Änzergeblatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks Gießen.
Sonnabend den 22 November 1S51
Erscheinr wöchentlich zwei Mal: Mittwoch Ind Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl 30fr., utr Auswärtige inc\ Doüaufschlag 1 ü. 42 fr. — Auswärts abonnirt man sich "bei allen Postämtern. Fn Gießen bei der Erved. (Easttleiberq 'Lil B. Nr. 1.) — EinrückunqSgebnhr füx die gefvaltene EorvuSzeile 2 fr'., Anzeigen aus verschiedenen Schriften die. gehaltene 36le 3 fr.
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Gerichtliche und privat - Be^aRutMachUttgen.
Edictalladung.
1941) Gießen. Nachdem Gr. Hofgericht dahier über das Vermöge» des Johannes Kling und dessen Ehefrau von Wieseck den förmlichen Concurs erkannt hat, werden die Gläubiger beider Eheleute aufgefordert, ihre Forderungen und sonstigen Ansprüche im Termin
Freitag den 28. November d. I., Vormittags 10 Uhr, sogewiß dahier anzuzcigen und zu begründen, widrigenfalls sie ohne weiteres Präclusivdecret von der Masse ausgeschlossen werden.
Gießen den 28. September 1851.
Gr. Hess. Landgericht das. Heyer?
Besondere Bekanntmachungen.
2229) Gießen. Die Pfandscheine Nr. 23280, 25890, 27446, 27483, 27845 und 28113 sind angeblich verloren worden. Da nun der Verpfänder um Ausstellung neuer Scheine nachgesucht hat; so werden Diejenigen, welche etwa Ansprüche au
diese Scheine bilden könnten, aufgefordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst dem Ansuchen des Verpfänders ohne alles Weitere entsprochen werden wird.
Gießen den 17. November 1854.
Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil.
2250) Gießen. Die auf Martini fällig gewesenen Gelder:
1) Trieb- und Wiesenviertel-Zinsen,
2) Pachtgeld von verliehenem Waldgelände im District Heegstrauch, Mühlkopf und Erlen- wäldchen,
3) Grummetgrasgelder von den städtischen Wiesen und Wiesenvierteln, und
4) Pachtgelder von verliehenen städtischen Grundstücken,
sind binnen 10 Tagen bei Vermeidung gesetzlichen Zwangs an die Stadtkaffe zu bezahlen.
Gießen am 20. November 1851.
Der Stadt-Einnehmer Enders.
2232) Gießen. In Folge weiter erhaltener Weisung Gr. Hess. Regicrungs-Com-- mission sind nunmehr die Ziele der Gewehrgclder dahin bestimmt worden, daß das 2. Ziel auf den Monat September, das 3. auf den Monat October und sofort erhoben werden soll.
Hiernach ist also das 3., 4. und 5. Ziel nicht Ende October, wie cs in meiner Aufforderung vom 16. v. Mts. heißt, sondern erst Ende d. I. an die Stadtkasse zu berichtigen; wobei eS sich aber von selbst versteht, daß es Jedem freisteht, monatlich 30 fr. zu bezahlen, und daß gegen Diejenigen, welche bis dahin mit einem der 3 Ziele noch im Rückstände sind, das gesetzliche Zwangsverfahren angewendet werden wird und muß.
Gießen am 17. November 1851.
Der Stadt-Einnehmer Enders.


