Anzeigeblatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks Gießen.
j|ß 3A. Sonnabend den 26. April 1SS1.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis bei Jahrgangs für Einheimische t ff. an fr., für Auswärtige >»<!. Postaufschlag 1 ff. 42 fr. - Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. Zn Gießen bei der Erped. (C-nzleiberg Lit. B. Nr. 1.) - Ainrückungigcbühr für die gehaltene CorvuSzcile 2 Ir.
Amtlicher Theil«
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Ein bunt seidenes kleines Halstuch, ein Paar Handschuhe und einige Zeichnungen, die Stadt Hadamar und deren Umgegend vorstellend, in einem Umschläge. Diese Gegenstände können von den Eigen- tdümern auf dem Gr. Pvlizeibüreau dahier in Empfang genommen werden.
Gießen am 24. April 1851. Der Gr. Polizei-Commissär.
L. Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Edictalladnngm.
344) Gießen. Gr. Hess. Hofgericht der Provinz Oberhessen hat über das Vermögen des Friseurs Cbriftoph Oppermann in Gießen den formellen Concurs erkannt, es werden daher Alle, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse bilden wollen, aufgefordert, dieselben so gewiß
Montag den 28. April l. I., Vormitlags 9 Uhr, dahier geltend zu macken, als sie sonst ohne Prä- clusivdecret von der Masse ausgeschlossen werden.
In dem Termine soll die Güle versucht, ein Gläubigerausschuß und ein Euraior gewählt werden und wird von den nicht erschienenen Gläubigern angenommen, daß sie der Mehrzahl der erschienene» bcigetreten seien. — Bemerkt wird, daß nach dem aufgenommcnen Vermögensverzeichniß die Masse zur Befriedigung der privilegirken Gläubiger nicht hinreicht.
Gießen den 7. Februar 1851
Gr. Hess. Stadtgericht
M uh l. Haberkorn.
677) Gießen.
Oefsentliche Aufforderung.
Die bekannten Gläubiger des Zieglers Philipp Volkmann in Beuern, der sein überschuldetes
Vermögen an seine Gläubiger abgetreten, haben, zum Vehufe der Abwendung des Concurses, vor- bebälilich der Rechte der nicht erschienenen Pfandgläubiger ein Arrangement mit einander getroffen und um dessen gerichtliche Bestätigung gebeten. Es werden daher etwaige unbekannte Gläubiger aufgefordert, im Termin
Freitag den 2. Mai d. I., Vormittags 10 Uhr, ihre Forderungen dahier anzumelden und zu begründen, widrigenfalls dem Arrangement die Bestätigung ertheilt und sie sich selbst den hieraus entspringenden Nacktheit, daß die Masse ohne Rücksicht auf sie, zur Theilung gebracht werde, beizu- messen haben.
Gießen am 4. April 1851.
Gr. Hess. Landgericht. _____Heyer.________ 775) Gießen.
Oesfentliche Aufforderung.
In Sachen des Polizeidieners Adam Schweitzer zu Gießen, Klägers gegen Gottfried Ludw. BrückS Wittwe und Karl Weinhardk daselbst, Beklagte, Besitzstörung betreffend, wird der abwesende Kläger, Adam Schweitzer, auf Antrag seines seitherigen Sachführers, des Hofgerichtö-Advocaten Dicry, welcher


