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ihm die Anwaltschaft gekündigt hat, aufgefordert, die demselben schuldigen Dcserviten und Auslagen im Betrage von 53 fl. 35 fr. nebst den entstehenden weiteren Kosten so gewiß binnen drei Monaten zu bezahlen, als sonst zur Befriedigung des genannten Anwalts in sein paratestes Vermögen ein* gegriffen werden würde. Zugleich wird dem Kläger eröffnet, daß alle weiteren hierauf bezügige Verfügungen nur durch Anschlag an der Gerichtslhüre ihm bekannt werden gemacht werden.
Gießen den 19. April 1851.
Gr. Hess. Stadtgericht das. M u h l. W ö r n e r.
Besondere Bekanntmachungen.
2437) Gießen.
Offenlegung des Grundbuchs und der Par- eetlenkartm der Gemarkungen Watzenborn und Steinberg betr.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkungen Watzenborn und Steinberg, nebst den dazu gehörigen Parcellenkarten, auf dem Bürger- meisterei-Büreau zu Watzenborn offen gelegt worden ist.
Die Betheiligten sind befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung in diefem Locale einzusehen, auch gegen die Gebühr von dem Gr. Bürgermeister der Gemeinde Watzenborn Grundbuchsauözüge (Geschosse) zu verlangen. Auch werden sie durch Letzteren auf die von den Feldgeschworenen entdeckt werdenden sie betreffenden Fehler aufmerksam gemacht wert' eil.
Allen denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes und der Größenangaben für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von 6 Monaten ihre Anstände entweder auf gütlichem Wege bei dem Bürgermeister der Gemeinde, vor welchen sie ihren etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen und, insofern dieses nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitigkeiten zu- siändigen Gerichte geltend zu machen. Ist die,eS Gericht ein anderes als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist die Anzeige zu machen. DieMe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage anqestellt hatten.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer und die Größenangaben in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Bürgermeister zu Protocoll gegeben, »och eine gerichtliche Klage deßhalb erhobeir und erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist.
Die unerstreckliche Frist von 6 Monaten geht mit dem 31. (ein und dreißigsten) Mai 1851 zu Ende.
Gießen am 14. November 1850.
Gr. Hess. Landgericht das. Ploch. C. Heyer.
759) Gießen. Nach einer mir heute zugekommenen Mittheilung Gr. Bürgermeisterei hat die Stundung der Gewehrgelder bei allen denjenigen Mitgliedern, welche nicht mehr bei der Bürgerwehr activ sind, aufgehört.
In Folge dessen werden dieselben hiermit aufge- fordert, die fraglichen rückständigen Gelder in den ersten 14 Tagen bei Vermeidung gesetzlichen Zwangs an die Stadtkaffe zu berichtigen.
Gießen am 16. April 1851.
Der Stadtrechner __________________________Enders.
791) Gießen.
Bekanntmachung.
Nachdem auf der Straße von Gießen nach Rodheim mehrfache Zerstörungen von Abtheilungssteinen vorgekommen sind, ohne daß es gelungen ist, den Thätcr zu ermitteln, so wird hierdurch demjenigen, welcher die Ermittelung des Thäters herbeiführt, eine Belohnung von 10 fl. zugesichert.
Gießen am 23. April 1851.
Der Gr. Kreisbaumeister deö Baubez. Gießen Holzapfel.________________
799) Gießen. Die Schulgelder vom ersten Quartal 1851 sind in den ersten 8 Tagen bei Vermeidung gesetzlichen Zwangs an die Stadlkasse zu berichtigen.
Gießen am 24. April 1851.
Der Stadt-Rechner
Enders.
Versteigerungen.
710) Gießen.
Versteigerung von Liegenschaften. Dienstag den 29. April, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf hiesigem Rathhause folgende den Hof- und Universitätsbuchhändler Heyer's Erben gehörige Grundstücke, alS:
Flur. Nr. ^Klftr.
XVII 27 u. 28 306 Garten am Hamm neben Melch. Kauf
XLVI1115 n. 16 544 Wiese an den Ochsenwie- scn neben Ph. Horn von Annerod
Erbvertheiluiigöhalber einer nochmaligen öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden.
Gießen den 10. April 1851.
Der Bürgermeister Hch. Ferber.


