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3) über die Ablehnung einzelner Mitglieder des Gerichts, in den Art. 299306,

4) über die Anerkennung der Identität verurtheilter Personen, in den Art. 307309,

5) über die Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung bei dem mündlichen Verfahren, in den Art. 310315,

6) über die Strafprozeßkosten, im Art. 316.

7) über die gerichtliche Verfolgung der Civilentschädigungs- Ansprüche aus Verbrechen und Vergehen, im Art. 317, finden auch bei den zur Competenz der Provinzialstrasgen'chte gehörenden Verbrechen und Vergehen Anwendung.

Art. 48. Gegenwärtiges Gesetz gilt als ein provisorisches bis zur Einführung einer neuen Strasprozeßordnung.

Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden jedoch keine Anwendung auf die dermalen anhängigen Untersuchungssachcn, in welchen der Beschuldigte bereits durch Urtheil des Criminalsenats vor die Assisen verwiesen ist.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.

Darmstadt am 27. März 1852.

(L. S.) LUDWIG.

__________________________________________________________________________________________________________________________________v. Lindelos.

B e k u u u t m ach u u g.

Nachdem der Bezirksbote Brauburger dahier gestorben ist und die Wittwe desselben um Rückgabe der von demselben gelei­steten Caution gebeten hat, wird dieses hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Ansprüche an die Cautionssumme aus der dienstlichen Stellung Brauburger's binnen 14 Tagen hier vorzubringen sind, widrigenfalls sofort die Rückgabe der Cautionssumme verfügt werden wird.

Gießen den 4. Mai 1852.

Grosih. Hess. Regierungs - Commission

v. W i l l i ch.

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Das Einhalten der Tauben zur Saatzeit.

Bei der nun eingctretenen Saatzeit werden diejenigen hiesigen Cinwohner, welche Tauben halten, unter Bezugnahme auf $. 79 des Zeldstrafgesetzes vom 21. September 1841, hierdurch aufgeforderl, solche von Montag den 17. Mai bis Montag den 7. Juni l. 3., bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe von 1 fl. in den Schlägen cinzuhalten.

Gießen den 14. Mai 1852. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär

L. Nover.

Gefundene Gegenstände.

Ein Federmesser, ein schwarzer Schleier und zwei kleine Schlüsseln. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden.

Gießen am 14. Mai 1852. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär

L. Nove r.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

1037) Gießen.

Bekanntmachung.

Wahl der Mitglieder des Gemeinderaths der Gemeinde Gießen.

Die Liste der bei der Wahl der Mitglieder des Gemeinderaths stimmberechtigten Einwohner in hiesiger Gemeinde mit An­gabe ihrer monatlichen Steuerzahlung und gesondert nach den vorgeschriebenen Abtheilungen wird drei Tage lang, nämlich den 17. Mai, 18. Mai und 19. Mai auf dem Rathhause dahier offen gelegt werden, damit während dieser drei Tage, nicht aber später, Jedermann Einsicht davon nehmen und bei der Wahl-Commission deßhalb Einwendungen vorbringen könne.

Gießen den 14. Mai 1852.

Die Wahl-Commission

Hch Ferber, Phil. Möhl, Phil. Kreiling.

In Folge des mit dem 15. d. M. eintretenden Sommerfahrtenplans der Main-Weser-Eisenbahn hören die seitherigen Postverbindungen zwischen Gießen und Langgöns mit diesem Tage auf.

Der Abgang des Wagens von hier nach Büdingen Hal vom gleichen Zeitpunkte an Mittags 12'/» Uhr statt; in der Rich­tung von Büdingen bleibt die seitherige Einrichtung.

Gießen den 14. Mai 1852. -

Großh. Hess. Postamt

Schön.