Ausgabe 
1.9.1852
 
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Auzeigeblatt

der

Stadt und des Kreises Gießen.

70* Mittwoch den 1. September 18Ä2.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fL 30 fr., für Auswärtige incl. Postaufschlags 1 fl. 39 fr.

AuSwärtS abonnirt man stch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. sJ?r. 1.) Einrückungsgebuhr für die gespaltene Corvuszeile 2 fr.

Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Corpuszeile 3 fr.

Amtlicher T h e i l. .

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Brovpreise für Gießen vom 1. September 1852.

4 Pfund Roggenbrod kosten . . . . . . . 10 kr. 2 Pf.

2 ii ii i> ....... 5 ii 1 u

4 gemischtes Roggenbrod kosten . . . . . 12 «

2 ii ii . . . . . 6 ii ii

1 Milchbrod zu 5 Loch . . . . . . . . 1 »

1 Wasserweck zu 6 Loth . . . . . . . . 1 »

L. Nover, Gr. Polizei-Commissär.

Gefundene Gegenstände.

Eine Schnupftabaksdose, ein Leitzügel, ein Messer, ein Schlüssel und ein gedrucktes Kinderschürzchen. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden.

Gießen am 31. August 1852. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär

L. Nove r.

l G i u l et n u g

. zu dem landwirthschaftlichen Unterrichte für Söhne von Landwirthen der Provinz Oberhessen

' zu Darmstadt.

Der Unterricht für Söhne von Landwirthen wird auch im nächsten Winter, wenn sich eine geeignete Anzahl Theilnehmer findet, fortgesetzt werden.

t- Unter Anfügung deS Statuts für diesen ergeht hiermit an diejenigen, welche an demselben Theil nehmen wollen, die Auf­

forderung, diese ihre Absicht spätestens bis Ende September d. I. dahier schriftlich anzuzeigen.

Kolnhausen den 17. August 1852.

1 Der Präsident des landw. Vereins von Oberhessen

In dessen Abwesenheit

der Vicepräsivent Dr. Gros.

Statut

[« des Unterrichts für Söhne von Landwirthen der Provinz Oberhessen in der Landwirthschaft auf Kosten des landw. Vereins

1 dieser Provinz. »

Art. 1. Aufnahmebedingungen.

a) Alter nicht unter 18 Jahren als Regel,

b) Aussicht deö jüngeren Mannes auf dereinstigen eigenen Gutöbesitz,

c) Gewißheit darüber, daß derselbe eine Gewerb - oder landw. Schule doch nicht besuchen würde, wenn auch der Verein mit seinem Unterrichte nicht eingetreten wäre.

, n, , Art. 2. Ertheilung deö Unterrichts.

a) lieber die Zeit des Unterrichts wird den Theilnehmern besondere Nachricht zngehen,

b) Unterricht wird ertheilt : über Bodenkultur und Viehzucht, die wichtigen Punkte der Verbesserung der vaterländischen

Landwirthschaft und Erläuterung der Gr. Hess. Landeskulturgesetze.