Ausgabe 
27.9.1851
 
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AnzcigMatt

der

Stadt und des Regierungsbezirks Gießen.

M 78. Sonnabend den 27. September

Erscheint wdchcnllich zwei Mak: Mittwoch und Sonnabend. Preis d-S Jahrgangs für Einheimische t ff. 30ft., für Auswärtige incl. Postauffchlag 1 ff. 42 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. Zn Gießen bei der Erpcd. (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1.) EinrückungSgebüht für die gehaltene CordllS,eile 2 fr.

Amtlicher Theil.

Nr. R. C. 9o6l. Gießen am 24. September 1851.

Betreffend: Die Einsendung der für die Landcswaiscnanstalt zu erhebenden Collecten und Büchsengelder.

Die Großherzoglich Hessische

Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen

an sämmtliche Großh. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen.

Der Einsendung des in rubricirtem Betreff zu erstattenden Berichts sehen wir, insoweit dies nicht bereits geschehen, binnen einer Frist von 8 Tagen entgegen.

K ü ch l e r.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundener Gegenstand.

Ein kattunener Mutzen ist dahier gefunden worden und kann von der Eigenthümerin auf dem Gr. Polizeibürcau dahier in Empfang genommen werden.

Gießen am 26. September 1851. Der Gr. Polizei-Commiffär

L. Nover.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Edictalladungen.

1790) Gießen.

Oeffentliche Ladung.

Alle Diejenigen, welche an den im academischen Hospitale dahier verstorbenen, zu Darmstadt als Rcchnungskammer - Justificatur - Gehülfe beschäftigt gewesenen Heinrich Heller auS Gelnhausen Forde­rungen haben, oder sonstige Ansprüche an den dahier befindlichen Nachlaß desselben machen zu können glau­ben , werden hiermit aufgefordert, solche binnen 3 Wochen so gewiß dahier anzuzeigen, als sonst

auf dieselben bei Vertheilung des Nachlasses keine Rücksicht genommen werden wird.

Gießen am 13. September 1851.

Gr. Hess. Stadtgericht Muhl.

1750) Gießen. Nachdem Johannes Dern und Johannes Will lr. von Leihgestern als Curatoren des für einen Verschwender erklärten Joh. Heß 9r. von da bestellt worden sind, wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nur von den Curatoren daS Vermögen deS Joh.