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Nr R. (5. 12586. Gießen am 3. Januar 1852.

Betreffend: Die Lescholznutzmig in den Domanial- und Commiinal-Walduiigcn.

Die Großherzoglich Hessische

Regierungs-Commission

des Regierungsbezirks Gießen

a n sämmtliche Großh. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen.

Das nachstehende höchste Ausschreiben bringen wir unter der Aufforderung zu Ihrer Kenntniß, dasselbe auf ortsübliche Weise in Ihrer Gemeinde bekannt machen zu lassen.

K ü ch l e r.

20.

Zu Nr. D. 14,453. Darmstadt am 10. Dezember 1851.

Betreffend: Wie oben.

Das Großherzoglich Hessische

Ministerium des Innern

an

sämmtliche Großherzogliche Regierungs-Commissionen.

Da die in den §§. 1 und 9 der Bekanntmachung vom 3. October 1818 (Regierungsblatt Seite 344) enthaltene Bestim­mung , wonach das Wegbringen des Leseholzes aus dem Walde nur in Traglasten oder auf Schiebkarren gestattet ist, nicht selten dadurch umgangen wird, daß das Leseholz bis an den Waldrand getragen, dort zu Fuhrladungen aufgehäuft und dann mit Gespann heimgefahren wird, durch diesen Mißbrauch aber insbesondere die Bedürftigeren, welche über kein Fuhrwerk zu verfügen haben, in der Leseholznutzung beeinträchtigt werden, und diesen dann durch den Mangel an Leseholz Anlaß zum Freveln gegeben wird, so bestimmen wir hiermit auf Grund des Art. 78 des Forststrafgesetzes, daß das Leseholz, welches in Folge der Bestimmun­gen in §. 1 und §. 9 der Bekanntmachung vom 3. October 1848 in Domanial- oder Eommuual-Waldungen gesammelt wird, bei Vermeidung der im Art. 72 des Forststrafgesetzes bestimmten Strafe nicht auf Fuhrwerken nach Hause gefahren werden darf.

Wir beauftragen Sie, diese Bestimmung in Ihren Verwaltungsbezirken in angemessener Weise zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. v. D a l w i g k. Neuling.

Bekanntmach un g.

Gemäß des §. 14 der Statuten des Armenvereins bringen wir hiermit das summarische Ergebniß der nun abgeschlossenen Rechnung von 1850 zur öffentlichen Kenntniß.

Die Einnahmen betrugen danach ..... 1699 st. 2 fr.

Die Ausgaben » 1115 » 54 »

Es bleibt mithin Kasscvorrath ...... 583 fl. 8 fr.

Mit den geringen von uns verwendeten Mitteln wurden 4376 Haudwerksbursche, ein jeder mit 6 fr. beschenkt und erhielten 92 Arme regelmäßige, 80 Arme aber einmalige außerordentliche Unterstützungen.

Wenn uns forthin die wohlthätige Mitwirkung der mildthätigen Bewohner Gießen's zu Theil wird, so werde» wir im Stande sein, inskünftige reichlichere Unterstützungen zu gewähren und damit eines TheilS der Noth der Bettelarmen, und andern Theils dem seit dem Bestehen unserer Anstalt jedenfalls sehr gemilderte» Uebelstande des Bettelns immer mehr Abhülfe zu leisten.

Wir bitten deshalb angelegentlich um eine fortdauernde wohlwollende Betheiligung des Publikums und werden denjenigen, welche bis jetzt dem Vereine noch nicht beigetreten sind resp. den neu Eingezogenen zu dem Ende die Subscriptionsliste noch besonders miltheilen lassen.

Gießen den 29. December 1851. Der Vorstand des Armen-Vereins

K ü ch l e r.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Peter Sa al selb aus Darmstadt unterm Heutigen als Polizei- diener der Stadt Gießen verpflichtet worden ist.

Gießen den 6. Januar 1852.

Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission. K ü ch l e r.