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Der Gr. Polizei-Commiffar L. Nover.
men werden.
Gießen am 29. August 1851.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
atoei Schlüssel zusammengebunden, ein lederner Kinderschuh, ein Kopfkisscnübcrzug unb eine Schurze. SjÄKi l« Ä-Ncham-,» «uf d-m ©LWHj-ito,™.. dch», »< E-Vs-U, gnw».
§. 69. Sobald die Jahresrechnung abgehört ist, macht das Kriegsministerium die Resultate derselben durch , wenigstens einmal im Jahr, wird die Kaffe auf Anordnung des
Knegömmisteriums^lsititt. fcer Rechnung über die Vertretungen des einen Jahrs in die Rech
nung über die Vertretungen eines anderen Jahrs nichts übergetragen werden. Es werden vielmehr etwaige Uebcrschüsse, welche nicht zu Prämien für die Ercapitulanten bestimmt sind, zur Einstellung weiterer Em- steher verwert. Verfahren noch ein Rest übrig bleibt, welcher zur Einstellung eines Ein
stebers nicht hinreicht, wird dieser Rest für die Verwaltungskosten des nächsten Jahrs verwendet.
, y ' (Schluß folgt.)
Bekanntmachung.
Die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Sommersemcster 1851 betreffend.
Die in diesem Semester entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis zum 6. September d. I. mittelst in jeder Beziehung genau specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 15. November d. I. gellend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Disciplinarstatuten zugewiesenen Vorzug verlieren.
Gießen am 26. August 1851. Großh. Universilatsgencht.
Haberkorn.
(1674) _______________________
und Privat - Bekanntmachungen.
Gerichtliche
Edictalladung.
1538) Grünberg.
Oessentliche Aufforderung.
Forderungen und Ansprüche jeder Art an die ConcurSmasse der zu Flensungen verstorbenen Georg Theiß's Eheleute, sind im Liquidationstermine
Mittwoch den 1. October d. I., Morgens 8 Uhr, bei Meidung stillschweigenden AuSschluffes von der Maffe dahier anzumelden und zu begründen.
Grünberg den 6. August 1851.
Gr. Landgericht das.
W e l ck e r.
Besondere Bekanntmachungen.
1658) Gießen.
Bekanntmachung, die Ausloosung von Obligationen der Stadt Gießen.
Bei der diesjährigen planmäßigen Verloosung der städtischen Obligationen auf Inhaber sind folgende Nummern zur Rückzahlung bestimmt worden.
A. Von dem 37-procentigen Anlehn: Die Obligationen Lit. A. Nr. 158. ä 1000 st., Lit. B. Nr. 24. 208. 211. ä 500 fl., Lit. C. Nr. 112. 131. 143. 163. 223. ä 100 fl., Lit. D. Nr. 93. ä 50 fl.
B. Von dem Iprocentigen Anlebn: Die Obligationen Lit. C. Nr. 48. 62. 81. ä 100 fl.
Die Inhaber dieser Obligationen können vom 1. October l. I. an ihre Kapitalien bei der Stadtkasse in Empfang nehmen. Eine Verzinsung findet nur bis zum 31. December 1851 statt.
Gießen den 23. August 1851.
Der Bürgermeister Hch. Ferber.
1639) Großenlinden. Der Unterzeichnete bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der Großenlindencr Dartholomäimarkt Dienstag den 2. September abgehalten wird.
Die Herrn Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Großenlinden am 24. August 1851.
Der Bürgermeister Menges.


