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v. Vilshofen, Königsberger ». Münster, Gering v. Halle, Schuhmann 0. Marienburg, Obie v Ingolstadt u. Wambach o. Mannheim.

Im Darmstadter Haus: $>rn. Gschftsl. Soldan v. Darmstadt, Alb v. Schwerin, Münch v. Alzey. Schinken ». Elberfeld, Jockel v. Battenberg, Eschle v. Fortwangen. Konnenfeld u. Billeniagel v. Cassel; Hrn. Fabr. Selzer v. Offenbach u. Minzer v. i'anau; Hrn. Hndlsl. Leufer v. Posen u Mobr v. Kirchbrombach; Hrn. Gschftsl. Becker v Derbach, Kaiser u. Jeckel v. Darmstadt.

3m Stern: Hrn. Oec Kaiser v. Burkhards, Götz v. Korbach, Krahn V Erbach, Ulrich t>. Senkcrshaustn u Schwarz v Steinperf; Hr. Weis- kirch, F^.hrm. v. Neukirchen: Hrn Dec. Watz v. Bornwade, Schäfer v. Reiskirchen, Müller u. Lehr v. Schmalbach; pr Schmiotmann, Fuhrm. v.

1 Frankenberg; Hr. Flörsheim, Hndlsm. v. Kirtorf-, Jngfr. Rcidat v. Neuen­scheide.

In den Privathäusern.

Bei Hrn. Fabr G. Noll: Hr. Coster n. Fr., Priv. v Frankfurt Bei Hrn. Frist Treppinger: Frl Boltwein v. Braunfels. - Bei Wttb. Böck: Hr. Tischler, Schrein, v. Blofeld. Bei Hrn Oec. Löber: Hr. Löber, Priv. aus Amerika. Bei Hrn Wirth D. Schneider: Hr. Bern­hard. Knpfcrschm. v Cassel; Hr. Jung, Oec v. Wölfersheim; Hrn. Metzg Waiz u Spamer v. Schotten. Bei Fr. Botennssks. Schäfer: Fr. Prof. Dieffenbach v. Friedberg. Bei Hrn. Dr. Dietz: Fr. Plärr. Weis v Nidda. Bei Hrn. Wirth E. Loos: Hrn. Priv. Pfeifer Ettingshausen u Möser v. Wiescck.

Nochmals die Schulangelegcnhcit.

ff Wer den Artikel in Nr. 9 und 10 d. Bl. mit Unbefangen­heit drrchgelesen hak, wird schwerlich darin irgend einen Grund finden, welcher die Entgegnnngsweise in Nr. 12 und 13 zu rechtfertigen vermöchte. Während jener erste Artikel rein sachlich gehalten war, und sorgfältig vermied, irgend einer Persönlichkeit zu nahe zu tre­ten, macht der Verfasser der Beantwortung vurch Herbeiziehen von Persönlichkeiten die Sache ohnf alle Noch gehässig. Es ist dies übrigens ein gewöhnlicher Kunstgriff derjenigen Menschen, welche sich beleidigt fühlen durch Anregung von Mißständen, die vielleicht durch ihre Einwirkung beseitigt sein könnten, und so wollen wir jenes Benehmen gar nicht hoch anrechnen, zumal eine Sprache in jener Entgegnung herrscht, die es sehr zweifelhaft macht, ob der Ver­fasser überhaupt den gebildeten Ständen angehört. Wir werden dieselbe uns keineswe s zum Muster nehmen, und wollen auch die Personen wieder nur in so weil berühren, als wir absolut durch den Artikel in Nro 12 und 13 genöthigt sind.

An den hiesigen städtischen Volksschulen, von n-eichen allein die Rede war und ist, sind im Ganzen 18 Personen als Lehrer und Lehrerinnen angestellt, welche zusammen einen Gehalt von 8600 st. beziehen; es läßt sich also leicht berechnen, was im Durchschnitt auf eine Person kommt, und wir überlassen jedem Unparteiischen das Urtheil, ob die hierbei berechnete Besol­dung, besonders für Gießen, eine so sehr hohe ist. Jene ganze Summe wird aber bestritten theilweise von dem Schulgeld, welches die Kin­der in die Stadtkaffe entrichten, und dessen Summe jährlich etwa 3311 st. 40 fr. beträgt, außerdem von anderen in jene Kasse zu entrichtenden Gefällen, womit die Stellen selbst früher dotirt wa­ren, und welche zusammen 1075 st. 10'/4 fr. betragen, wozu ans dem Provinzialschulfond allein 300 st. jährlich fließen. Es geht also eine Summe von 4386 fl. 50V4 fr. jährlich in der Stadtlasse ein durch die Schulen selbst, in manchen Jahren wohl noch mehr, so daß also nur 4213 fl. 93/4 fr. aus dieser Kaffe selbst zu dem Gehalte des gejammten Lehrpersonals an den Volksschulen aufge­bracht werden. Was will also jener Einsender mit seiner Angabe »on 15000 fl., welche die Stadt als Besoldung an Lehrer bezahle, da sich die Sache ganz nach obiger Darstellung verhält? Die Leh­rer an den Volksschulen erhalten so viel, als hier erwähnt ist, und jene Darstellun chwefie in Nro. 12 und 13 hat wohl ihre eigenen noblen Beweggründe, wenn sie sich so unklar hält, da doch der Verfasser mit allen Einzelheiten wohl vertraut scheint.

Von ihrer Besoldung besorgen die Lehrer auch die Heizung ihrer Schullokale, und haben noch nie Ansprüche darauf gemacht, dieser Pflicht enthoben zu werden; nur das verlangten sie, und davon allein war auch in Nro. 9 und 10 die Rede, daß einer zuverlässi­gen Person das Anmachen des Feuers übertragen werde. Der im Schulhause wohnende Lehrer schie:-, dieses Geschäft wohl am Besten besorgen zu können, und man trug hierauf an. Der Stadtvor­stand ging nicht hierauf ein, weil Herr Übrig, wie jener Artikel

in Nr. 12 und 13 bcm rkt, nicht als Heizer, sondern als Lehrer von der Stadt angestellt sei. So viel wir wissen, hat die Stadt gar keine Lehrer anzustellen, sondern dieselben sind sämmtlich nur von der Regierung decretirt, mit Ausnahme der an den beiden Freischnlen, zu welchen Herr Übrig nickt gehört. Auch ist es ein eigenihümlicheö Zartgefübl, diesem Manne das Anmachen des Feuers nicht auflegen zu wollen, da er doch die Schulstuben zu kehren und n.ch andere Geschäfte int Schulhause zu besorgen hat, die vielleicht von noch weit weniger delicater Natur sind. Ebenso waren diesem Lehrer für seine Bemühung allein von jedem betreffenden Kollegen 3 fl. des Winters vergütet worden, also int Ganzen 15 fl., und er befand sich im Besitze der Schlüssel zu den Holzställen, konnte also den nöthigen Bedarf ohne Mühe erhalten. Die ab­weichende Angabe in jener Entgegnung mag ans denselben edlen Motiven hervorgegangcn sein, als die vorhergehenden. In den mei­sten Städten des Landes ist zur Verwaltung der Schulhäuser ein Schulviener angestellt, und es befinden sich wohl auch in Gießen Personen genug, welche dasselbe Geschäft gegen freie Wohnung und eine Vergütung übernehmen, ohne sich aus lächerlichem Stolz gegen ihre Verpflichtungen zu sträuben.

Mit welchem Rechte findet ferner der V rfasser jener Entgegnung aus dem ersten Artikel die Vermuthuug heraus, die Lehrer ver­langten freie Wohnungen? Wir fragen blos, ob irgend einer der­selben, außer Herrn Übrig, hierfür nur einen Schritt gethan, und ob eine Zeile in den Akten vorliegt, welche jener Herr Verfasser so genau kennt, die zu dieser Vermuthung berechtigt? Ist dieses nicht der Fall, so hätte der Schreiber jener Angaben besser hiervon ge­schwiegen, da es schwerlich ein Verdienst bringt, Männer in der öffentlichen Meinung, zumal in den Augen der Jugend, hcrabzu- setzen, denen die Erziehung anvertraut ist, welche aber sicherlich Ent­fernung von ihrem Amte verdienten, wenn sie einen Charakter be­säßen, wie jener liebreiche Verfasser sie schildert. Wer überall Ei­gennutz wittert, zu welchen Schlüssen berechtigt der alle Diejenigen, welche mit ihm zu thun haben?

Unwahr ist Die weitere Angabe, daß die Holzställe noch nie ge­füllt gewesen. Sie sind es fast alle in diesem Winter wieder, wie der Augenschein lehren kann, und Lehrer Siebert war genöthigt, sich von einem Kollegen einen Theil von dessen Holzstall zur ge­fälligen Aushülfe zu erbitten, weil er das Brennmaterial in Dem (einigen nicht unterbringen konnte. Derselbe Grund veranlaßt auch manckmal, das Holz in Körbe» hinzutragen, weil man aus Man­gel an Raum eben nicht Vorrat!) für den ganzen Winter anschaf­fen und nach Erschöpfung des Vorraths nicht immer sogleich neuer vorhanden sein konnte. Die schlechte Beschaffenheit der Holzställe bleibt thatsächlich, und die weiteren witzigen Anspielungen jenes Einsenders verdienen so wenig Berücksichtigung, als manches An­dere, was von jenem Verfasser in Betreff der Lehrer und ihrer Verpflichtungen ausgegangen ist.

Was das Pflastern der Straße anbelangt, so wurden zufällig gerade die Steine gefahren, als jener erste Artikel erschien, und die