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aestkes vom 27 Decembor 1848, ober als Theil der Reichsverfassung in den einzelnen Staaten für verbindlich e'rklärt sind, für rechtsgültig gehalten werden. Sie find deshalb in fö»eiti in allen Bundesstaaten als aufgehoben zu erklären. Die Regierungen derremgen Staaten, in denen vestimmunqen der Grundrechte durch besondere Gesetze ms Leben gerufen sind, sind verpflichtet, sofort die erforderlichen Einleitungen zu treffen, um diese Bestimmungen außer Wirksam^ zu setz!" in so fern sie mit den Bundesgesetzen oder den ausgesprochenen Bundeszwecken im Wider- w wird dieser^Bundesbeschluß auf den Grund des Art. 2 der Verfassungs-Urkunde des Großherzogthums mildem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß hiernach den erwähnten Grundrechten im Großherzogthume keine Rechtsgültigkeit beizulegen ist.
Darmstadt, am 12. September 1851.
Auö allerhöchstem Auftrag: r
Großherzoglich Hessisches Ministerium des Hauses und des Aeußern.
v' u v. D a l w i g k. J-l( u" er.
Offizielle
Ermächtigung zur Annahme eines fremden Ordens. Am 10. Juli wurde dem Professor Dr. Hugo von Ritaen zu Gießen di- Ermächtigung zur Auuahme d-S ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen- Weimar verliehenen Ritterkreuzes 1. Klaffe des Hausordens vom weißen Falken ertheilt.
Dienstnachrichten. Am 14. Juli wurde der Pfarrer Johann Carl Friedrich Kißner zu Nwdergemunden zum Deca» des DecanatS Kirtorf für die Zeit bis zu Ende des Jahrs 1856 ernannt. — Durch allerhöchstes Decret vom 22. Juli d. I. ist für die Vollziehung des Gräflich Erbach« Fürstenauischen Stamm-Schulden-TilgungS-Statuts (Nr. 43 des Regier.-Blatts von 1834) der Abministraiiv - Justiz- und LehnhofS-Director Goldman» zum landesherrlichen Depu- tatuS ernannt. — Am 29. Juli wurde dem Schullehrer an der ersten Elementarschule zu Büdingen Wilhelm Flach dre Schullehrerstelle an der ersten Knabenschule daselbst, dem Schullehrer an der zweiten Elementarschule zu Büdingen Heinrich Fir die Schullehrerstelle an der ersten Elementarschule daselbst, dem Schullehrer an der dritten Elementarschule zu Büdingen Heinrich Kühn die Schullehrerstellc au der zweiten Elementarschule daselbst, dem Schulvicar Carl Kreutzer zu Büdingen die Schullehrerstelle an der dritten Elementarschule daselbst, dem Schulvicar Georg Adam Schäffer zu Odernheim die fünfte Schullehrerstelle zu Alzey, dem Schullehrer Wendel von der A u zu Zotzenheim die zweite evangelische Schullehrerstelle zu Bosenheim, im Regierungsbezirke Worms, dem Schulvicar Ludwig Stützet zu Alzey die erledigte siebente Schullehrerstelle daselbst, dem Schullehrer Ehr. Hacker zu Neckarsteinach die katholische Schuttehrerstelle zu Marienborn, im Regierungsbezirke Mainz und am 31. Juli dem katholilchen Schullehrer Jacob Fery zu Gabsheim die erste katholische Schullehrerstelle zu Nackenheim, im Regierungsbezirke Mainz,
Nachrichten.
übertragen. — Am 4. August wurde dem Schulvicar Heinrich Schmidt zu Gießen die zweite Elementar - Schullehrerstelle daselbst übertragen.
Versetzung in den Ruhestand. Am 21. Juli wurde der Katasteraufseher, Steuerrath Wilhelm DebuS zu Darmstadt, auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner geleisteten treuen Dienste, in den Ruhestand versetzt.
Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die evangelische Pfarrstelle zu Eichelsdorf, im Regier.-Bezirke Nidda, mit einem jährlichen Gehalte von 852 fl.; • die evang. Pfarrstelle zu Dalheim, im Regier.-Bezirke Mainz, mit einem jährlichen Gehalte von 851 st.; — die katholische Schullehrerstelle zu Sulzheim, im Reg.-Bezirke Mainz, mit einem zahr- lichen Gehalte von 347 fl. nebst 25 fl. für Heizung des Schul- locals; — die evang. Schullehrerstelle zu Fürstengrund, un Reg.-Bezirke Erbach, mit einem jährlichen Gehalte von 198 fl. und 20 fl. für Heizung des Schullocals; — die evangelische Pfarrstelle zu Nierstein mit einem jährlichen Gehalte von 773 Gulden, worauf jedoch eine temporäre Abgabe von 250 Gulden ruht; — die erste katholische Schullehrerstelle zu Weißkirchen, im Regieriliigsbezirke Darmstadt, mit einem jährlichen Gehalte von 400 Gulden und 29 Gnlden für Heizung deS Schulsaales, zu welcher Stelle der Großherzogl. Regierungs-Commission zu Darmstadt, sowie dem Pfarrer und Ortsvorstande zu Weiskirchen das Präsentaiionsrecht zusteht; — die rekormirte Schullehrerstelle zu Umstadt, im Regierungsbezirke Dieburg, welche mit einem Lehrer dieser Confessio» zu besetzen und mit welcher ein jährlicher Gehalt von 296 Gulden 25 Kreuzer verbunden ist.
Sterbfälle. Gestorben sind: am 14. Juli der pen- sionirte Districtseinnehmer Wilhelm Martin zu Waldülvers- heim, im Reg.-Bezirke Mainz; - am 19. Juli der evangelische Stadtpfarrer Johannes Stücker zu Darmstadt.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Edictalladung.
1538) Grünberg.
Oessentliche Aufforderung.
Forderungen und Ansprüche jeder Art an die EoneurSmaffe der zu Flensungen verstorbenen Georg Theiß'S Eheleute, sind im Liquidationstermine
Mittwoch den 1. October d. I., Morgenö 8 Uhr, bei Meidung stillschweigenden Ausschlusses von der Masse dahier anzumelden und zu begründen.
Grünberg den 6. August 1851.
Gr. Landgericht das.
Weicker.
Besondere Bekanntmachungen.
1815) Gießen.
Bekanntmachung.
Auf dem letzten Gießener Jahrmärkte wurde zwar mittelst der Schelle verkündigt, daß der nächste im Kalender auf den 7. und 8. Oktober angezeigte hiesige Jahrmarkt wegen des jüdischen Versöhnungs« festes auf den 14. und 15. October verlegt worden sei, nach der Bekanntmachung fand man aber, daß der Grünberger GalluSmarkt auf den 15. October falle und eS ist damit die Nothwendigkeir eingetreten, die erlassene Bekanntmachung zurückzunehinen und daS beteiligte Publikum zu benachrichtigen,


