238
es wird hierauf zur mündlichen Untersuchung geschritten, und hierbei nach den Vorschriften der Art. 138 bis 152, sowie der Art 154 bis 161 des Gesetzes vom 28. October 1848 verfahren, mit Ausnahme dessen, was einzelne dieser Artikel über die Befugniß der Geschwornen enthalten.
Art. 18. Ergeben sich im Laufe der Verhandlung Umstände, deren nähere Aufklärung das Gericht für erforderlich erachtet,
so kann dasselbe zu diesem Zwecke die Sache in eine andere Sitzung vertagen.
Dieselbe Befugniß steht dem Gericht zu, wenn ein vorgeladener Zeuge nicht erscheint, oder wenn dieser, nachdem er erschienen
war, sich aus dem Zeugenzimmcr entfernt hat, und das Gericht dessen Aussage für die Anklage oder die Verthcidigung von Wich
tigkeit hält.
Wird auf solche Weise eine Verhandlung auf länger als acht Tage ausgesetzt, so muß das Verfahren wiederholt werden.
Art. 19. Nach beendigtem Z-ugcnverhör stellen der Staatsanwalt und der Vertheidiger des Angeklagten ihre Schlußanträge, welche sie schriftlich übergeben und mündlich entwickeln.
Im Uebrigen kommen die Vorschriften des Artikels 162 des Gesetzes vom 28. October 1848 zur Anwendung.
(Fortsetzung folgt).
B e k a rr A t m er ch n n g.
Der in dem Landkalender irrtbümlich auf Sonntag den 16. Mai eingetragene Krämermarkt zu Gladenbach wird nicht an diesem Tage, sondern Mittwoch den 26. Mai d I. abgehalien.
Die Großh. Hess. RegierungS-Commission
K ü ch l e r.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegen st and e.
Ein Sackmesser, ein großer Nagel von Eisen, ein kleines Sacktuch und ein Gulden an Geld. Diese Gegenstände können von den Eigenlhümern auf dem Großh. Polizeibureau dahier in Empfang genommen werden.
Gießen am 7. Mai 1852. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär
L. Nover.
Gerichtliche und H-rivat - Bekanntmachungen.
Edictalladung.
S70) Marburg.
Oeffentliche Vorladung
Die Erben des dahier verstorbenen Maurermeisters Adam Wick haben dessen Erbschaft ausgeschlagen, und da dieselbe über« schuldet zu sein scheint, so werden zum Zweck der Abwendung eines förmlichen Concurses, die Gläubiger desselben auf den 17. Mai d. I., Morgens 11 Uhr, in das Lokal des unterzeichneten Gerichts zur summarischen Anmeldung und Begründung ihrer Forderungen, zugleich aber auch zum Versuch der Güte, unter der Warnung hiermit öffentlich vorgeladen, daß die Nichterscheinenden bei der Verfügung über die Masse gar nicht werden berücksichtigt, die an dem Güteversuch nicht theilnehmen- den Gläubiger aber als dem Beschlüsse der Mehrzahl der Gläubiger beitrctend werden angesehen werden.
Marburg den 17. April 1852.
Kurf. Hess. Justizamt I.
Wagner.
Versteigerungen.
946) Gießen. Die diesjährige Grasnutzung von den Gräben und Böschungen nachbenannter Straßen soll an den dabei
bemerkten Terminen meistbietend versteigert werden und zwar:
1) auf der Straße von Gießen nach Butzbach, von Kleiulindcn bis zur König!. Preuß. Grenze gegen Wetzlar und von Pohlgöns bis zur König!. Preuß. Grenze gege Wetzlar
Dienstag den 11. Mai,
Anfang Morgens 8 Uhr auf dem Sel- terSberg in der Nähe der Gensdarmerie- Caserne;
Morgens 9 Uhr bei Kleinlinden gegen Wetzlar;
Morgens 11 Uhr bei Abtheilungs Nummer 18 der Straße nach Butzbach;
Nachmittags 1 Uhr bei der Universitäts- mühle jenseits Großenliuden gegen Langgöns;
‘ Nachmittags 2'/2 Uhr jenseits Langgöns gegen Kirchgöns;
Nachmittags 3% jenseits Kirchgöus gegen Pohlgöns;
Nachmittags 4 Uhr bei Pohlgöns nach der Preuß. Grenze gegen Wetzlar;
Nachmittags 5 Uhr bei Pohlgöns gegen Butzbach.
2) Auf der Straße von Gießen über Lollar bis zur Kurhessischen Grenze
Freitag den 14. Mai,
Anfang Morgens 8 Uhr vor dem Wall« thor in der Nähe der Noll'schen Fabrik;
Morgens 10'/2 Uhr jenseits Lollar gegen Kirchberg.
3) Auf der Straße von Gießen über Reiskirchen gegen Grünberg
Samstag den 15. Mai,
Anfang Morgens 8 Uhr vor dem Neuenweger Thor in der Nähe der Wicseckbrücke.
4) Auf der Straße von Gießen über Steinbach gegen Lick
Dienstag den 18. Mai,
Anfang Morgens 8 Uhr in der Nähe des Friedhofs.
5) Auf der Straße von Gießen über Rodheim 2c. gegen Gladenbach
Mittwoch den 19. Mai,
Anfang Morgens 8 Uhr jenseits derLabn- brücke in der Nähe der Pulvermühle;
Morgens 10‘A Uhr jenseits Rodheim gegen Fellingshausen;
Morgens 11'/2 Uhr jenseits Fellingshausen gegen Frankenbach.
Die Gr. Bürgermeister derjenigen Orte, für deren Angehörigen diese Velsteigerung ein Interesse hat, werden ersucht, sie vorschriftsmäßig bekannt machen zu lassen.
Gießen den 5. Mai 1852.
Der Gr. Kreisbaumeister des Baubezirks Gießen Holzapfel.


