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Gerichtliche und HZrivat - Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
1437) Gießen.
Bekanntmachung.
Die Wcgegeldberechtigung der Stadt Gießen betreffend.
Es ist das Wegegeld, was Jeder nicht in Gießen einheimische Fuhrmann bei dem Gebrauche der städtischen Wege an den Sladtthoren zu entrichten hat, sehr häufig umgangen oder gar förmlich verweigert worden. Hierdurch ist der Stadtvorstand genöthigt, für die Folge eine geschärfte Aufsicht auf diese Abgabe führen und alle Zuwiderhandlungen zur gesetzlichen Bestrafung anzeigen zu lassen. Damit sich künftig Niemand mit Unwissenheit entschuldigen kann, so ersuche ick die Herren Bürgermeister dieses Bezirks, in ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß Jeder, der die Stadt mit Fuhrwerk berührt und kein Chansseegeld bezahlt hak, Weggeld zu entrichten verbunden ist, und daß Umgehungen dieser Abgabe nach der Verordnung vom 19. Juni 1826, Reg.-Blatt Nr. 17 mit 1 fl. für jeden Kreuzer bestraft werden.
Gießen den 28. Juli 1851. Der Bürgermeister
H ch. Ferber.
F e l d st r a f e n e r h e - u n g.
Die Erhebung der Feldstrafen von der III. Periode 1851 (Strafen vom 20. März bis 20. Mai 1851) findet zwischen dem 1. und 15. August d. I. ohne Mahnung statt, und zwar an den Zahltagen Dienstags und Samstags.
Gießen den 28. Juli 1851. Der Gr. Hess. Rcntamts-Vicar des
Rentamts Gießen
Siebert. (1444)
Versteigerungen.
1438) Gießen.
HolzversteigenmI im Gießener Stadtwalde.
Montag den 4. August l. I., von Morgens 9 Uhr an,
soll in dem hiesigen Stadtwalde, Diftrict Philoso- phcnwald, Neuhege, Untcrhag, Annaberg, Bruderwinter und Bannwald, nachverzeichnctes Holz öffentlich versteigert werden.
2/4 Stecken Buchen-Scheidholz,
1
32
n „ Stockholz,
Wellen n Reisholz,
70 3118
7.
7*A
1250
3
%
18700
17.
37.
37.
122
9
Stecken Eichen-Prügelholz, Wellen ,, Reisholz,
Stecken Fichten-Prügelholz, u „ Stockholz,
Wellen ii Reisholz,
Stecken Kiefern-Prügelholz, ii „ Stockholz,
Wellen „ Reisholz,
Stecken Aspen-Scheidholz, " " Prügelholz,
„ ir Stockholz,
Wellen n Reisholz,
Eicken-Stämme, von 34 Cubikf.
3
Kiefern „ von 34
II
24
Fichten ii von 421
II
784
Eichen-Stangen, von 532
11
258
Fichten n von 455
II
2
Kiefern u von 6
II
Die Eichen-Stangen und Eichen-Prügel bestehen in geschältem Lohholz und eignen sich zu Pfählen, Baumstützen ünd Werkholz.
Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. October d. I. gestattet.
Die Zusammenkunft ist am Fichtcnkopf auf dem alten Anneröder Weg.
Die Herren Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen am 28. Juli 1851.
Der Bürgermeister Hch. Ferber.
1445) Steinbach.
Samstag den 2. August 1851, soll dahier ein Stück Chaussirarbeit am Wege nach Annerod zu, veranschlagt zu 136 fl. 48 fr. an den Wenigstfordcrnden in Accord gegeben werden.
Steinbach den 22. Juli 1851.
Der Bürgermeister
Horn.__
1443) Beltershain.
Mittwoch den 6. August l. I., des Morgens 10 Uhr, soll die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Beltershain auf 3 Jahre in dem Büreau deS Unterzeichneten meistbietend verpachtet werden.
Beltershain am 24. Juli 1851.
Der Bürgermeister Hartman n.


