Schleier und ein dergleichen von schwarzer Farbe. Diese Gegenstände können von den Eigen- lhümern auf dem Großh. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden.

Gießen am 21. December 1852. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär

L. Nover.

Gerichtliche

Edictalladungen.

229<i) Gießen. Forderungen und Ansprüche jeder Art an das Vermögen des Konrad Lehr von Reiskirchen, gegen wel­chen der förmliche Concursproceß erkannt worden ist, sind im Termine

Freitag den 14. Januar 1853, Vormittags 10 Uhr, bei Vermeidung des ohne besonderes Prä- clusivdecret erfolgenden Ausjchluffcs von der Masse dahier anzuzeigen und zu be­gründen.

Gießen den 9. Norembcr 1852.

Gr. Hess. Landgericht Heyer.

241S7) Marburg.

Decket in Sachen die ledige Juliane Koch zu Niederwei- mer, Klägerin

gegen den Ackermann Johannes Becker von Oberweimer, dermalen in unbekannter Ferne abwesend, Verklagter,

wegen Erfüllung eiiicS Vergleichs.

1) Das gebetene Armenrecht wird der Klägerin bewilligt.

2) Dem Verklagten, dessen jetziger Aufent­haltsort ausweislich der Bürgermeisterbe­scheinigung in den von der Klägerin ange­zogenen, und vom Gerichte apponirten Acten Z. Nr. 30/52 unbekannt ist, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung die Klage:

und Privat - Bekanntmachungen.

der Verklagte, welcher nach Inhalt der bei Kurfürst!. Justizamie verhandelten Arten N. 446.447 K. durch rechts-

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kräftigen Bescheid für den Vater mei­ner beiden außerehelich eräugten Kinder Elisabeth, geb. am 5. December 1839 und Elisabeth, geb. am 15. Novem­ber 1845 erklärt und zur Eifüllung seiner deshalbigen gesetzlichen Verbind- lichkeiten verurtheilt rst, hat mit mir im Anfang des Monats Mai l.J. einen Ver­gleich dahin abgeschlossen, daß er mir statt dieser gesetzlichen Leistungen eine Aver- sionalfummc von überhaupt 170 Rihlr zahlen, und damit aller seiner Ver­bindlichkeiten enthoben sein solle.

Derselbe hat sich indessen kurz nach Abschluß jenes Vergleichs aus seiner Heimaih entfernt, ohne die fragliche Aversionalsumme an mich entrichtet zu haben.

Indem ick daher Beweis meines libellirten Anspruches durch Eidesde- lation antrete und zur Bescheinigung der Abwesenheit deS Verklagten in un­bekannter Ferne auf die Acten: Zim­mermann contra Becker wegen Herausgabe von Handscheinen re. k. N. 30/ii Z. deren Apposition ich be­antrage, Bezug nehme, bitte ich:

den Verklagten zu einem anzuberau­menden Termine, unter Androhung der gesetzlichen Rechtsantheile cdic-

taliter vorzuladen, und hiernächst zur Zahlung der 170 Rthlr. ref. exp. zu verurtbeilen,

mit der Auflage mitgetheilt, die Klägerin klaglos zu stellen oder etwaige Einreden im Termin

den 11. Februar k. IS., Morgens 10 Uhr, beim Nachtheile Eingeständnisses und der Ausschließung vor dem unterzeichneten Ge­richt vorzubringen und deren Beweis an­zutreten, auch im Verneiuungsfalle auf der Kläger Beweisantretung sich zu erklären. Zugleich wird er benachrichtigt, daß alle weiteren Verfügungen im Ger'chtslocale statt der Behändigung angeschlagen werden sollen.

Marburg am 8. December 1852.

Kurfürst!. Hess. Justizamt III.

G. Theiß. 5 241513) Kirchhain. Nachdem sich eine Ueberschuldung des Vermögens des Johannes Pitz, Friedrichs Sohn, von Kleinseelheim ergeben hat, ist zur summa­rischen Schuldenliquidation, sowie zum Ver­such der Güte, Termin auf

den 13. Januar k. I., Morgens 8 Uh r, Contumazirzeit 11 Uhr, angesetzt, in welchem die Gläubiger ihre Forderungen summarisch, wo möglich unter Vorlage etwaiger Beweisurkunden, anzu­melden, deS Güteverfuchs zu gewärtigen und über die Wahl eines Concurs-Cura- tors, als welcher der Advocat Embach dahier vorläufig bestellt ist, sich z» verei-