Ausgabe 
2.6.1852
 
Einzelbild herunterladen

290

Die gegenwärtige Convention soll sogleich allen betreffenden Negierungen zur Ratification vorgelezt und die Ratificationen sollen in Berlin spätestens am 31. März ausgewechselt werden.

Zu Urkunde dessen haben die Bevollmächtigten dieselbe unterzeichnet und die Siegel ihrer Wappen beigedrückt.

Geschehen zu Berlin, den 18. Februar 1852.

(L. S.) Manteuffel. (L. S.) Notho m b.

Einladung

zu der

Hauptversammlung des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen.

Die diesjährige Hauptversammlung des landw. Vereins von Oberheffen wird, vorliegendem Beschlüsse gemäß, im Monat Juni zu Salzhausen abgehalten werden.

Ich lade daher nicht allein die verehrlichen Mitglieder, sondern auch, da die Versammlungen des landw. Vereins öffent­lich find, alle Freunde der Landwirthschaft auf

Montag den 1 A. Juni, Vormittags 1 0 Uhr,

in die Gastwirthschafk der Frau Seum Wittwe in Salzhausen ergebenst ein.

Diejenigen, welche in der Versammlung Vorschläge zu machen und mündliche Vorträge zu halten beabsichtigen, werden nach §. 33 der Statuten der landw. Vereine ersucht, vor Anfang der Versammlung dem Präsidenten Anzeige darüber zu machen.

Schriftliche Mittheilungen, welche ein Mitglied zur Kenntniß der Versammlung zu bringen wünscht, sind, wie §. 33 der angeführten Statuten gleichfalls vorschreibt, wenigstens einige Tage vorher an den Präsidenten einzusenden.

Nach Erstattung des Rechenschaftsberichts werden hauptsächlich folgende Gegenstände zur Verhandlung kommen:

1) die Wahl des Präsidenten und des Ausschusses für die nächsten 3 Jahre, zu welchem Ende nach $. 32 der Statuten das Verzeichniß der Mitglieder nachfolgend abgedruckt ist;

2) welche Staatshülfe für Belebung der Flachsbau- und Linnenindustrie von Oberheffen ist in Anspruch zu nehmen und durch was ist sie begründet?

3) die Verbesserung der Rindviehzucht, insbesondere die Verbesserung des Zuchtstierwesens in den Gemeinden; und

4) die Frage, ob das Schmeervich abzuschaffen und die Staatsrcgierung um eine dießfaUsige Verordnung zu ersuchen sei? Laubach, den 11. Mai 18-52.

Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen, Otto, Graf zu Solms-Laubach.

Gerichtliche uud privat - BekauuLmaehssugen.

Besondere Bekanntmachungen.

1116) Gießen.

Das Sandholen im Launspaeher Wanne.

Nach einer zwischen den Regierungen von Hessen und Preußen über die Hohhettsgrenze stattgefundenen Rcgu- lirung sind die Gießener Einwohner berechtigt, auf der rechten Seite der Lahn, im Lannfpacher Banne, ans der Stelle, welche zwischen den Grenzsteinen No. 5, ö, 7 und 8 liegt, Sand zu holen und es kann und darf ihnen dieses so lange nicht gewehrt werden, als diese Stelle nicht mit benutzbarer Erde überdeckt ist. Ich habe hiernach den dortigen Borstand beschieden, und werde jenes Recht, den seitherigen Störungen gegenüber, durch alle gesetz­lichen Mittel aufrecht erhalten. Ich setze die hiesigen Einwohner von diesem Verhältnisse in Kenntniß und sehe ihren Anzeigen entgegen, wenn von Seiten Launspachs der Ausübung jenes Rechts die geringsten Schwierigkeiten ferner sollten entgegengesetzt werden.

Gießen den 25. Mai 1852.

Der Bürgermeister Hch. Ferber.

1121) Gießen. Es ist von der höheren Behörde die Einrichtung getroffen worden, daß die Prüfung und Stempelung der Weingeistwaagen für die Folge bei dem Gr. Eichamt dahier geschehen kann, und der Mechanikus Staudinger zu diesem Geschäfte bestellt. Ich bringe dieses hiermit zur Kenntniß der Betheiligten.

Gießen den 25. Mai 1852.

Der Bürgermeister Hch. Ferber.

Versteigerungen.

10440) Gießen.

Versteigerung eines Wohnhauses.

Auf freiwilliges Ansuchen des Friedrich Zimmer dahier soll dessen, am Scltersweg gelegenes Wohnhaus mit Hinterhaus und Hofraum Freitag de» 4. Juni,

Nachmittags 2 Uhr, zuerst getrennt in zwei Abtheilungen und, dann im Ganzen auf dahiesigem Rath­

hause einer öffentlichen Versteigerung aus­gesetzt werden.

Gießen den 18 Mai 1852.

Der Bürgermeister Hch. Ferber.

1159) Gießen.

Montag den 7. Juni 1852, Nachmittags 2 Uhr, soll in hiesigem Bürgerhospital an den Wenigstnehmenden versteigert werden: