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Mittwoch den 13. Oktober
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A m t l i ch e r T h e i l.
Inhalt des Gr. Hess. Regierungsblatts vom 30. September 1852, Nr. 49.
Rechnungsablage über die Verwendung der für das Jahr 1850 in dem Großherzvgtbum Hessen ausgeschriebenen Brandversicherungsbeiträgc.
Vom 1. ^ctober 1852, Nr. 50.
1) Die Prorogation des Finanzgesetzes vom 7. Oktober 1815 auf das vierte Quartal des Jahres 1852 betr.; -- 2) Bekanntmachung des Supplementair - Artikels XX zu der Rheinschifffahrts - Convention vom 31. März 1831 z — 3) Uriheils-Auszug; — t) Ordensverleihungen; — 5) Bekanntmachung, die Berlheilung der Preismedaillen in dem philologischen Seminar zu Gießen betr.; — 6) Dienstnachrichten; — 7) Versetzung in den Ruhestand; — 8) Coneurrenzeröffnunqen; — 9) Sterbfälle.
Gesetz, die Prorogation des Finanzgesetzes vom 7. October 1815 auf das vierte Quartal des Jahres 1852 betreffend.
ND W I G HL von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein re. re.
Nachdem Wir mit Unseren getreuen Ständen übereingekommen sind, daß das Finanzgesetz vom 7. October 1845 auch für das vierte Quartal des Jahres 1852 noch fortbestehen soll, so haben Wir verordnet und verordnen hiermit, wie folgt :
Art. I. Das Finanzgesetz vom 7. October 1845 wird auf das vierte Quartal des Jahres 1852 ausgedehnt und in Wirksamkeit gesetzt und es sind daher nach Maßgabe desselben die fämmtlichcn directen und indirecten Steuern, wie solche durch die vorliegenden Gesetze und Verordnungen bestimmt sind, bis zum letzten December des Jahres 1852 fortzuerheben.
Art. 2. Unser Ministerium der Finanzen ist mit Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.
Darmstadt den 1. October 1852.
(,L. S.) 81lDÄ)JG- F. von Schenck-
B e L a n n t m a u n g.
Kaufmann I. G. Appel dahier wurde im vorigen Jahr von dem Haupragenten Dr. Strecker zu Mainz, Namens der Schiffsbefrachler Sirecker, Klein und Stock in Antwerpen, als Unteragent zur Beförderung von Auswanderern bestellt, es hat derselbe aber diese Agentur gekündigt und ist auch in Folge hiervon von dem Hauptagenten Dr. Strecker dessen Vollmacht zurück- genommen worden. Auf den entsprechenden Antrag deS Unteragenten I. G. Appel wird, behufs der Rückgabe der von demselben gestellten Caution, Jeder, welcher etwa Ansprüche an I. G. Appel in der bezeichneten Eigenschaft bilden zu müssen vermeint, aufgeforderl, diese innerhalb sechs Monaten von heule an bei der unterzeichneten Behörde geltend zu machen, indem sonst nach Ablauf dieser Zeit die Eaution zurückgegeben werden wird.
Gießen den 4. October 1852.
Der Gr. Kreisrath
___________________________________________________ __________K ü ck) l e r.
Polizeilich? Bekanntmachung.
G e f u n d e n e G e g e n st ä n d e.
Einiges Silbergeld und ein schwarzer Schleier. Diese Gegenstände können von den Eigenthümecu auf dem Großh. Polizei- burean dahier in Empfang genommen werden.
Gießen den 12. Octcber 1852. Der Vicar Großh. Polizei-Commissärs:
Barth.


