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den 31. August l. I. Was die etwa nöthi'g werdende Erstreckung dieser erwritertcn Fristen in einzelnen Fällen betrifft, so find dessalls die bestehenden Vorschriften einzuhalten.
Sie werden hiernach das weiter Geeignete verfügen und insbesondere die Eroßherzogl. Bürgermeister und Gemeindeeinnehmer hiernach unter dem Anfügen bedeuten, daß die Nichteinhaltung dieser erweiterten Fristen und beziehungsweise Unterlassung der dessalls zu machenden Anzeigen Disciplinarstrafeii und sonstige etwa erforderlich erscheinende Zwangsmaßregeln zur Folge haben würde. v. D a l w i g k.
M e l i o r.
Bekanntmachung.
Da es bekanntlich nach vorliegender höchster Entschließung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 9. Juni 1847 nicht unter den Begriff des verbotenen HausirhandelS fällt, wenn ein Handelsmann in dem Orte, in welchem er ansässig ist, entweder bestellte Maaren in die Häuser bringt, oder in denselben seine Maaren auch ohne Bestellung anbietet und verkauft, es dagegen als ein unerlaubter Hausirhandel anzusehen ist, wenn ein Handelsmann solche Maaren, mit welchen entweder überhaupt nicht hausirt werden darf, oder für deren 'Verkauf er kein Hausirpatent besitzt, gleichviel ob auf vorhergegangene Bestellung, oder ohne solche, in anderen Orlen außerhalb seines Wohnsitzes zum Verkauf herumträgt ober in die Häuser bringt, so bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kennlniß, daß nach erfolgter höchster Entschließung Gr. Ministeriums des Innern vom 12. l. M. das Zufuhren von Vieh auf Bestellung von Seiten solcher Handelsleute, welche an dem betreffenden Orte nicht ansässig sind, nicht als unstatthaftes Hausiren zu betrachten ist.
Gießen, den 24. April 1852.
Die Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen.
K ü ch l e r.
vdt. Barth.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Ein Geldbeutel und eine Schürze. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Großh. Polizeibureau dahier in Empfang genommen werden.
Gießen am 30. April 1852. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär
L- Nover.
und privat - Bekanntmachungen
Gerichtliche
Versteigerungen. i
918) Gießen.
Versteigerung von Planir- Arbeit bei der Stadt Gießen.
Donnerstag den 4. Mai l. I., Vormittags 9 Uhr, sollen die zur Ueberdeckung des Leihgesterner chaussirten WegS erforderlichen Arbeiten, veranschlagt zu 56 fl. 15 fr., aus dem Nachhause dahier an den Wenigstnehmendeu versteigert werden.
Gießen, den 30. April 1852.
Der Bürgermeister Hch. Ferber.
886) Königsberg.
Holzversteigerung im Revier Königsberg.
Freitag den 7. Mai, von Vormittags 9 Uhr an, sollen in dem Domanialwaid-Districte Blei- dcnberg versteigert werden
79 Stecken Buchen-Scheidbolz,
2 « Eichen- „
150 „ Buchen-Prügelholz,
12 u Eichen- „
1 „ Iiadel- „
253 Stecken Bucheu-Stockholz,
8 „ Eichen- „
1 „ Radel- „
450 Wellen Eichen Reisholz,
75 „ Nadel- „
4 Eicken-Stämme, 33 Cbkfß. hallend, 6 Nadelholz- „ 53 „ »
171 Eichen-Stangen, 402 h „
9 Nadelbolz- „ 34 „ «
Jedem inländischen Sleigcrer wird gegen Einlegung vorschriftsmäßiger Bürgschaft bis zum Betrage von 20 fl. Zahlungsfrist bis zum 30. September d. I. gestatiel, insofern er nicht schon diese Summe an den Fiseus sür auf Credit erhaltene Waldpro- ducle verschnldel. —
Die Zusammenkunft ist bei dem Fichten- wäldcheu im Districie Bleidenberg.
Königsberg den 27. April 1852.
Der Gr. Hess. Revierförster des Reviers Königsberg
D i t l m a r.
903) Mainzlar.
Freitag den 7. Mal, Mittags 12 Uhr, sollen auf dabiesigem Ralhhause nachfolgende Arbeiten, nämlich:
1) Planirung einer Strecke Wegs nach Trais, veranschlagt zu ... 118 fl. 38 fr.
2)' Chausstrung desselben, veranschlagt zu . . 128 „ — „
3) Steinbrechen, Fahren und Aufsetzen, veranschlagt zu . . . . 224 „ — „ unter den im Termin eröffnet werdenden Bedingungen wenigstnehmend vergeben werden. Mainzlar am 28. April 1852.
Der Bürgermeister Mylich.
Feilgeboten.
888) Gießen. Die Wittwe und die Kinder deS Eberhard Schneider dahier beabsichtigen ihre am Seltersihor belegene, aus Wohnhaus, Stallung und Garten bestehende Besitzung, aus freier Hand zu verkaufen. Die Kaufbedingungen können bei den Eigenthümern erfragt werden.
916) Gießen. Gute Bügelkohlen sind zu haben bei
Bäcker Carl Steinberger, Löwengaffe.


