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Heß 9r. verpflichtende Geschäfte eingegangen werden können.
Zugleich werden die Gläubiger deS Joh. Heß 9r. aufgeforbert, ihre Forderungen an diesen im Termin Freitag den 3. October b. I., Vormittags 9 Uhr,
so gewiß dahier auzuzetgen und zu begründen, widrigenfalls sie bei ber Ordnung seines Vermögens« unb SchulbenwesenS keine Berücksichtigung fiuben werben.
Gießen am 2. September 1851.
Gr. Hess. Landgericht __________Heye r. ______
1827) Kirchhain. Zur Eröffnung und Pub- licativn der von der Katharina Benner von Kleiu- seelbeim am 28. October 1848 und 8. Juli 1851 errichteten Testamente ist Termin auf
Dienstag den 21. October d. I., Morgens 9 Uhr, angesetzt, welches den Betheiligten zur Nachricht bient.
Kirchhain am 19. September 1851.
Kurfrftl. Hess. Justiz-Amt Gleim.
Besondere Bekanntmachungen.
1851) Gießen.
Bekanntmachutt g.
Samstag bett 11. Oetvber b. I., Bormittags 11 Uhr,
wirb die durch den Artikel 47 des Gesetzes vom 28. October 1848 vorgeschriebene Ziehung der Haupl- und Ergänzungsgeschworiien für die Assisen des 4. Ouartals l. I. in öffentlicher Sitzung des Gr. HofgerichlS dahier und zwar in dem Hofgerichts- gebäube vorgenommen.
Gießen, am 25. September 1851.
In Berhinberung bes 1. Hofgerichts-Direetors, ber 2. Hofgerichts-Director
_________________ v. Helmolt.
1798) Gießen.
B ekan u tm a un g.
Den diesjährigen Reerutirungsrath betreffend.
Diejenigen Militärpflichtigen bes Jahres 1851, welche vor bcn Reerutirungsrath besonbers gelaben worben siub, ober bie, welche zur Anbringung von Reklamationen sich an benselben wenden wollen, so wie ferner biejenigen Reeruten, welche von ihren belreffenben Regimentern ober Corps als untauglich zurückgewiesen worben stnb unb zur definitiven Ent- scheibung über ihre Tauglichkeit ober Untauglichkeit vor dem Reerutirungsrath erscheinen müssens haben sich genau nach ben Bestimmungen beö Regierungs- auSschreibeuS vom 10. September l. I, Nr. 74 bes Anzeigeblatts zu bemessen.
Gießen den 16. September 1851.
Der Bürgermeister Hch. Ferber.
1837) Gießen/
Feld st rafen-Er Hebung.
Tie Erhebung der Feldstrafen von der IV. Periode 1851 (Strafen vom 20. Mai bis 20. Juli 1851) findet zwischen dem 1. und 15. October d. I. ohne Mahnung statt unb zwar an ben Zabltagen Dienstags und Samstags.
Gießen den 25. September 1851,
Der Gr. Rentamts-Bicar deö Rentamts Gießen Siebert.
1815) Gießen.
Bekanntmachung.
Auf dem letzten Gießener Jahrmärkte wurde zwar mittelst ber Schelle verkündigt, baß ber nächste im Kalenber auf bcn 7. und 8. October angezeigte diesige Jahrmarkt wegen bes jüdischen Bersöhnungs- festes auf ben 14. und 15. Oct ober verlegt worden sei, nach der Bekanntmachung fand man aber, daß ber Grünberger GaUnsmarkt' auf ben 15. October falle und es ist damit die Nothwendigkeit eingetre- ten, bie erlassene Bekanntmachung zurückzunehmen unb bas beteiligte Publikum zu benachrichtigen baß ber nächste Gießener Markt auf bie im Kalender angegebenen Tage 7. unb 8. October l. I. abge» halten wirb.
Die Herren Bürgermeister der umliegenden Orte werden Macht, Borstehenbes im Interesse ihrer OrlS- angehörigen möglichst ju veröffentlichen.
Gießen den 17. Septbr. 1851.
Der Bürgermeister Hch. Ferber.
1561) Gießen.
Rain-Weser-Eisenbahn.
Seeiion nffW™ Gießen.
Bei ben Erdarbeiten in ber Linbener Mark können fleißige Arbeiter gegen guten Lohn Beschäftigung erhalten.
Gießen, am 12. August 1851.
Der Gr. Hess. Sectionö-Jngenieur E i ck e m e p e r.
1838) Gießen. Die Käufer ber am 22. d. M. versteigerten älteren Hofgerichts-Acten werben hiermit benachrichtigt, baß die Versteigerung geltet)» uiigt worben fei unb baß bie Zahlung deS Kauf- gelbes binnen 8 Tagen an ben Unterzeichneten zu geschehen habe.
Gießen am 25. September 1851.
In Auftrag Gr. HofgerichlS Größer, Hofg.-Registr.-Gehülfe.


