Weitere Mittheilungen

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aus der

Rechtssache

Friedrich Storch

gegen

Großherzogl. Hofgmchts-Advomten B r i e l.

E-s war zwar früher meine Absicht, die Mittheilungen, welche ich aus den Arten der vorbezeichneten Sache zu Berichtigung und Entfernthaltung falscher Meinungen gemacht hatte, mit den damals letzten Urkunden zu beschließen, weil ich glaubte, daß die mitgetheilten Aeten-

stücke für jeden Unbefangenen schon des Materials genug enthalten würden, um bei allen Ver- | dächtigungeu gegen mich oder meinen Vater, wie bei allen Einstellungen der sachverhältniffe, von wen: auch nur dergleichen versucht werden sollten, die Wahrheit von Lüge und Henchelei sofort nnterscheiden zu können, möchten auch letztere in der Maske heiliger oder unheiliger1; Betheuerungen sich Eingang verschaffen wollen. Neuere Erfahrungen jedoch, sowie auch die mir sehr erfreuliche Theilnahme, welche mein durch so mancherlei Hindernisse und Gegenbe- j strebungen erschwerter Kanrpf um mein vielfach vertäumdetes gutes Recht, insbesondere bei einem sehr größere Theil der Einwohnerschaft der Stadt Gießen gefunden hat, desien unver- dorben gebliebener Sinn für Recht und Redlichkeit das alte deutsche Sprichwort: e i n W 0 r t

ein Wort, e i n M a n n ein Man n " noch in Ehren hält, und die echte Ehre