Anzeigeblatt
der
Stadt und des Kreises Gießen.
m 74.
Mittwoch den 15. September
1852.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr., für AnSwirtige incl. PustaufschiagS 1 ff. 39 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. >Jtr. 1.) — Einrücknngsgebnhr für die gcsxaltene Corvuszeile 1 fr.
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Amtlicher T h e i l.
Inhalt des Gr- Hess. Regierungsblatts vvm 7. September 1852, Nr. 45.
1) Handels- und Schifffahctsvertrag mit dem Königreich der Niederlande; — 2) Charakterertheilung; — 3) Versetzung in den Ruhestand.
HandeLs- und Lchifffahrtsveetrag
mit dem Königreich der Niederlande.
Nachstehender zwischen dem Großherzogthum Hessen und den übrigen zu einem Zollvereine verbundenen Staaten auf der einen Seite, und dem Königreich der Niederlande auf der andern Seite, abgeschlossener und von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog, ebenso wie von allen anderen hohen contrahirenden Theilen ratificirter Handels- und Schiffsahrtövertrag wird hiermit zur Wissenschaft und Nachachtung im Großherzogthum bekannt gemacht.
Darmstadt den 17. August 1852.
Aus Allerhöchstem Auftrage:
Großherzoglich Hessisches Ministerium des Hauses ..und des Aeußern.
v. D a l w i g k. v. Biegeleben.
Seine Majestät der König von Preußen, sowohl für Sich und in Vertretung der Ihrem Zoll- und Steuer-Systeme angeschloffenen souverainen Länder und Landestheile, nämlich des Großherzogthums Luxemburg, der Großherzozlich Mecklenburgischen Enklaven Roffow, Netzeband und Schönberg, des Großherzozlich Oldenburgischcn Fürstenthums Birkenfeld, der Herzogthümer Anhalt- Köthen, Anhalt-Dessau und Anhalt-Bernburg, der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, des Fürstenthums Lippe uno ves Land- gräflich Hessischen Ober-Amts Meisenheim, als auch im Namen der übrigen Mitglieder des deutschen Zoll- und Handels-Vereins, nämlich der Krone Bayern, der Krone Sachsen und der Krone Würtemberg, des Großherzogthums Baden, des Kurfürstenthums Hessen, des Großherzogthums Hessen, "zugleich bas Landgräflich Hessische Amt Homburg vertretend; der den Thüringischen Zoll- und Handels-Verein bildenden Staaten, namentlich : des Großherzogthums Sachsen, der Herzogthümer Sachsen-Meiningen, Sachsen- Altenburg und Sachsen-Coburg und Gotha, der Fürstenthümer Schwarzburg - Nudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen, Reuß- Greitz, Reuß-Schleitz und Neuß-Lobenstein und Ebersdorf, — des Herzogthums Braunschweig, des Herzogthums Nassau und der freien Stabt Frankfurt einerseits, und
Seine Majestät der König der Niederlande andererseits,
von dem Wunsche beseelt, den Handelsbeziehungen zwischen den Staaten des Zoll-Vereins und den Niederlanden eine größere Ausdehnung zu geben, sind übereingekommen, Unterhandlungen zu eröffnen, und haben zu dem Ende zu Bevollmächtigten ernannt, nämlich :
Seine Majestät der König von Preußen t
den Grasen v. Königsmarck, Allerhöchst Ihren Wirklichen Geheimen Rath, Erbhofmeister, Kammerherrn, Ritter des rochen Adler-Ordens zweiter Klasse mit dem Stern und des Preußischen St. Johanniter-Ordens, Großkreuz des Ordens der Eichenkrone, re. re., Allerhöchst Ihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige der Niederlande, und
Seine Majestät der König der Niederlande :
den Herrn Hermann van Sonsbeeck, Ritter des Niederländischen Löwenordens, Großkreuz des Schwedischen Nordstern- Ordens, Großkreuz des Sardinischen St. Mauritius- und Lazarus-Ordens, Großkreuz des Griechischen Erlöser-Ordens, Allerhöchst Ihren Minister der auswärtigen Angelegenheiten;
den Herrn Peter Philipp van Bosse, Kommandeur des Niederländischen Löwen-Ordens, Ritter des Russischen St. Annen-Orbens zweiter Klaffe, Großkreuz des Sardinischen St. Mauritius- und Lazarus-Ordens, Allerhöchst Ihren Finanz- Minister, und
den Herrn Carl Ferdinand Pahud, Ritter des Niederländischen Löwen-Ordens, Allerhöchst Ihrem Minister der Kolonien,


