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Gefundener Gegenstand.
Ein kleiner Geldbeutel mit einigem Silbergelde. Der Eigenthümer kann denselben auf dem Gr.
Polizeibüreau dahier in Empfang nehmen. m m . fC
Gießen am 24. November 1851. Der Großh. Polizer-Commissar
v L. Nover.
Forst- und Feldstrafenerhebung.
Die Erhebung der Forststrafen vom IV. Quarta! 1851 (Strafen aus den Monaten Juni, Juli und August) und der Feldstrafen aus der V. Periode 1851 (Strafen vom 20. Juli bis 20. September 1851) findet zwischen dem ersten'und fünfzehnten December d. I. ohne Mahnung statt, und zwar an den Zahltagen Dienstags und SamstagS.
Gießen den 24. November 1851. , t a m ,
Der Großh. Hess. Rentamtsvicar des Rentamts Gießen Siebert.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Edictalladung.
2268) Gießen. Nach erkanntem Concurse über das Vermögen des Philipp Reuschling zu Klein- linden werden Alle, welche Ansprüche an denselben haben, aufgefordert, solche bei Vermeidung stillschweigend erfolgenden Ausschlusses
Montag den 2. Februar k. I., Vormittags 9 Uhr, dahier anzuzeigen und zu begründen, auch wegen Vergleichs, Bestellung eines Kurators re. sich zu erklären, indem nach dem Beschlüsse der Mehrheit der Erscheinenden verfügt weiden wird.
Gießen den 17. November 1851.
Großh. Hess. Stadtgericht das. Muhl. Wörner.
Besondere Bekanntmachungen.
2270) Gießen. Der Pfandschein Nr. 27627 ist angeblich verloren worden. Da nun der Verpfänder das Pfand einlösen will, so werden Diejenigen, welche Ansprüche an jenen Schein bilden könnten, aufgefordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier anzuzeigen, gegenfalls das Pfand ohne Weiteres verabfolgt werden wird.
Gießen den 25. November 1851.
Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil.
2250) Gießen. Tie auf Martini fällig gewesenen Gelder:
1) Trieb- und Wiesenviertel-Zinsen,
2) Pachtgeld von verliehenem Waldgelände im Districl Heegstrauch, Mühlkopf und Erlen- wäldchen,
3) Grummetgrasgelder von den städtischen Wiesen und Wiesenvierteln, und
4) Pachtgelder von verliehenen städtischen Grundstücken,
sind binnen 10 Tagen bei Vermeidung gesetzlichen Zwangs an die St'adtkaffe zu bezahlen.
Gießen am 20. November 1851.
Der Stadt-Einnehmer . Enders.
1561) Gießen.
Main-Weser-Msenbahn.
Sektion Gießen.
Bei den Erdarbeiten in der Lindener Mark können fleißige Arbeiter gegen guten Lohn Beschäftigung erhalten.
Gießen, am 12. August 1851.
Der Gr. Hess. Sections-Jngenieur Eickemeyer.
2222) Gießen. Zn Folge weiter erhaltener Weisung Gr. Hess. Regierungs-Com- nlission sind nunmehr die Ziele der Gewehrgeldcr dahin bestimmt worden, daß das 2. Ziel mtf den Monat September, das 3. auf den Monat October und sofort erhoben werden soll.
Hiernach ist also das 3., 4. und 5. Ziel nicht Ende Oktober, wie es in meiner Aufforderung vom 16. v. Mts. heißt, sondern erst Ende d. I. an die Stadtkasse zu berichtigen; wobei es sich aber von selbst versteht, daß es Jedem sreisteht, monatlich 30 kr. zu bezahlen, uwb daß gegen Diejenigen, welche bis dahin mit einem der 3 Ziele noch im Rückstände find, das gesetzliche Zwangsverfahren angewendet werden wird und muß.
Gießen am 17, November 1851. Der Stadt-Einnehmer
Enders,


